📖 Lesezeit: 7 Minuten | Zuletzt aktualisiert: 02.01.2026
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Die wichtigsten Regeln
- Wer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
- Wie wird die Lohnfortzahlung berechnet?
- Was passiert bei wiederholter Erkrankung?
- Aktuelle Debatte: Arbeitgeber fordern Einschränkungen
- Karenztag: Was steckt hinter der Debatte?
- Lohnfortzahlung in der Probezeit
- Krankmeldung: So gehst du richtig vor
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Fazit: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 2026
- Über den Autor
Was ist Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sichert Arbeitnehmer in Deutschland finanziell ab, wenn sie krank werden. Am 2. Januar 2026 sorgt eine neue Forderung des Arbeitgeberpräsidenten für Aufsehen: Die Entgeltfortzahlung soll auf sechs Wochen pro Jahr begrenzt werden – statt wie bisher pro Krankheitsfall. Hier erfährst du alle geltenden Regeln, deine Rechte als Arbeitnehmer und was die aktuelle Debatte für dich bedeutet.
Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) garantiert allen Arbeitnehmern in Deutschland 100 Prozent ihres regulären Gehalts für bis zu sechs Wochen, wenn sie wegen Krankheit arbeitsunfähig sind. Diese Regelung gilt seit 1999 und ist eine der wichtigsten sozialen Errungenschaften im deutschen Arbeitsrecht.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Die wichtigsten Regeln
| Regelung | Details |
|---|---|
| Dauer | Bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) pro Krankheitsfall |
| Höhe | 100 % des regulären Bruttogehalts |
| Wartezeit | 4 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses |
| Krankmeldung | Unverzüglich, spätestens am 3. Krankheitstag AU-Bescheinigung |
| Nach 6 Wochen | Krankengeld von der Krankenkasse (ca. 70 % vom Brutto) |
| Gilt für | Alle Arbeitnehmer, auch Minijobber und Azubis |
Wer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung?
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung gilt für alle Arbeitnehmer – unabhängig davon, ob sie in Vollzeit, Teilzeit oder als Minijobber beschäftigt sind. Auch Auszubildende und befristet Beschäftigte haben diesen Anspruch. Voraussetzungen sind:
- Das Arbeitsverhältnis besteht seit mindestens 4 Wochen ununterbrochen
- Die Arbeitsunfähigkeit wurde durch Krankheit verursacht
- Den Arbeitnehmer trifft kein Verschulden an der Erkrankung
- Die Krankmeldung erfolgt unverzüglich
Laut AOK beginnt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung am Tag nach dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, sofern der Arbeitnehmer an diesem Tag bereits zur Arbeit erschienen war.
Wie wird die Lohnfortzahlung berechnet?
Bei der Berechnung der Entgeltfortzahlung gilt das sogenannte Lohnausfallprinzip. Der Arbeitnehmer erhält das Gehalt, das er bekommen hätte, wenn er gearbeitet hätte. Dabei werden berücksichtigt:
- Das reguläre Grundgehalt
- Regelmäßige Zuschläge (Nacht-, Sonntags-, Feiertagszuschläge)
- Provisionen und Prämien (nach Durchschnitt)
- Sachbezüge wie Dienstwagen
Bei Stundenlohn wird der Durchschnitt der letzten 13 Wochen als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Was passiert bei wiederholter Erkrankung?
Bei der gleichen Krankheit gilt eine besondere Regelung:
- 6-Monats-Frist: Erkrankt ein Arbeitnehmer innerhalb von 6 Monaten erneut an derselben Krankheit, werden die Krankheitstage zusammengerechnet
- 12-Monats-Frist: Nach 12 Monaten seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit entsteht ein neuer Anspruch
- Neue Krankheit: Bei einer anderen Erkrankung beginnt der 6-Wochen-Anspruch von vorne
Aktuelle Debatte: Arbeitgeber fordern Einschränkungen
Am 1. Januar 2026 hat der Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Rainer Dulger, weitreichende Änderungen gefordert. Seine Vorschläge laut t-online:
| Forderung | Aktuell | Vorschlag |
|---|---|---|
| Dauer der Lohnfortzahlung | 6 Wochen pro Krankheitsfall | 6 Wochen pro Jahr insgesamt |
| Zuschläge im Krankheitsfall | Werden weitergezahlt | Keine Zuschläge mehr |
| Telefonische Krankschreibung | Möglich | Abschaffung gefordert |
Hintergrund: Im Jahr 2024 zahlten Arbeitgeber laut Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) rund 82 Milliarden Euro für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Karenztag: Was steckt hinter der Debatte?
