Der Mindestlohn 2026 steigt am 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde – ein Plus von 8,42 Prozent. Bei einer 40-Stunden-Woche bedeutet das rund 2.410 Euro brutto im Monat. Die Minijob-Grenze erhöht sich parallel auf 603 Euro. Von der Anhebung profitieren laut Statistischem Bundesamt bis zu 6,6 Millionen Beschäftigte.
Der Mindestlohn 2026 bringt Millionen Arbeitnehmern in Deutschland eine spürbare Gehaltserhöhung. Am 15. Dezember 2025 steht fest: Die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Das Bundeskabinett unter Arbeitsministerin Bärbel Bas hat den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 umgesetzt.
Für Vollzeitbeschäftigte bedeutet die Erhöhung etwa 190 Euro mehr brutto pro Monat. Während die Politik über Milliarden-Skandale streitet, kommt bei den Arbeitnehmern echtes Geld an. Besonders Frauen und Beschäftigte in Ostdeutschland profitieren überdurchschnittlich von der Anhebung.
Lesezeit: 6 Minuten | Stand: 15. Dezember 2025
Mindestlohn 2026: Die wichtigsten Änderungen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die zweistufige Erhöhung beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn steigt in zwei Schritten auf ein armutsfestes Niveau.
Die konkreten Zahlen:
- Ab 1. Januar 2026: 13,90 Euro brutto pro Stunde (bisher 12,82 Euro)
- Ab 1. Januar 2027: 14,60 Euro brutto pro Stunde
- Gesamterhöhung: 13,88 Prozent in zwei Jahren
Mit 14,60 Euro erreicht der Mindestlohn 2027 erstmals die wichtige Schwelle von 60 Prozent des Medianlohns – ein armutsfester Mindestlohn, wie ihn auch die EU-Richtlinie fordert.
| Jahr | Mindestlohn/Stunde | Minijob-Grenze | Erhöhung |
|---|---|---|---|
| 2024 | 12,41 Euro | 538 Euro | – |
| 2025 | 12,82 Euro | 556 Euro | +3,3% |
| 2026 | 13,90 Euro | 603 Euro | +8,42% |
| 2027 | 14,60 Euro | 633 Euro | +5,04% |
Wie viel verdient man mit Mindestlohn 2026?
Der Mindestlohn 2026 von 13,90 Euro brutto pro Stunde wirkt sich unterschiedlich aus – je nach Arbeitszeit. Die Berechnung erfolgt mit dem Faktor 4,33 (durchschnittliche Wochen pro Monat).
Mindestlohn 2026: Monatliches Bruttogehalt nach Arbeitszeit
| Arbeitszeit | Brutto/Monat 2026 | Plus gegenüber 2025 |
|---|---|---|
| Vollzeit (40 h/Woche) | ca. 2.410 Euro | +190 Euro |
| Teilzeit (30 h/Woche) | ca. 1.808 Euro | +143 Euro |
| Teilzeit (20 h/Woche) | ca. 1.205 Euro | +95 Euro |
| Minijob (10 h/Woche) | ca. 603 Euro | +47 Euro |
Das Nettogehalt hängt von individuellen Faktoren wie Steuerklasse und Sozialversicherungsbeiträgen ab. Bei Vollzeit in Steuerklasse I liegt das Netto bei etwa 1.680 bis 1.780 Euro monatlich.
Minijob-Grenze 2026: Das ändert sich für geringfügig Beschäftigte
Die Verdienstgrenze für Minijobs ist seit 2022 dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Das bedeutet: Mit jeder Mindestlohnerhöhung steigt auch die Minijob-Grenze automatisch.
Neue Grenzen ab Januar 2026
- Minijob-Grenze 2026: 603 Euro monatlich (Jahresgrenze 7.236 Euro)
- Maximale Arbeitszeit: 43,3 Stunden pro Monat bzw. 10 Stunden pro Woche
- Übergangsbereich (Midijob): 603,01 Euro bis 2.000 Euro
Für Arbeitgeber wichtig: Wenn ein Beschäftigter mehr als den Mindestlohn verdient, sinkt die maximal mögliche Stundenzahl im Minijob entsprechend. Bei 15 Euro Stundenlohn sind nur noch rund 40 Stunden monatlich möglich, bevor die Grenze überschritten wird.
Wer profitiert vom Mindestlohn 2026?
Laut Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind bis zu 6,6 Millionen Jobs von der Erhöhung betroffen. Das entspricht etwa jedem sechsten Beschäftigungsverhältnis in Deutschland (17 Prozent).
Besonders profitieren:
- Frauen: In rund 20 Prozent der von Frauen ausgeübten Jobs steigt der Verdienst
- Männer: Bei 14 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse
- Ostdeutschland: Überdurchschnittlich viele Beschäftigte im Niedriglohnsektor
- Branchen: Einzelhandel, Logistik, Gastgewerbe, Reinigung
Die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis, Mitglied der Mindestlohnkommission, betont: Die Erhöhung bringt für Vollzeitbeschäftigte aufs Jahr gerechnet ein Plus von 3.700 Euro brutto. Netto bedeutet das in Steuerklasse I mit einem Kind insgesamt 11,2 Prozent mehr Gehalt.
