Der Einsatz von Pfefferspray in einer Schule in Schwäbisch Gmünd löste am Donnerstagmorgen einen Rettungsdiensteinsatz aus. Vier Schüler im Alter von 12 bis 14 Jahren stehen im Verdacht, das Reizgas versprüht zu haben. Die Polizei ermittelt nun wegen des Verdachts der Körperverletzung.

| Datum/Uhrzeit | Donnerstagmorgen, ca. 8:00 Uhr |
|---|---|
| Ort | Schule in Schwäbisch Gmünd, Ostalbkreis |
| Art des Einsatzes | Pfefferspray-Einsatz in Schule |
| Beteiligte Kräfte | Rettungsdienst, Polizei |
| Verletzte/Tote | Unbekannt |
| Sachschaden | Unbekannt |
| Ermittlungsstand | Ermittlungen wegen Körperverletzung |
| Zeugenaufruf | Nein |
Pfefferspray Schule: Was ist bisher bekannt?
Vier Schüler im Alter zwischen 12 und 14 Jahren sollen am Donnerstagmorgen in einer Schule in Schwäbisch Gmünd Pfefferspray versprüht haben. Der Vorfall führte zu einem Einsatz des Rettungsdienstes. Die Polizei hat Ermittlungen wegen des Verdachts der Körperverletzung aufgenommen. Ob und wie viele Personen durch das Pfefferspray verletzt wurden, ist derzeit noch unklar.
Ablauf des Einsatzes
Die Schüler sollen das Pfefferspray versprüht haben. (Lesen Sie auch: B31 Unfall Heute: Schwerer Crash bei Friedrichshafen…)
Der Rettungsdienst rückt zur Schule aus.
Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Das ist passiert
- Vier Schüler im Alter von 12 bis 14 Jahren stehen im Verdacht, Pfefferspray in einer Schule versprüht zu haben.
- Der Vorfall ereignete sich am Donnerstagmorgen gegen 8 Uhr in Schwäbisch Gmünd.
- Der Rettungsdienst war im Einsatz.
- Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der Körperverletzung.
Wie wirkt Pfefferspray?
Pfefferspray enthält den Wirkstoff Oleoresin Capsicum (OC), der aus Chilischoten gewonnen wird. Beim Versprühen reizt das OC die Augen, die Atemwege und die Haut. Dies führt zu sofortigem Tränenfluss, Husten, Atemnot und einem brennenden Gefühl. Die betroffenen Personen sind dadurch kurzzeitig handlungsunfähig. Der Einsatz von Pfefferspray ist in Deutschland grundsätzlich zur Tierabwehr erlaubt, der Einsatz gegen Menschen ist jedoch als Körperverletzung strafbar, sofern er nicht durch Notwehr gerechtfertigt ist. Die rechtlichen Grundlagen sind im Strafgesetzbuch (§223 StGB) geregelt. (Lesen Sie auch: Stadtbahn Unfall: 17-Jähriger in Stuttgart Leicht Verletzt)
Weitere Ermittlungen
Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen, um den genauen Hergang des Vorfalls zu klären. Dabei wird auch untersucht, wie die Schüler in den Besitz des Pfeffersprays gelangen konnten und ob weitere Personen in den Vorfall verwickelt sind. Die Polizei Nordrhein-Westfalen weist darauf hin, dass der unberechtigte Einsatz von Pfefferspray strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
Der Besitz und das Führen von Pfefferspray sind in Deutschland grundsätzlich erlaubt, allerdings nur zur Tierabwehr. Der Einsatz gegen Menschen ist nur in Notwehrsituationen zulässig.
Welche Strafe droht bei einem unberechtigten Pfefferspray-Einsatz?
Ein unberechtigter Einsatz von Pfefferspray kann als Körperverletzung geahndet werden. Die Strafe hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab und kann von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe reichen.
Dürfen Lehrer Pfefferspray zur Selbstverteidigung besitzen?
Auch für Lehrer gilt, dass der Besitz von Pfefferspray zur Tierabwehr grundsätzlich erlaubt ist. Der Einsatz gegen Menschen ist nur in Notwehrsituationen zulässig. Ob eine solche Notwehrsituation vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. (Lesen Sie auch: Polizeieinsatz Schule Salzgitter: Verdächtige Person Gesucht!)
Wie gefährlich ist Pfefferspray für die Gesundheit?
Pfefferspray kann zu Reizungen der Augen, Atemwege und Haut führen. In der Regel sind die Symptome jedoch vorübergehend und klingen nach kurzer Zeit wieder ab. In seltenen Fällen kann es zu allergischen Reaktionen oder Asthmaanfällen kommen.
Was soll ich tun, wenn ich von Pfefferspray betroffen bin?
Spülen Sie die betroffenen Bereiche sofort mit viel Wasser aus. Vermeiden Sie es, die Augen zu reiben. Suchen Sie bei starken Beschwerden einen Arzt auf. Informieren Sie zudem die Polizei über den Vorfall.
Dieser Artikel basiert auf einer Meldung von: Presseportal