Neben den Forderungen der Arbeitgeberverbände wird seit Anfang 2025 auch der sogenannte Karenztag diskutiert. Dabei würde am ersten Krankheitstag kein Lohn gezahlt. Allianz-Chef Oliver Bäte hatte diese Forderung im Januar 2025 aufgestellt.
Die Kritik an diesem Vorschlag ist groß:
- Gewerkschaften: Warnen vor „Präsentismus“ – kranke Mitarbeiter schleppen sich zur Arbeit und stecken Kollegen an
- Gesundheitsminister Lauterbach: Lehnt den Karenztag ab, da er zulasten der Arbeitnehmer gehe
- Arbeitsminister Heil: „Wer krankgemeldete Beschäftigte unter Generalverdacht stellt, hat ein verzerrtes Bild“
- TK-Umfrage 2025: 65 % der Arbeitgeber selbst sind gegen eine Kürzung der Lohnfortzahlung
💡 Gut zu wissen: In Deutschland gab es bis 1970 bereits Karenztage. Die Gewerkschaften erkämpften deren Abschaffung. Eine Wiedereinführung würde eine Gesetzesänderung im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) erfordern.
Lohnfortzahlung in der Probezeit
Auch in der Probezeit haben Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung – allerdings erst nach Ablauf der vierwöchigen Wartezeit. Wer in den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses erkrankt, erhält stattdessen Krankengeld von der Krankenkasse.
Krankmeldung: So gehst du richtig vor
Um deinen Anspruch auf Lohnfortzahlung nicht zu gefährden, beachte folgende Schritte:
- Sofortige Meldung: Informiere deinen Arbeitgeber unverzüglich über deine Arbeitsunfähigkeit
- Arztbesuch: Spätestens am dritten Krankheitstag muss eine ärztliche AU-Bescheinigung vorliegen (der Arbeitgeber kann sie auch früher verlangen)
- Elektronische AU: Seit 2023 wird die AU elektronisch (eAU) direkt an die Krankenkasse übermittelt – der Arbeitgeber ruft sie dort ab
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wie lange bekomme ich Lohnfortzahlung bei Krankheit?
Du erhältst bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) Lohnfortzahlung pro Krankheitsfall von deinem Arbeitgeber. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von etwa 70 % deines Bruttogehalts.
Wie viel Prozent meines Gehalts bekomme ich bei Krankheit?
Du erhältst 100 % deines regulären Bruttogehalts während der Lohnfortzahlung. Dazu gehören auch regelmäßige Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit. Nach 6 Wochen reduziert sich das auf etwa 70 % (Krankengeld).
Habe ich als Minijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Die Regelungen des EFZG gelten für alle Arbeitnehmer, unabhängig vom Beschäftigungsumfang. Die Berechnung erfolgt auf Basis der ausgefallenen Arbeitsstunden.
Was ist ein Karenztag?
Ein Karenztag bedeutet, dass am ersten Krankheitstag kein Lohn gezahlt wird. In Deutschland gibt es derzeit keine Karenztage – Arbeitnehmer erhalten ab dem ersten Tag volle Lohnfortzahlung. Einige Länder wie Schweden haben Karenztage, in Österreich gibt es keine.
Wann beginnt die Lohnfortzahlung in einem neuen Job?
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung entsteht erst nach einer vierwöchigen Wartezeit. Erkrankst du in den ersten vier Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses, erhältst du Krankengeld von der Krankenkasse statt Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber.
Kann mein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung kürzen?
Nein, der Arbeitgeber darf die gesetzliche Lohnfortzahlung nicht kürzen. Das EFZG schreibt 100 % des regulären Gehalts vor. Eine arbeitsvertragliche Kürzung auf beispielsweise 80 % wäre unwirksam. Tarifverträge können allerdings günstigere Regelungen für Arbeitnehmer enthalten.
Fazit: Lohnfortzahlung im Krankheitsfall 2026
Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bleibt auch 2026 eine der wichtigsten sozialen Absicherungen für Arbeitnehmer in Deutschland. Trotz der aktuellen Debatte um Karenztage und Begrenzungen gilt weiterhin: Bei Krankheit erhältst du sechs Wochen lang 100 Prozent deines Gehalts. Änderungen sind derzeit politisch nicht mehrheitsfähig – sowohl Gewerkschaften als auch große Teile der Arbeitgeber selbst lehnen Einschränkungen ab. Bei Fragen zu deinem konkreten Fall wende dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder deine Gewerkschaft.
Über den Autor
MinDelMedia Redaktion | Ratgeber & Recht
Unsere Redaktion informiert über aktuelle Themen aus den Bereichen Arbeit, Recht und Finanzen. Wir legen Wert auf verständliche Aufbereitung komplexer Sachverhalte und praktische Tipps für unsere Leser.
📧 redaktion@mindelmedia-news.de









