Die Debatte um die ORF Gebühren ist in Österreich neu entflammt. Grund dafür ist die Information, dass tausende Haushalte möglicherweise zu viel bezahlte Gebühren vom ORF zurückfordern können. Dies betrifft insbesondere Personen und Unternehmen, die an derselben Adresse sowohl einen privaten Wohnsitz als auch ein Gewerbe angemeldet haben und somit möglicherweise doppelt zur Kasse gebeten wurden. Ein Anwalt aus der Steiermark bietet nun seine Hilfe bei der Rückforderung an, während die ORF-Beitragstochter OBS bereits ein kostenloses Verfahren zur Verfügung stellt.

Hintergrund zu den ORF Gebühren
Seit dem 1. Januar 2024 hat sich die Finanzierung des Österreichischen Rundfunks (ORF) geändert. Anstelle der bisherigen Rundfunkgebühren, die an den Besitz von Empfangsgeräten gekoppelt waren, müssen nun alle Haushalte in Österreich einen ORF-Beitrag entrichten. Diese Neuregelung soll eine stabilere und gerechtere Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleisten. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Haushalte, die aus sozialen Gründen von der Beitragspflicht befreit sind. Ebenfalls befreit sind Einpersonenunternehmen. Der ORF ist ein wichtiger Bestandteil der österreichischen Medienlandschaft.
Aktuelle Entwicklung: Doppelte ORF Gebühren und Rückforderung
Konkret geht es um die Situation, dass sowohl für den privaten Wohnsitz als auch für ein am selben Standort gemeldetes Unternehmen ORF Gebühren vorgeschrieben wurden. Ein Anwalt aus der Steiermark hat nun öffentlich gemacht, dass er in einem solchen Fall erfolgreich Einspruch erhoben hat und eine Rückerstattung erwirkt hat. Laut einem Bericht der Kronen Zeitung bereitet dieser Anwalt nun „standardisierte Antrags- und Rückforderungsmodelle gegen eine geringe Gebühr vor“. (Lesen Sie auch: Orf Beitrag zurückfordern: So erhalten Sie Ihr…)
Die ORF-Beitragstochter OBS (ORF-Beitrags Service GmbH) weist jedoch darauf hin, dass sie bereits ein kostenloses Verfahren zur Verfügung stellt, um eine solche Doppelerhebung zu vermeiden. Auf der offiziellen Webseite des ORF finden Betroffene alle notwendigen Informationen und ein Online-Formular zur Abmeldung von der Beitragspflicht für den privaten Wohnsitz, wenn bereits für das Unternehmen am selben Standort gezahlt wird.
Reaktionen und Stimmen
Der ORF selbst hat auf die Berichterstattung über die vermeintlichen Rückforderungen mit einer Aussendung reagiert und von „irreführender Berichterstattung“ gesprochen. Man betont, dass die OBS bereits ein transparentes und kostenloses Verfahren zur Verfügung stellt. Kritiker werfen dem ORF jedoch vor, dass dieses Verfahren nicht ausreichend bekannt gemacht wird und viele Betroffene daher unwissentlich doppelt zahlen.
Die Arbeiterkammer (AK) hat eine detaillierte Informationsseite eingerichtet, die alle Details rund um die ORF-Gebühren enthält. (Lesen Sie auch: Juventus – Lazio: gegen: Bianconeri wollen Wiedergutmachung)
Was bedeutet das für betroffene Bürger?
Für betroffene Bürger bedeutet dies, dass sie ihre ORF-Vorschreibungen genau prüfen sollten. Insbesondere Personen, die sowohl privat als auch ein Unternehmen an derselben Adresse gemeldet haben, sollten kontrollieren, ob sie möglicherweise doppelt zur Kasse gebeten werden. In diesem Fall sollten sie sich an die OBS wenden und gegebenenfalls einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Es ist ratsam, sich vorab umfassend zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. Die Möglichkeit, ORF Gebühren zurückzufordern, ist ein wichtiger Aspekt für viele österreichische Haushalte und Unternehmen.
Ausblick
Die Debatte um die ORF-Gebühren wird sicherlich weitergehen.Auch die Rolle von Anwälten, die gegen Gebühr bei der Rückforderung helfen, wird weiterhin diskutiert werden. Für die Bürger ist es wichtig, sich umfassend zu informieren und ihre Rechte zu kennen.

Es ist davon auszugehen, dass die Thematik der ORF Gebühren auch in Zukunft aktuell bleiben wird, da sie viele Menschen in Österreich betrifft und die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein wichtiges Thema ist. (Lesen Sie auch: Lincoln Lawyer Staffel 5: Netflix setzt Mickeys…)
Tabelle: Vergleich der ORF Gebühren in Österreich
| Bundesland | Monatliche Gebühr (in Euro) |
|---|---|
| Burgenland | 23,80 € |
| Kärnten | 26,30 € |
| Niederösterreich | 22,70 € |
| Oberösterreich | 25,20 € |
| Salzburg | 24,10 € |
| Steiermark | 27,00 € |
| Tirol | 25,80 € |
| Vorarlberg | 23,30 € |
| Wien | entfällt |
Hinweis: Die Gebühren können je nach Bundesland variieren. Wien hat eine Sonderregelung. Quelle: GIS (Gebühren Info Service GmbH) Stand: 8. Februar 2026
Häufig gestellte Fragen zu orf gebühren
Wer muss in Österreich ORF Gebühren bezahlen?
Seit dem 1. Januar 2024 müssen grundsätzlich alle Haushalte in Österreich einen ORF-Beitrag entrichten. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Empfangsgerät vorhanden ist oder nicht. Ausgenommen sind Haushalte, die aus sozialen Gründen befreit sind, sowie Einpersonenunternehmen.
Was kann ich tun, wenn ich doppelte ORF Gebühren bezahle?
Wenn Sie sowohl für Ihren privaten Wohnsitz als auch für Ihr Unternehmen am selben Standort ORF-Beiträge zahlen, können Sie bei der ORF-Beitragstochter OBS einen Antrag auf Rückerstattung stellen. Ein entsprechendes Online-Formular steht auf der Webseite des ORF zur Verfügung. (Lesen Sie auch: Valencia VS Real Madrid: gegen: Überraschungen)
Wie hoch sind die ORF Gebühren aktuell in Österreich?
Die Höhe der ORF Gebühren variiert je nach Bundesland. Im Durchschnitt liegen sie zwischen 22 und 27 Euro pro Monat. Wien hat eine Sonderregelung, bei der keine gesonderten Gebühren anfallen, da diese bereits in den Gemeindegebühren enthalten sind.
Wo finde ich das Online-Formular zur Abmeldung von ORF Gebühren?
Das Online-Formular zur Abmeldung von den ORF Gebühren finden Sie auf der Webseite des ORF im Bereich des ORF-Beitrags Service (OBS). Dort finden Sie auch weitere Informationen und Hinweise zum Ausfüllen des Formulars und zu den Voraussetzungen für eine Befreiung.
Kann ich mich von den ORF Gebühren befreien lassen?
Ja, es gibt bestimmte Personengruppen, die von den ORF Gebühren befreit werden können. Dies betrifft in der Regel Personen, die aus sozialen Gründen eine Befreiung erhalten, beispielsweise aufgrund von geringem Einkommen oder Bezug von Sozialleistungen. Die genauen Voraussetzungen sind auf der Webseite des ORF einsehbar.
