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Home Verbraucher-News
Mohn Rückruf: Opiumalkaloide in beliebter Backzutat entdeckt

Mohn Rückruf: Opiumalkaloide in beliebter Backzutat entdeckt

11. Januar 2026
in Verbraucher-News

Mohn Rückruf: Am 7. Dezember 2025 warnt die MONOLITH MITTE GmbH vor dem Produkt „HOSYAUSHKA Mohn“. In der beliebten Backzutat wurden erhöhte Werte an Opiumalkaloiden festgestellt. Das Produkt wurde in zwölf Bundesländern verkauft – vom Verzehr wird dringend abgeraten.

Inhaltsverzeichnis
  1. Mohn Rückruf: Diese Backzutat ist betroffen
  2. Was sind Opiumalkaloide im Mohn?
  3. Welche Symptome verursachen Opiumalkaloide?
  4. Was sollten Betroffene jetzt tun?
  5. Mohn beim Backen: Wie kann ich mich schützen?
  6. Weitere aktuelle Lebensmittel-Rückrufe
  7. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Mohn Rückruf: Diese Backzutat ist betroffen

Ein Mohn Rückruf betrifft aktuell alle Verbraucher, die in den letzten Wochen Mohnsamen gekauft haben. Die MONOLITH MITTE GmbH aus Borchen (Nordrhein-Westfalen) hat über das Portal lebensmittelwarnung.de eine Warnung veröffentlicht. Laboruntersuchungen ergaben einen erhöhten Gehalt an Opiumalkaloiden – Stoffe, die bei übermäßigem Verzehr schwere gesundheitliche Beschwerden verursachen können.

AngabeDetails
ProduktHOSYAUSHKA Mohn
Inhalt250 Gramm, Kunststoffverpackung
ChargennummerL 250921V159
MHD30.04.2026
HerstellerMONOLITH MITTE GmbH, Borchen
GrundErhöhter Gehalt an Opiumalkaloiden
Hotline0800 66 66 548 (kostenlos)

Der Mohn wurde in zwölf Bundesländern verkauft: Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die Monolith-Gruppe betreibt unter anderem die Supermarktkette Mix-Markt, die auf osteuropäische Lebensmittel spezialisiert ist.

Was sind Opiumalkaloide im Mohn?

Mohnsamen enthalten von Natur aus keine Opiumalkaloide. Diese Stoffe befinden sich im Milchsaft der Mohnpflanze – nicht in den Samen selbst. Bei der Ernte können jedoch Rückstände auf die Samen übergehen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt seit Jahren vor zu hohen Alkaloidwerten in Speisemohn.

Zu den Opiumalkaloiden gehören Morphin, Codein und Thebain. Diese Substanzen haben eine narkotische Wirkung und werden in der Medizin zur Schmerzbehandlung eingesetzt. Bei unkontrollierter Aufnahme über Lebensmittel können sie jedoch gefährlich werden.

Besonders problematisch ist Thebain. Laut BfR hat es ein höheres toxisches Potenzial als Morphin und Codein. Im Gegensatz zu diesen Stoffen wirkt Thebain stimulierend auf das zentrale Nervensystem. Es kann Muskelzuckungen, gesteigerte Reflexe und Krampfanfälle auslösen.

Welche Symptome verursachen Opiumalkaloide?

Bei erhöhter Aufnahme von Opiumalkaloiden können verschiedene Symptome auftreten. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) dokumentierte bereits Fälle nach dem Verzehr einer einzigen Portion eines kontaminierten Mohngerichts.

Typische Symptome einer Alkaloidvergiftung sind Krämpfe, Unruhe und starkes Schwitzen. Auch Übelkeit, Erbrechen, Benommenheit und Atemdepression können auftreten. Bei Thebain kommen erhöhte Reizbarkeit und verstärkte motorische Aktivität hinzu.

Besonders gefährdet sind empfindliche Personengruppen. Dazu zählen Schwangere, Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen über 75 Jahren sowie Personen mit eingeschränkter Atemfunktion. Bei diesen Gruppen können bereits geringere Mengen morphinartige Wirkungen auslösen.

Was sollten Betroffene jetzt tun?

