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Home Wirtschaft

Lohnfortzahlung Krankheit: Darf der Chef Lohn Einbehalten?

Marketing von Marketing
26. Februar 2026
in Wirtschaft
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📅 Aktualisiert: 26. Februar 2026
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Dürfen Arbeitgeber die Lohnfortzahlung bei Krankheit verweigern? Berichte über ausbleibende Lohnfortzahlungen bei Tesla in Grünheide haben viele Arbeitnehmer verunsichert. Die Frage, ob der Chef den Lohn einbehalten darf, wenn man krank ist, beschäftigt viele. Grundsätzlich gilt: Arbeitnehmer haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Symbolbild zum Thema Lohnfortzahlung Krankheit
Symbolbild: Lohnfortzahlung Krankheit (Bild: Picsum)
📑 Inhaltsverzeichnis
+
  • Was bedeutet das für Autofahrer?
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Die rechtliche Grundlage
  • Was ist die Lohnfortzahlung bei Krankheit und wie funktioniert sie?
  • Die Pflichten des Arbeitnehmers im Krankheitsfall
  • Was passiert nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung?
  • Darf der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern?
  • Der Fall Tesla: Was steckt hinter den Vorwürfen?
  • Was können Arbeitnehmer tun, wenn die Lohnfortzahlung verweigert wird?
  • Häufig gestellte Fragen

Verkehrs-Info

  • Arbeitnehmer müssen eine Erkrankung unverzüglich melden.
  • Ein ärztliches Attest ist spätestens ab dem vierten Krankheitstag vorzulegen.
  • Bei Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber eine Untersuchung durch den Medizinischen Dienst (MD) veranlassen.
  • Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
VERKEHRSRECHT: Entgeltfortzahlungsgesetz, bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem 4. Tag (kann ab dem 1. Tag verlangt werden), ggf. Untersuchung durch Medizinischen Dienst

Was bedeutet das für Autofahrer?

Als Autofahrer sind Sie auch Arbeitnehmer und haben im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung. Gerade für Berufskraftfahrer oder Außendienstmitarbeiter, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, ist es wichtig zu wissen, welche Rechte und Pflichten im Krankheitsfall gelten. Eine plötzliche Erkrankung kann nicht nur die Gesundheit beeinträchtigen, sondern auch finanzielle Sorgen auslösen, wenn die Lohnfortzahlung ausbleibt.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Die rechtliche Grundlage

Die Grundlage für die Lohnfortzahlung bei Krankheit bildet das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Dieses Gesetz regelt, dass Arbeitnehmer im Falle einer Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit Anspruch auf Fortzahlung ihres Gehalts haben. Dieser Anspruch besteht grundsätzlich ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses, wobei in den ersten vier Wochen (sogenannte Wartezeit) kein Anspruch besteht. Die Lohnfortzahlung wird für die Dauer von bis zu sechs Wochen geleistet.

Was ist die Lohnfortzahlung bei Krankheit und wie funktioniert sie?

Die Lohnfortzahlung bei Krankheit ist die Weiterzahlung des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber im Falle einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Sie greift, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit nicht in der Lage ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Gehalt für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen weiterzuzahlen. Die Höhe der Lohnfortzahlung entspricht dem regulären Bruttoarbeitsentgelt, einschließlich regelmäßiger Zulagen und Zuschläge. (Lesen Sie auch: Telefonische Krankschreibung: Darf Chef Sie Anzweifeln?)

Die Pflichten des Arbeitnehmers im Krankheitsfall

Neben dem Recht auf Lohnfortzahlung hat der Arbeitnehmer auch bestimmte Pflichten im Krankheitsfall. Die wichtigste Pflicht ist die unverzügliche Meldung der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber. Dies sollte idealerweise telefonisch oder per E-Mail geschehen. Zusätzlich ist in der Regel eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorzulegen. Die Vorlagepflicht beginnt spätestens ab dem vierten Kalendertag der Erkrankung, der Arbeitgeber kann die Vorlage aber auch schon früher, beispielsweise ab dem ersten Krankheitstag, verlangen. Wichtig ist, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt ausgestellt sein muss.

💡 Praxis-Tipp

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich über Ihre Erkrankung. Je früher Sie Bescheid geben, desto besser können Sie Missverständnisse vermeiden und Ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung sichern.

Was passiert nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung?

Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen andauert, endet der Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. In diesem Fall haben Arbeitnehmer, die gesetzlich krankenversichert sind, Anspruch auf Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Das Krankengeld beträgt in der Regel 70 Prozent des Bruttoentgelts, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoentgelts. Es wird für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung gezahlt. Die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für den Bezug von Krankengeld sind im Sozialgesetzbuch V geregelt.

Darf der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern?

