Mord Nachbar Hannover: Lebenslange Haft für Habgier
Ein 59-jähriger Mann ist vom Landgericht Hannover wegen Mordes an seiner Nachbarin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah Habgier als Motiv für die Tat, bei der der Mann weniger als 600 Euro erbeutete. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Warum wurde der Nachbar verurteilt?
Das Landgericht Hannover verurteilte den 59-Jährigen wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge. Ausschlaggebend war das Motiv der Habgier. Laut Gericht wollte der Mann an Bargeld gelangen und nahm dafür den Tod seiner Nachbarin billigend in Kauf. Die Indizienlage, insbesondere ein DNA-Gutachten, wurde als geschlossen bewertet. (Lesen Sie auch: Urteil in Hannover: Nachbar tötete Frau wegen…)
Zeitlicher Ablauf
- Juli letzten Jahres: Der Mann suchte seine Nachbarin in ihrer Wohnung auf, um Geld zu erbitten.
- Als die Frau sich weigerte: Griff der 59-Jährige sie mit Gewalt an.
- Die Frau erstickte: Entweder an ihren Verletzungen oder an ihrem Erbrochenen infolge der Gewalt.
- Urteil: Das Landgericht Hannover verurteilte den Mann zu lebenslanger Haft.
Wie lief die Tat ab?
Der Mann suchte die Nachbarin in ihrer Wohnung auf, um sie um Geld zu bitten. Als sie sich weigerte, griff er sie an. Er stürzte sich auf die Frau, würgte sie und versetzte ihr sechs Messerstiche in Rücken und Nacken. Laut einem Gutachten erstickte die Frau erst Stunden nach dem Kampf an ihren Verletzungen oder infolge der Gewalt an ihrem Erbrochenen.
Welche Rolle spielte der Vorsatz bei der Urteilsfindung?
Das Gericht ging davon aus, dass dem Angeklagten die tödlichen Folgen seines Handelns bewusst waren. Eine gezielte Tötungsabsicht habe zwar nicht vorgelegen, jedoch sogenannter Eventualvorsatz. Demnach nahm der Täter den Tod seiner Nachbarin billigend in Kauf, um an das Geld zu gelangen. Das Ausmaß der Gewalt lasse keinen Zweifel daran zu. (Lesen Sie auch: Marius Høiby Urteil: Verteidigung fordert Freispruch)
Wie wurde die Tat entdeckt?
Die Umstände der Entdeckung der Tat werden in der Meldung von Stern nicht explizit genannt. Zentral für die Verurteilung war jedoch eine aus Sicht der Kammer „geschlossene“ Indizienlage, wobei insbesondere ein DNA-Gutachten den Verurteilten belastete.
Eventualvorsatz bedeutet, dass der Täter den Tod des Opfers nicht direkt beabsichtigt hat, aber die Möglichkeit des Todes erkannt und billigend in Kauf genommen hat. (Lesen Sie auch: Vorwürfe gegen Christian Ulmen: Was sind Deepfakes?…)
Was bedeutet das Urteil für den Täter?
Das Urteil bedeutet für den 59-jährigen Mann eine lebenslange Haftstrafe. Er wurde des Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge schuldig befunden. Das Gericht sah in der Habgier das verwerfliche Motiv für die Tat, bei der es um weniger als 600 Euro ging. Ob der Verurteilte Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt, ist derzeit nicht bekannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wie der NDR berichtet, hat der Angeklagte die Tat vor Gericht bestritten.
Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert, wie das ZDF meldet. (Lesen Sie auch: Christian Ulmen Vorwürfe: Was Steckt Hinter den…)











