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Home Klatsch

Oliver Korittke: Rechtsstreit um „Bang Boom Bang“

Levent von Levent
2. April 2026
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Oliver Korittke, bekannt aus der Ruhrpott-Komödie „Bang Boom Bang“ und der ZDF-Krimireihe „Wilsberg“, steht aktuell im Fokus eines Rechtsstreits um den Kultfilm. Die Produktionsfirma des Films hat einen Cannabisgroßhandel wegen Urheberrechtsverletzung verklagt, da dieser die Charaktere „Keek“ und „Schlucke“ in einem Werbefilm verwendet haben soll. Die Schadenersatzforderung beträgt 300.000 Euro.

Symbolbild zum Thema Oliver Korittke
Symbolbild: Oliver Korittke (Bild: Pexels)

Hintergrund: „Bang Boom Bang“ und der Rechtsstreit

„Bang Boom Bang“, eine Kiffer-Komödie aus dem Jahr 1999, erfreut sich seit fast 30 Jahren großer Beliebtheit, insbesondere im Ruhrgebiet. Der Film, unter der Regie von Peter Thorwarth, erzählt die Geschichte von drei Freunden in Unna und wurde mit Schauspielern wie Ralf Richter, Martin Semmelrogge und Oliver Korittke in den Hauptrollen besetzt. Seit seinem Kinostart läuft der Film ununterbrochen in einem Bochumer Kino, was einen bemerkenswerten Rekord darstellt.

Der aktuelle Rechtsstreit dreht sich um die Verwendung der Charaktere „Keek“ und „Schlucke“ in dem Kurzfilm „Keeks letztes Ding“, der im vergangenen Jahr gedreht wurde. In diesem Film kehrte Oliver Korittke in seine Rolle als Kiffer Keek zurück, während Martin Semmelrogge erneut Schlucke verkörperte. Regisseur Peter Thorwarth und seine Produktionsfirma Rat Pack Filmproduktion sehen darin eine Verletzung ihrer Urheberrechte. Sie argumentieren, dass sie die Charaktere „Keek“ und „Schlucke“ geschaffen haben und fordern nun Schadenersatz von dem Cannabisgroßhandel. Wie der WDR berichtet, gab es bereits im Januar einen ersten Prozesstermin am Landgericht Bochum, der jedoch ohne eine Einigung endete. (Lesen Sie auch: Wilsberg: Neuer Fall "Mogelpackung" im ZDF)

Aktuelle Entwicklung: Verhandlung vor dem Landgericht Bochum

Am 2. April 2026 fand vor dem Landgericht Bochum eine weitere Verhandlung in dem Rechtsstreit statt. Im Kern geht es um die Frage, ob die Verwendung der Charaktere „Keek“ und „Schlucke“ in dem Werbefilm eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Die Produktionsfirma fordert einen Schadenersatz von 300.000 Euro von dem Cannabisgroßhandel.

Die Kläger argumentieren, dass die Beklagten unrechtmäßig von dem Erfolg und der Popularität von „Bang Boom Bang“ profitiert hätten. Sie sehen in der Verwendung der bekannten Charaktere eine gezielte Marketingstrategie, um die Aufmerksamkeit auf den Werbefilm und das Cannabisunternehmen zu lenken. Die Beklagten hingegen argumentieren möglicherweise, dass es sich bei den Charakteren „Keek“ und „Schlucke“ um Klischeefiguren handelt, die nicht dem Urheberrechtsschutz unterliegen, oder dass ihre Verwendung im Rahmen einer zulässigen Parodie erfolgt sei.

Oliver Korittke und Martin Semmelrogge sind in dem Verfahren als Zeugen geladen. Es wird erwartet, dass sie sich zu ihrer Rolle in dem Werbefilm und zu der Frage äußern, ob sie die Verwendung ihrer Charaktere als Urheberrechtsverletzung ansehen. Laut NTV soll der Film seit 27 Jahren ohne Unterbrechung in einem Bochumer Kino laufen, was seine Popularität unterstreicht. (Lesen Sie auch: Wilsberg: Neuer Fall "Mogelpackung")

Reaktionen und Einordnung

Der Rechtsstreit um „Bang Boom Bang“ hat in der Film- und Medienbranche für Aufsehen gesorgt. Er wirft grundsätzliche Fragen zum Urheberrechtsschutz von Filmcharakteren und zu den Grenzen der künstlerischen Freiheit auf. Die Entscheidung des Landgerichts Bochum könnteSignalwirkung für ähnliche Fälle haben.