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet, es gibt jedoch Ausnahmen. Eine Verweigerung der Lohnfortzahlung ist beispielsweise möglich, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsunfähigkeit nicht rechtzeitig gemeldet oder keine ärztliche Bescheinigung vorgelegt hat. Auch wenn der Arbeitnehmer die Krankheit vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern. Ein weiterer Grund für die Verweigerung kann sein, wenn der Arbeitgeber begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers hat. Solche Zweifel können beispielsweise entstehen, wenn der Arbeitnehmer auffällig häufig oder immer nur kurz vor oder nach dem Wochenende krankgeschrieben ist. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber den Medizinischen Dienst (MD) einschalten, um die Arbeitsunfähigkeit überprüfen zu lassen. (Lesen Sie auch: Schaeffler neue Geschäftsfelder: Plan zur Auto-Unabhängigkeit)

⚠️ Achtung

Sollte Ihr Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern, obwohl Sie Ihrer Meinung nach alle Pflichten erfüllt haben, sollten Sie sich rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihre Situation prüfen und Ihnen helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Der Fall Tesla: Was steckt hinter den Vorwürfen?

Im Fall des Tesla-Werks in Grünheide gibt es Vorwürfe, dass das Unternehmen in großem Umfang die Lohnfortzahlung nach Krankmeldung eingestellt haben soll. Wie Stern berichtet, zweifelte Tesla oftmals Krankmeldungen an. Die Gewerkschaft IG Metall kritisiert dieses Vorgehen scharf und wirft dem Unternehmen vor, die Rechte der Arbeitnehmer zu missachten. Es wird vermutet, dass Tesla versucht, den Krankenstand zu senken und die Produktivität zu steigern, indem Druck auf die Mitarbeiter ausgeübt wird. Ob die Vorwürfe berechtigt sind, ist derzeit noch Gegenstand von Untersuchungen. Es zeigt aber, wie wichtig es ist, seine Rechte und Pflichten im Krankheitsfall zu kennen.

Was können Arbeitnehmer tun, wenn die Lohnfortzahlung verweigert wird?

Wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigert, gibt es verschiedene Schritte, die Arbeitnehmer unternehmen können. Zunächst sollte man das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und versuchen, die Gründe für die Verweigerung zu klären. Oftmals lassen sich Missverständnisse auf diese Weise ausräumen. Wenn das Gespräch nicht zum Erfolg führt, sollte man sich rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann die Situation prüfen und die Erfolgsaussichten einer Klage einschätzen. Auch die Gewerkschaft kann in solchen Fällen eine wertvolle Unterstützung bieten. Sie kann den Arbeitnehmer beraten und gegebenenfalls rechtlich vertreten. Wichtig ist, dass Arbeitnehmer ihre Ansprüche nicht einfach aufgeben, sondern sich aktiv für ihre Rechte einsetzen.

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📰 Redaktion
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Häufig gestellte Fragen

Wie lange habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit?

Arbeitnehmer haben in Deutschland Anspruch auf Lohnfortzahlung für die Dauer von bis zu sechs Wochen, wenn sie aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig sind. Diese Regelung gilt ab dem ersten Tag des Arbeitsverhältnisses, wobei die ersten vier Wochen als Wartezeit gelten.

Ab wann muss ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen?

Spätestens ab dem vierten Kalendertag der Erkrankung müssen Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegen. Allerdings kann der Arbeitgeber verlangen, dass die AU bereits ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt wird, sofern er dies vorher angekündigt hat.

Was passiert, wenn ich länger als sechs Wochen krank bin?

Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen andauert, endet der Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer haben dann Anspruch auf Krankengeld von ihrer Krankenkasse, welches in der Regel 70 Prozent des Bruttoentgelts beträgt. (Lesen Sie auch: Nvidia Quartalszahlen: Rekordumsatz Schockt den Markt!)

Darf mein Arbeitgeber meine Krankmeldung anzweifeln?

Ja, der Arbeitgeber darf die Krankmeldung anzweifeln, wenn er begründete Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit hat. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Mitarbeiter auffällig oft oder zu bestimmten Zeiten krankgeschrieben ist. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber den Medizinischen Dienst (MD) einschalten.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigert?

Wenn der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigert, sollte man zunächst das Gespräch suchen und versuchen, die Gründe zu klären. Wenn dies nicht hilft, ist es ratsam, sich rechtlichen Rat einzuholen und gegebenenfalls eine Klage vor dem Arbeitsgericht zu erwägen.

Die Lohnfortzahlung Krankheit ist ein wichtiger Schutz für Arbeitnehmer. Es ist wichtig, die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen, um im Krankheitsfall richtig handeln zu können und finanzielle Einbußen zu vermeiden. Ein konkreter Praxis-Tipp für Autofahrer: Führen Sie im Fahrzeug immer eine Kopie Ihrer wichtigsten Arbeitsverträge und Informationen zur Krankmeldung mit, um im Bedarfsfall schnell handeln zu können. Denken Sie daran, dass eine frühzeitige und korrekte Krankmeldung entscheidend ist, um Ihren Anspruch auf Lohnfortzahlung zu sichern.

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