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Was ist bei dem Pflegerin Mordversuch passiert?
Eine 53-jährige Pflegerin wurde am Dienstag (20. Januar 2026) wegen des Verdachts auf dreifachen versuchten Mord festgenommen. Sie soll in einer Seniorenresidenz im Main-Taunus-Kreis bei drei Wachkoma-Patienten Überwachungsgeräte entfernt haben – um während ihrer Nachtschicht nicht gestört zu werden.
Das Wichtigste in Kürze:
- Festnahme: 53-jährige Pflegerin am 20.01.2026 verhaftet
- Vorwurf: Dreifacher versuchter Mord an Wachkoma-Patienten
- Tatort: Seniorenresidenz im Main-Taunus-Kreis (Hessen)
- Tathandlung: Entfernung von Pulsoximetern (Überwachungsgeräten)
- Tatzeitraum: Mindestens zwei Nachtdienste im Februar 2025
- Maßnahmen: Festnahme, Durchsuchung, Berufsverbot
Pflegerin Mordversuch – ein erschütternder Fall aus Hessen erschüttert die Pflegebranche. Eine 53-jährige Pflegekraft wurde am Dienstagvormittag von der Polizei Frankfurt festgenommen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr vor, den Tod von drei wehrlosen Wachkoma-Patienten „zumindest billigend in Kauf genommen“ zu haben.
Der Fall zeigt auf schockierende Weise, wie schutzlos Patienten im Wachkoma dem Pflegepersonal ausgeliefert sein können.
Pflegerin Mordversuch: Die Vorwürfe im Detail
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Frankfurt war die Beschuldigte in einer Seniorenresidenz im Main-Taunus-Kreis beschäftigt. Dort verantwortete sie eine Station, auf der sich Menschen befanden, die teilweise seit mehreren Jahren im Wachkoma liegen.
| Detail | Information |
|---|---|
| Beschuldigte | 53-jährige Pflegerin |
| Vorwurf | Dreifacher versuchter Mord |
| Opfer | Drei Wachkoma-Patienten |
| Tatort | Seniorenresidenz im Main-Taunus-Kreis |
| Tatzeitraum | Mindestens zwei Nachtdienste im Februar 2025 |
| Festnahme | 20. Januar 2026, Vormittag |
Die Patienten können ihre Umgebung nicht bewusst wahrnehmen und nicht kommunizieren. Sie sind vollständig auf die Pflege und Überwachung durch das Personal angewiesen.

Pulsoximeter entfernt: Das mutmaßliche Vorgehen
Laut Staatsanwaltschaft soll die Pflegerin bei mindestens zwei Nachtdiensten im Februar 2025 die sogenannten Pulsoximeter von drei Patienten entfernt haben. Diese medizinischen Geräte überwachen kontinuierlich die Sauerstoffsättigung im Blut und den Puls der Patienten.
Was ist ein Pulsoximeter?
Ein Pulsoximeter ist ein kleines Gerät, das meist am Finger befestigt wird. Es misst die Sauerstoffsättigung im Blut (SpO2) und den Puls. Bei Wachkoma-Patienten lösen diese Geräte Alarm aus, wenn die Werte kritisch werden – etwa bei Atemaussetzern oder Herzproblemen. Ohne diese Überwachung können lebensbedrohliche Situationen unbemerkt bleiben.
Das mutmaßliche Motiv der Beschuldigten ist erschreckend banal: Sie soll die Geräte entfernt haben, „um während ihrer Nachtschicht nicht durch optische oder akustische Alarmsignale gestört und zu pflegerischen Handlungen veranlasst zu werden“, so die Staatsanwaltschaft.
Dabei habe sie den Tod der Patienten „zumindest billigend in Kauf genommen“ – ein juristischer Begriff, der auf bedingten Vorsatz hindeutet und den Tatbestand des versuchten Mordes erfüllen kann.
Warum versuchter Mord und nicht Körperverletzung?
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt stuft die Taten als versuchten Mord ein. Dafür sprechen mehrere juristische Merkmale:
| Mordmerkmal | Anwendung im Fall |
|---|---|
| Heimtücke | Opfer im Wachkoma können sich nicht wehren oder um Hilfe rufen |
| Niedrige Beweggründe | Motiv: Bequemlichkeit, um nicht arbeiten zu müssen |
| Billigung des Todeseintritts | Bewusstes Inkaufnehmen, dass Patienten sterben könnten |
| Ausnutzung eines Vertrauensverhältnisses | Patienten und Angehörige vertrauen auf professionelle Pflege |
Ob die Patienten durch die Handlungen der Pflegerin tatsächlich zu Schaden kamen, ist noch nicht öffentlich bekannt. Für den Tatbestand des versuchten Mordes ist dies jedoch nicht zwingend erforderlich – entscheidend ist der Vorsatz.