Auch Fans des Kultfilms zeigen großes Interesse an dem Verfahren. In Foren und sozialen Medien wird diskutiert, ob die Verwendung der Charaktere „Keek“ und „Schlucke“ eine Hommage an den Film oder eine unzulässige Ausbeutung des geistigen Eigentums darstellt. Einige Fans äußern ihre Solidarität mit den Machern von „Bang Boom Bang“, während andere die Aktion des Cannabisunternehmens als cleveres Marketinginstrument loben.

Oliver Korittke und die Bedeutung des Falls

Für Oliver Korittke persönlich ist der Rechtsstreit ebenfalls von Bedeutung. Als Darsteller des „Keek“ hat er maßgeblich zum Erfolg des Films beigetragen. Seine Aussage vor Gericht könnte entscheidend für den Ausgang des Verfahrens sein. Darüber hinaus wirft der Fall die Frage auf, inwieweit Schauspieler ein Mitspracherecht bei der Verwendung ihrer Rollen durch Dritte haben. (Lesen Sie auch: SRH VS KKR: gegen: Kräftemessen in der…)

Detailansicht: Oliver Korittke
Symbolbild: Oliver Korittke (Bild: Pexels)

Unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits hat der Fall „Bang Boom Bang“ die Debatte über Urheberrecht und künstlerische Freiheit neu entfacht. Er zeigt, dass auch vermeintlich kleine Rechtsstreitigkeiten große Auswirkungen auf die Film- und Medienbranche haben können. Weitere Informationen zum Thema Urheberrecht bietet das Urheberrechtsgesetz.Sollte das Gericht die Klage der Produktionsfirma abweisen, könnte dies die Tür für ähnliche Projekte öffnen, in denen bekannte Filmcharaktere ohne Zustimmung der Urheber verwendet werden. Im Falle einer Verurteilung des Cannabisunternehmens drohen diesem hohe Schadenersatzforderungen und möglicherweise auch strafrechtliche Konsequenzen.

Der Fall „Bang Boom Bang“ wird die Film- und Medienbranche noch eine Weile beschäftigen. Er zeigt, dass der Schutz geistigen Eigentums auch in Zeiten von Social Media und viraler Verbreitung von Inhalten von großer Bedeutung ist.

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Häufig gestellte Fragen zu oliver korittke

Worum geht es in dem Rechtsstreit um „Bang Boom Bang“?

Die Produktionsfirma des Films „Bang Boom Bang“ hat einen Cannabisgroßhandel wegen Urheberrechtsverletzung verklagt. Der Vorwurf: Die Firma hat die Charaktere „Keek“ und „Schlucke“ ohne Erlaubnis in einem Werbefilm verwendet. Die Produktionsfirma fordert 300.000 Euro Schadenersatz. (Lesen Sie auch: Karsamstag Geschäfte Offen? das gilt für Supermärkte)

Welche Rolle spielt Oliver Korittke in dem Rechtsstreit?

Oliver Korittke, der im Film „Bang Boom Bang“ die Rolle des „Keek“ spielte, ist als Zeuge in dem Rechtsstreit geladen. Er soll sich dazu äußern, ob er die Verwendung seiner Rolle in dem Werbefilm als Urheberrechtsverletzung ansieht.

Wer sind die Hauptbeteiligten in dem Rechtsstreit?

Die Hauptbeteiligten sind die Produktionsfirma Rat Pack Filmproduktion und Regisseur Peter Thorwarth als Kläger sowie ein Cannabisgroßhandel als Beklagter. Oliver Korittke und Martin Semmelrogge sind als Zeugen geladen.

Was fordern die Macher von „Bang Boom Bang“?

Regisseur Peter Thorwarth und seine Produktionsfirma fordern von dem Cannabisgroßhandel 300.000 Euro Schadenersatz. Sie argumentieren, dass die Verwendung der Charaktere „Keek“ und „Schlucke“ in dem Werbefilm eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Warum ist der Film „Bang Boom Bang“ so populär?

„Bang Boom Bang“ ist eine Kiffer-Komödie aus dem Jahr 1999, die sich durch ihren Ruhrpott-Charme, ihren skurrilen Humor und ihre Starbesetzung auszeichnet. Der Film gilt als Kultfilm und läuft seit seinem Kinostart ununterbrochen in einem Bochumer Kino.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Anleger sollten eigene Recherche betreiben.

Illustration zu Oliver Korittke
Symbolbild: Oliver Korittke (Bild: Pexels)
Tags: Bang Boom BangFilmLandgericht BochumOliver KorittkeRechtsstreitRuhrgebietUrheberrecht
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Maik Möhring
Geschrieben von Maik Möhring

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