Eine saftige No-show-Gebühr von 80 Franken für unentschuldigtes Fernbleiben: Ein Berner Coiffeursalon macht ernst und verlangt neu eine Entschädigung, wenn Kunden ihren Termin nicht wahrnehmen. Diese Praxis, die darauf abzielt, finanzielle Einbußen durch Leerlauf zu minimieren, findet in der Schweizer Dienstleistungsbranche zunehmend Anklang. No Show Gebühr steht dabei im Mittelpunkt.

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International
- No-show-Gebühren sind ein globales Phänomen in der Dienstleistungsbranche.
- Die Höhe der Gebühren variiert stark je nach Branche und Region.
- Rechtliche Rahmenbedingungen für No-show-Gebühren sind in vielen Ländern unterschiedlich geregelt.
- Die Akzeptanz von No-show-Gebühren bei Kunden ist ein wichtiger Faktor für deren Erfolg.
No-show-Gebühr im Coiffeursalon: Ein wachsender Trend in Bern
Im Kanton Bern hat ein Coiffeursalon beschlossen, eine No-show-Gebühr von 80 Franken einzuführen. Wie Blick berichtet, reagiert der Salon damit auf die steigende Anzahl von Kunden, die ihre Termine ohne vorherige Absage verstreichen lassen. Diese Entwicklung stellt nicht nur für Coiffeure, sondern auch für andere Dienstleister wie Gastronomen ein wachsendes Problem dar.
Die Einführung der Gebühr soll dazu beitragen, die finanziellen Verluste zu minimieren, die durch unbesetzte Termine entstehen. Der Salon argumentiert, dass die Zeit der Mitarbeiter und die Ressourcen, die für den Termin eingeplant wurden, unnötig verschwendet werden, wenn Kunden ohne Absage fernbleiben.
No-shows sind in der Dienstleistungsbranche ein weit verbreitetes Problem. Sie führen zu Leerlaufzeiten, unproduktiver Arbeitszeit und letztendlich zu finanziellen Verlusten für die Unternehmen.
Was ist eine No-show-Gebühr und wie funktioniert sie?
Eine No-show-Gebühr ist eine Gebühr, die von einem Dienstleister erhoben wird, wenn ein Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnimmt oder nicht rechtzeitig absagt. Sie soll den finanziellen Schaden kompensieren, der dem Dienstleister durch den Leerlauf entsteht. Die Höhe der Gebühr variiert je nach Branche und den spezifischen Bedingungen des Unternehmens. Oftmals wird die Gebühr im Voraus kommuniziert, beispielsweise bei der Online-Buchung oder telefonischen Terminvereinbarung. (Lesen Sie auch: Zürcher Beizer hat genug von No-Shows: Wer…)
Die Gebühr wird in der Regel fällig, wenn der Kunde den Termin nicht mindestens 24 Stunden vorher absagt. Einige Unternehmen bieten auch eine kürzere Frist an, während andere strengere Regeln haben. Die genauen Bedingungen sollten klar und transparent kommuniziert werden, um Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.
Die rechtliche Lage in der Schweiz
Die rechtliche Zulässigkeit von No-show-Gebühren in der Schweiz ist nicht explizit gesetzlich geregelt. Generell gilt jedoch, dass solche Gebühren zulässig sind, wenn sie im Voraus klar und deutlich vereinbart wurden. Dies kann beispielsweise durch AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) oder einen gut sichtbaren Hinweis bei der Terminvereinbarung geschehen. Konsumentenschutzorganisationen raten dazu, die Bedingungen vor der Buchung sorgfältig zu prüfen.
Es ist wichtig, dass die Gebühr in einem angemessenen Verhältnis zum entstandenen Schaden steht. Eine überhöhte Gebühr könnte als unzulässig betrachtet werden. Im Streitfall obliegt es dem Gericht zu entscheiden, ob die Gebühr angemessen ist und ob der Kunde ausreichend über die Bedingungen informiert wurde.
Welche Branchen sind besonders betroffen?
Neben Coiffeursalons sind auch andere Branchen stark von No-shows betroffen. Dazu gehören unter anderem:
- Gastronomie: Restaurants verlieren Einnahmen, wenn reservierte Tische leer bleiben.
- Arztpraxen: Unbesetzte Termine führen zu Leerlaufzeiten und können die Organisation der Praxis beeinträchtigen.
- Hotels: Wenn Gäste ihre Buchung nicht antreten, entstehen dem Hotel Kosten für unbesetzte Zimmer.
- Wellness- und Kosmetikstudios: Ähnlich wie bei Coiffeuren entstehen auch hier Verluste durch ungenutzte Termine.
Diese Branchen haben oft hohe Fixkosten und sind daher besonders anfällig für die finanziellen Auswirkungen von No-shows. Viele Unternehmen suchen daher nach Möglichkeiten, diese Verluste zu minimieren, beispielsweise durch die Einführung von No-show-Gebühren oder durch eine verbesserte Terminverwaltung. (Lesen Sie auch: Lawinenwinter 1951: Elsbeth überlebte die Schneehölle)
Die Schweizer Wirtschaft ist stark vom Dienstleistungssektor geprägt. No-shows stellen daher ein relevantes wirtschaftliches Problem dar, das viele Unternehmen betrifft.