Ermittlungsmaßnahmen: Festnahme und Durchsuchung
Am Dienstagvormittag (20. Januar 2026) schlugen die Ermittler zu:
- Festnahme: Die 53-Jährige wurde in Frankfurt am Main festgenommen
- Durchsuchung: Ein Durchsuchungsbefehl wurde vollstreckt, um Beweismittel sicherzustellen
- Berufsverbot: Die Behörden ordneten ein sofortiges Berufsverbot für die Pflegerin an
Ob die Beschuldigte einem Haftrichter vorgeführt wird und Untersuchungshaft angeordnet wird, ist derzeit noch nicht bekannt. Ebenso gibt es keine Informationen darüber, ob sie sich zu den Vorwürfen äußert.
Wachkoma-Patienten: Schutzlose Opfer
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die besondere Schutzbedürftigkeit von Wachkoma-Patienten:
- Sie können ihre Umgebung nicht bewusst wahrnehmen
- Sie können nicht kommunizieren oder um Hilfe rufen
- Sie sind vollständig auf die Pflege und Überwachung angewiesen
- Sie können Misshandlungen oder Vernachlässigung nicht melden
- Viele befinden sich seit Jahren in diesem Zustand
Gerade deshalb sind Überwachungsgeräte wie Pulsoximeter für diese Patienten lebenswichtig. Sie ersetzen gewissermaßen die Fähigkeit der Patienten, selbst auf gesundheitliche Probleme aufmerksam zu machen.
Ähnliche Fälle in Deutschland
Der Pflegerin Mordversuch im Main-Taunus-Kreis ist leider kein Einzelfall. In den vergangenen Jahren gab es mehrere schwere Verbrechen in deutschen Pflegeeinrichtungen:
| Fall | Details |
|---|---|
| Chemnitz (Januar 2026) | 23-jähriger Pfleger tötet 91-jährige Heimbewohnerin |
| Lambrecht (Juni 2025) | Pflegerin und zwei Helfer zu lebenslanger Haft verurteilt – zwei Morde, sadistische Quälerei |
| Niels Högel | Deutschlands schlimmster Serienmörder – Krankenpfleger tötete mindestens 85 Patienten |
Der Fall Niels Högel führte zu verschärften Kontrollen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Dennoch zeigen aktuelle Fälle, dass die Überwachung von Pflegepersonal weiterhin lückenhaft ist.
Häufige Fragen zum Pflegerin Mordversuch
Was wird der Pflegerin konkret vorgeworfen?
Der 53-jährigen Pflegerin wird dreifacher versuchter Mord vorgeworfen. Sie soll bei drei Wachkoma-Patienten in einer Seniorenresidenz im Main-Taunus-Kreis die Pulsoximeter (Überwachungsgeräte) entfernt haben. Laut Staatsanwaltschaft wollte sie so während ihrer Nachtschicht nicht durch Alarme gestört werden.
Wann und wo ereigneten sich die Taten?
Die Vorfälle ereigneten sich laut Staatsanwaltschaft in mindestens zwei Nachtdiensten im Februar 2025 in einer Seniorenresidenz im Main-Taunus-Kreis bei Frankfurt am Main. Die Festnahme erfolgte am 20. Januar 2026.
Warum wird es als versuchter Mord und nicht als Körperverletzung gewertet?
Die Staatsanwaltschaft stuft die Tat als versuchten Mord ein, weil die Pflegerin den Tod der Patienten „zumindest billigend in Kauf genommen“ haben soll. Zudem liegen möglicherweise Mordmerkmale wie Heimtücke (wehrlose Opfer) und niedrige Beweggründe (Bequemlichkeit) vor.
Sind die Patienten durch die Handlungen zu Schaden gekommen?
Dazu hat die Staatsanwaltschaft bisher keine Angaben gemacht. Für den Tatbestand des versuchten Mordes ist ein tatsächlicher Schaden jedoch nicht zwingend erforderlich – entscheidend ist der Vorsatz und die Inkaufnahme des Todes.
Welche Strafe droht bei versuchtem Mord?
Versuchter Mord wird in Deutschland nach § 211 StGB mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft. Das Gericht kann die Strafe bei Versuch mildern, muss dies aber nicht. Bei mehrfachem versuchten Mord ist eine hohe Freiheitsstrafe zu erwarten.
Fazit: Pflegerin Mordversuch erschüttert Vertrauen
Der Pflegerin Mordversuch im Main-Taunus-Kreis erschüttert das Vertrauen in die Pflegebranche einmal mehr. Drei Wachkoma-Patienten sollen von einer Person gefährdet worden sein, deren Aufgabe es eigentlich war, sie zu schützen.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankfurt dauern an. Die Beschuldigte muss sich für ihre Taten verantworten – und die Branche muss sich erneut fragen, wie solche Fälle verhindert werden können. Mehr Blaulicht News finden Sie hier:
Über den Autor: Dieser Artikel wurde von der Nachrichten-Redaktion erstellt. Quellen: Staatsanwaltschaft Frankfurt, dpa, t-online











