Netto App Rabatt: Der Discounter Netto darf voraussichtlich weiterhin exklusive Rabatte über seine App anbieten. Das Oberlandesgericht Bamberg signalisierte in einem Rechtsstreit mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), dass eine Klage gegen diese Praxis wohl keine Erfolgsaussichten hat.
Produktwarnung
- Netto darf weiterhin Rabatte anbieten, die nur über die App zugänglich sind.
- Der vzbv sieht darin eine Diskriminierung von Verbrauchern ohne Smartphone oder App-Nutzung.
- Das Gericht argumentiert, dass die App grundsätzlich allen ab 14 Jahren zur Verfügung steht.
## Netto App Rabatt: Gericht sieht keine Diskriminierung
Wie Stern berichtet, deutete der Vorsitzende des 3. Zivilsenates, Rainer Sellnow, in der Verhandlung in Bamberg (Az. 3 UKl 16/23 e) an, dass es sich um einen „klaren Fall“ handle. Die Verbraucherschützer hatten argumentiert, dass die exklusiven netto app rabatt Angebote eine Diskriminierung darstellen, da ältere, behinderte oder jüngere Menschen oft keinen Zugang zu entsprechenden Geräten oder Apps haben.
## Was müssen Verbraucher jetzt tun?
Verbraucher müssen aktuell nichts unternehmen. Die Verhandlung betrifft die grundsätzliche Zulässigkeit von App-Rabatten. Netto kann seine Rabattaktionen über die App also vorerst fortsetzen. Ob der vzbv Rechtsmittel einlegt, bleibt abzuwarten.
## Warum klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband?
Der vzbv argumentiert, dass die ausschließliche Vergabe von Rabatten über die Netto-App gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt. Konkret ging es um eine Werbeaktion, bei der Netto einen Rabatt von „15 Prozent auf Alles“ bewarb, der jedoch nur über die App einlösbar war.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist eine Organisation, die sich für die Rechte und Interessen von Verbrauchern in Deutschland einsetzt. Er geht gerichtlich gegen Unternehmen vor, die aus seiner Sicht Verbraucherrechte verletzen.

## Wie argumentiert das Gericht?
Das Gericht sieht keine Benachteiligung, da Netto die App grundsätzlich allen Menschen ab 14 Jahren zur Verfügung stellt. Es liege in der Verantwortung des Einzelnen, die App zu nutzen oder eben nicht. Zudem argumentierte das Gericht, dass beispielsweise sehbehinderte Menschen möglicherweise besser mit der App als mit gedruckten Prospekten zurechtkommen würden.
## Wie geht es weiter?
Eine endgültige Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg wird im Laufe des Tages erwartet. Der Vertreter der Klägerpartei erhielt vom Gericht wenig Hoffnung auf die Zulassung einer Revision.
Stern berichtet, dass mit einer Entscheidung noch am selben Tag gerechnet wird.
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## Was bedeutet das für andere Supermarktketten?
Das Urteil könnte Signalwirkung für andere Supermarktketten und Discounter haben, die ebenfalls exklusive Rabatte über ihre Apps anbieten. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre der Weg für solche Praktiken geebnet. Allerdings könnten Verbraucherschützer weiterhin versuchen, gegen einzelne Werbeaktionen vorzugehen, wenn diese besonders irreführend oder diskriminierend sind. Die Verbraucherzentrale bietet hierzu weitere Informationen.
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## Welche Alternativen gibt es für Verbraucher ohne App?
Verbraucher, die keine Apps nutzen möchten, können weiterhin auf klassische Prospekte, Angebotswebseiten oder Newsletter zurückgreifen, um über Rabattaktionen informiert zu bleiben. Einige Händler bieten auch Kundenkarten an, die unabhängig von einer App genutzt werden können.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bietet Informationen und warnt vor unseriösen Angeboten.
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Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet das Urteil für Verbraucher, die die Netto-App nicht nutzen?
Für Verbraucher ohne Netto-App bedeutet das Urteil, dass sie weiterhin von bestimmten Rabattaktionen ausgeschlossen sein könnten. Sie müssen auf andere Informationsquellen wie Prospekte oder die Netto-Webseite zurückgreifen, um über Angebote informiert zu werden. (Lesen Sie auch: Rabatte App Diskriminierung: Klagt Netto gegen Smartphone-Zwang?)
Kann der Verbraucherzentrale Bundesverband noch etwas gegen die Entscheidung unternehmen?
Ob der vzbv Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt, ist derzeit noch unklar. Das Gericht hat jedoch bereits signalisiert, dass es wenig Chancen für eine Revision sieht.
Gibt es eine Altersbeschränkung für die Nutzung der Netto-App?
Ja, laut Gericht steht die Netto-App grundsätzlich allen Menschen ab 14 Jahren zur Verfügung. Dies ist eine der Grundlagen für die Entscheidung des Gerichts, keine Diskriminierung zu sehen. (Lesen Sie auch: Autozulieferer: Krise in Autobranche – Rüstungsindustrie als…)
Welche Daten werden von der Netto-App erfasst und wie werden diese genutzt?
Die Netto-App erfasst verschiedene Daten, darunter Standortdaten, Nutzungsverhalten und persönliche Informationen, die bei der Registrierung angegeben werden. Diese Daten werden unter anderem für personalisierte Werbung und zur Verbesserung des Angebots genutzt. Die Datenschutzbestimmungen von Netto geben hierzu detailliertere Auskunft.

Kann ich die Netto-App auch ohne Kundenkonto nutzen?
Nein, um die exklusiven Rabatte und Funktionen der Netto-App nutzen zu können, ist in der Regel ein Kundenkonto erforderlich. Dies dient dazu, die Angebote personalisiert zuzuordnen und Missbrauch vorzubeugen. (Lesen Sie auch: Arbeit und Familie: Forschung: Paare im Homeoffice…)