Verbraucher, die das betroffene Produkt zu Hause haben, sollten es auf keinen Fall verzehren. Das gilt sowohl für den rohen als auch für den gebackenen Mohn. Durch Erhitzen beim Backen reduziert sich der Alkaloidgehalt zwar deutlich – bei bekannten Grenzwertüberschreitungen rät das BfR dennoch vom Verzehr ab.

Die betroffene Ware kann in allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird erstattet – auch ohne Kassenbon. Für Fragen steht die kostenlose Hotline 0800 66 66 548 zur Verfügung.

Wer nach dem Verzehr des Mohns Symptome wie Krämpfe, starke Unruhe oder Atembeschwerden bemerkt, sollte umgehend einen Arzt aufsuchen. Ein Hinweis auf eine mögliche Alkaloidvergiftung ist dabei wichtig.

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Mohn beim Backen: Wie kann ich mich schützen?

Der aktuelle Mohn Rückruf ist kein Einzelfall. Immer wieder werden Mohnprodukte wegen erhöhter Alkaloidwerte zurückgerufen. Seit Juli 2022 gelten in der EU Höchstgehalte für Opiumalkaloide in Mohnsamen und Backwaren.

Wer sicher gehen möchte, kann folgende Maßnahmen ergreifen: Mohnsamen vor der Verwendung waschen – das reduziert den Alkaloidgehalt um bis zu 70 Prozent. Fertige Rohmassen aus dem Handel gelten als morphinfrei, da sie bei der Herstellung thermisch behandelt werden.

Das BfR empfiehlt generell, von übermäßigem Verzehr von Lebensmitteln mit hohem Mohnanteil abzusehen. Dazu zählen Mohnkuchen, Mohnpielen und mit Mohn bestreute Nudeln wie Dampfnudeln. Besondere Vorsicht gilt in der Schwangerschaft.

Weitere aktuelle Lebensmittel-Rückrufe

Der Mohn Rückruf reiht sich in eine Serie von Lebensmittelwarnungen ein. Erst kürzlich wurden TK-Kräuter bei Aldi wegen Salmonellen zurückgerufen. Auch Edeka-Zuckerstreusel mit nicht deklariertem Milcheiweiß waren betroffen.

Verbraucher sollten regelmäßig die offiziellen Warnportale prüfen. Auf lebensmittelwarnung.de veröffentlicht das Bundesamt für Verbraucherschutz tagesaktuell alle Rückrufe und Warnungen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welches Mohn-Produkt ist vom Rückruf betroffen?

Betroffen ist das Produkt „HOSYAUSHKA Mohn“ in der 250-Gramm-Packung mit der Chargennummer L 250921V159 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30.04.2026. Hersteller ist die MONOLITH MITTE GmbH aus Borchen.

Warum wird der Mohn zurückgerufen?

In dem Produkt wurden erhöhte Werte an Opiumalkaloiden festgestellt. Diese Substanzen können bei übermäßigem Verzehr Krämpfe, Unruhe, Übelkeit und Atembeschwerden verursachen. Besonders Thebain gilt als problematisch.

Wo kann ich den Mohn zurückgeben?

Das betroffene Produkt kann in allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden, in denen es gekauft wurde. Der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet. Für Fragen steht die Hotline 0800 66 66 548 zur Verfügung.

Ist gebackener Mohn ebenfalls gefährlich?

Durch Erhitzen beim Backen reduziert sich der Alkaloidgehalt um 25 bis 100 Prozent. Dennoch rät das BfR bei bekannten Grenzwertüberschreitungen vom Verzehr ab – auch in gebackener Form. Das betroffene Produkt sollte nicht verwendet werden.

Wer ist besonders durch Opiumalkaloide gefährdet?

Besonders empfindlich reagieren Schwangere, Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen über 75 Jahren und Personen mit eingeschränkter Atemfunktion. Bei diesen Gruppen können bereits geringere Mengen morphinartige Wirkungen auslösen.

Tags: Backzutat RückrufDezember 2025HOSYAUSHKA MohnLebensmittelrückrufLebensmittelwarnungMohn gefährlichMohn RückrufMONOLITH RückrufMorphin MohnOpiumalkaloide
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