Alternativen zur No-show-Gebühr
Neben der No-show-Gebühr gibt es auch andere Möglichkeiten, um das Problem von unentschuldigtem Fernbleiben zu reduzieren. Einige Unternehmen setzen auf:
- Erinnerungs-SMS oder E-Mails: Diese helfen Kunden, ihren Termin nicht zu vergessen.
- Online-Buchungssysteme mit automatischer Bestätigung und Erinnerung.
- Vorauszahlungen oder Anzahlungen: Diese erhöhen die Verbindlichkeit der Kunden.
- Kulante Stornierungsbedingungen: Diese ermutigen Kunden, Termine rechtzeitig abzusagen, anstatt einfach nicht zu erscheinen.
Die Wahl der geeigneten Maßnahme hängt von der jeweiligen Branche und den spezifischen Bedürfnissen des Unternehmens ab. Eine Kombination aus verschiedenen Maßnahmen kann oft am effektivsten sein.
Der Bund setzt sich für faire Geschäftsbedingungen ein, wobei Transparenz und Kundenfreundlichkeit im Vordergrund stehen.
Ausblick: Werden No-show-Gebühren zum Standard?
Es ist wahrscheinlich, dass sich No-show-Gebühren in der Schweizer Dienstleistungsbranche weiter verbreiten werden. Angesichts des steigenden Kostendrucks und der zunehmenden Digitalisierung suchen Unternehmen nach Möglichkeiten, ihre Effizienz zu steigern und Verluste zu minimieren. Die Einführung von No-show-Gebühren kann dabei ein wirksames Mittel sein, um das Problem von unentschuldigtem Fernbleiben anzugehen.

Allerdings ist es wichtig, dass die Gebühren transparent und fair gestaltet sind. Kunden müssen ausreichend über die Bedingungen informiert werden, und die Gebühr sollte in einem angemessenen Verhältnis zum entstandenen Schaden stehen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die No-show-Gebühr nicht zu einem Ärgernis für die Kunden wird und das Vertrauen in das Unternehmen nicht beeinträchtigt wird. (Lesen Sie auch: Wolf Hütten ZH: Fotofalle löst Sorge bei…)
Blick berichtete zuerst über den Berner Coiffeursalon, der die Gebühr einführt.
SRF hat sich ebenfalls mit dem Thema auseinandergesetzt und die rechtlichen Aspekte beleuchtet.
Häufig gestellte Fragen
Was genau versteht man unter einer No-show-Gebühr?
Eine No-show-Gebühr ist eine Gebühr, die ein Dienstleister erhebt, wenn ein Kunde einen vereinbarten Termin nicht wahrnimmt oder nicht rechtzeitig absagt. Sie dient als Entschädigung für den finanziellen Schaden, der durch den Leerlauf entsteht.
Wie hoch darf eine solche Gebühr maximal sein?
Die Höhe der Gebühr muss in einem angemessenen Verhältnis zum entstandenen Schaden stehen. Eine überhöhte Gebühr könnte als unzulässig betrachtet werden. Es gibt keine festen gesetzlichen Vorgaben, die Höhe muss aber verhältnismäßig sein.
Muss ich eine No-show-Gebühr bezahlen, wenn ich unverschuldet verhindert bin?
Wenn Sie unverschuldet verhindert sind, beispielsweise durch einen Unfall oder eine plötzliche Erkrankung, kann es ratsam sein, das Gespräch mit dem Dienstleister zu suchen. In solchen Fällen zeigen sich viele Unternehmen kulant und verzichten auf die Gebühr. (Lesen Sie auch: Raser Chur: Junglenker mit 164 KM/H in…)
Wie kann ich No-show-Gebühren vermeiden?
Um No-show-Gebühren zu vermeiden, sollten Sie Ihre Termine rechtzeitig absagen, wenn Sie verhindert sind. Nutzen Sie die angebotenen Erinnerungsdienste und lesen Sie die Stornierungsbedingungen sorgfältig durch, bevor Sie einen Termin vereinbaren.
Was kann ich tun, wenn ich eine ungerechtfertigte No-show-Gebühr erhalten habe?
Wenn Sie der Meinung sind, dass eine No-show-Gebühr ungerechtfertigt ist, sollten Sie zunächst das Gespräch mit dem Dienstleister suchen. Wenn dies nicht zu einer Lösung führt, können Sie sich an eine Konsumentenschutzorganisation wenden, die Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützen kann.
Die Einführung von No-show-Gebühren ist ein zweischneidiges Schwert. Einerseits können sie Unternehmen helfen, finanzielle Verluste zu minimieren. Andererseits können sie zu Unmut bei den Kunden führen, wenn sie als unfair oder intransparent empfunden werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich diese Praxis in der Schweizer Dienstleistungslandschaft weiterentwickeln wird und ob sie sich langfristig durchsetzen kann.