Branchenmindestlöhne: Diese Berufe liegen über dem Mindestlohn 2026
In einigen Branchen gelten höhere Mindestlöhne als der gesetzliche. Diese werden durch Tarifverträge festgelegt und sind für alle Arbeitgeber der Branche verbindlich.
| Branche | Mindestlohn ab Juli 2025 |
|---|---|
| Pflegefachkräfte | 20,50 Euro |
| Qualifizierte Pflegehilfskräfte | 17,35 Euro |
| Pflegehilfskräfte | 16,10 Euro |
| Elektrohandwerk | 14,50 Euro |
| Gebäudereinigung | 14,25 Euro |
Wer hat keinen Anspruch auf Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn gilt nicht für alle Beschäftigten. Ausnahmen bestehen für:
- Auszubildende (erhalten Mindestausbildungsvergütung)
- Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer Beschäftigung
- Pflichtpraktikanten im Rahmen von Schule, Ausbildung oder Studium
- Freiwillige Praktikanten unter drei Monaten zur Berufsorientierung
- Teilnehmer an Freiwilligendiensten (FSJ, FÖJ, BFD)
- Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
- Menschen mit Behinderungen in Werkstätten
Mindestlohn-Rechner nutzen
Prüfen Sie mit dem offiziellen Mindestlohn-Rechner des BMAS, ob Ihr Gehalt dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht. Der Rechner berechnet aus Ihrem Monatsgehalt den tatsächlichen Stundenlohn.
Häufig gestellte Fragen zum Mindestlohn 2026
Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das entspricht einer Erhöhung von 8,42 Prozent gegenüber 2025 (12,82 Euro). Bei einer 40-Stunden-Woche ergibt sich ein Bruttogehalt von etwa 2.410 Euro monatlich.
Wann steigt der Mindestlohn 2026?
Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro folgt am 1. Januar 2027. Die Mindestlohnkommission beschloss die zweistufige Anhebung am 27. Juni 2025.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Minijob-Grenze steigt zum 1. Januar 2026 auf 603 Euro monatlich (Jahresgrenze 7.236 Euro). Sie ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt, sodass weiterhin etwa 10 Stunden pro Woche zum Mindestlohn gearbeitet werden können.
Wie viel netto bei Mindestlohn 2026?
Bei Vollzeit (40 Stunden) und Steuerklasse I bleiben vom Mindestlohn 2026 etwa 1.680 bis 1.780 Euro netto übrig. Das genaue Nettogehalt hängt von Faktoren wie Steuerklasse, Kinderfreibeträgen, Bundesland und Krankenversicherungsbeitrag ab.
Wer bestimmt die Höhe des Mindestlohns?
Die Mindestlohnkommission schlägt alle zwei Jahre die Anpassung vor. Sie besteht aus einem Vorsitz, je drei Vertretern von Arbeitgebern und Gewerkschaften sowie zwei beratenden Wissenschaftlern. Die Bundesregierung setzt den Beschluss per Verordnung um.
Gilt der Mindestlohn 2026 auch für Minijobber?
Ja, der gesetzliche Mindestlohn gilt unabhängig von Arbeitszeit oder Umfang der Beschäftigung – also auch für Minijobber. Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten aufzeichnen und zwei Jahre lang aufbewahren. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis 500.000 Euro.
Fazit: Mindestlohn 2026 bringt spürbare Erhöhung
Der Mindestlohn 2026 markiert einen wichtigen Schritt zur Verbesserung der Einkommen im Niedriglohnsektor. Mit 13,90 Euro pro Stunde und einer weiteren Erhöhung auf 14,60 Euro im Jahr 2027 erreicht Deutschland erstmals die EU-Vorgabe von 60 Prozent des Medianlohns.
Für rund 6,6 Millionen Beschäftigte bedeutet die Anhebung ein deutliches Plus im Portemonnaie. Vollzeitbeschäftigte erhalten ab Januar 2026 rund 190 Euro mehr brutto pro Monat – aufs Jahr gerechnet 3.700 Euro. Die parallel steigende Minijob-Grenze auf 603 Euro sichert, dass auch geringfügig Beschäftigte ihre Arbeitszeit beibehalten können.
Die Unternehmen können die steigenden Kosten über zwei Jahre verteilen. Laut Mindestlohnkommission ist es den Betrieben in der Vergangenheit überwiegend gut gelungen, sich an das steigende Lohnkostenniveau anzupassen. Der höhere Mindestlohn stärkt zudem die Kaufkraft und stabilisiert die Binnennachfrage.
Über den Autor: Die Redaktion von mindelmedia-news.de informiert über aktuelle Änderungen im Arbeits- und Sozialrecht. Alle Angaben basieren auf offiziellen Quellen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie der Bundesregierung.
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