Die Polizei sucht Zeugen in Rastatt, nachdem es am Mittwochmittag zu einem Unfall auf dem Parkplatz der Hansjakobschule kam. Eine 19-jährige VW-Fahrerin beschädigte beim Einparken einen geparkten weißen Kleinwagen. Nun werden Zeugen gesucht, die den Vorfall beobachtet haben und Angaben zum Unfallhergang machen können. Polizei Sucht Zeugen Rastatt steht dabei im Mittelpunkt.

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Fahrzeug-Daten
- Unfallzeit: Mittwochmittag, ca. 11:20 Uhr
- Unfallort: Parkplatz der Hansjakobschule, Engelstraße, Rastatt
- Verursacherfahrzeug: VW, gefahren von einer 19-Jährigen
- Beschädigtes Fahrzeug: Weißer Kleinwagen
Was bedeutet das für Autofahrer?
Dieser Fall verdeutlicht, wie wichtig es ist, nach einem Unfall den Schaden zu melden und auf die Polizei zu warten, wenn der Halter des beschädigten Fahrzeugs nicht vor Ort ist. Andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen wegen Fahrerflucht. Die ADAC-Webseite bietet detaillierte Informationen zum Thema Unfallflucht und den möglichen Strafen.
Wie verhalte ich mich richtig nach einem Parkschaden?
Nach einem Parkschaden sollten Sie zunächst versuchen, den Halter des beschädigten Fahrzeugs ausfindig zu machen. Gelingt dies nicht, ist es ratsam, eine angemessene Zeit (mindestens 30 Minuten) am Unfallort zu warten. Hinterlassen Sie in jedem Fall eine Nachricht mit Ihren Kontaktdaten und der Information über den Unfall. Melden Sie den Vorfall zusätzlich bei der Polizei, um sich rechtlich abzusichern. Die Polizei-Beratung gibt wichtige Hinweise zum Verhalten nach einem Verkehrsunfall.
Die Polizei sucht Zeugen in Rastatt – Was können Sie tun?
Die Polizei sucht Zeugen, die den Unfall auf dem Parkplatz der Hansjakobschule beobachtet haben. Wenn Sie sachdienliche Hinweise geben können, melden Sie sich bitte beim Polizeirevier Rastatt unter der Telefonnummer 07222/761-0 oder per E-Mail an rastatt@polizei.bwl.de. Jede Information kann helfen, den Unfallhergang aufzuklären. (Lesen Sie auch: Unfallflucht Rastatt: Polizei Sucht Zeugen nach Vorfall)
Welche Strafe droht bei Fahrerflucht?
Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Je nach Schwere des Schadens und den Umständen des Einzelfalls drohen Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Zusätzlich können Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot verhängt werden. Die genauen Strafen sind im § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt.
Sichern Sie den Unfallort ab, indem Sie die Warnblinkanlage einschalten und ein Warndreieck aufstellen. Dies dient dem Schutz aller Beteiligten und verhindert weitere Unfälle.
Wie kann ich mich vor unberechtigten Ansprüchen schützen?
Um sich vor unberechtigten Ansprüchen nach einem Parkschaden zu schützen, ist es ratsam, den Zustand des beschädigten Fahrzeugs und des eigenen Fahrzeugs zu dokumentieren. Machen Sie Fotos von den Schäden und notieren Sie sich die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge. Diese Informationen können im Streitfall hilfreich sein.
Ursprünglich berichtet von: Presseportal (Lesen Sie auch: Flaschenwurf Polizei: Angriff auf Beamte am Bahnhof…)
Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn ich einen Parkschaden verursache und einfach wegfahre?
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, auch Fahrerflucht genannt, ist eine Straftat. Es drohen Geldstrafen, Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall sogar Freiheitsstrafen.

Wie lange muss ich nach einem Parkschaden warten, bis ich die Polizei rufen kann?
Es gibt keine feste Wartezeit. Es ist jedoch ratsam, mindestens 30 Minuten zu warten, um dem Halter des beschädigten Fahrzeugs die Möglichkeit zu geben, zurückzukommen. (Lesen Sie auch: Polizeieinsatz Rastatt: Widerstand gegen Beamte auf Baulandstraße)
Welche Informationen sollte ich auf dem Zettel hinterlassen, wenn ich den Halter des beschädigten Fahrzeugs nicht erreiche?
Hinterlassen Sie Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und eine kurze Beschreibung des Unfalls. Geben Sie auch das Datum und die Uhrzeit des Vorfalls an.
Kann meine Versicherung die Kosten übernehmen, wenn ich einen Parkschaden verursacht habe?
Ja, in der Regel übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung die Kosten für den Schaden am anderen Fahrzeug. Allerdings kann es zu einer Erhöhung Ihrer Versicherungsbeiträge kommen.
Was passiert, wenn ich einen Parkschaden entdecke und der Verursacher nicht bekannt ist?
In diesem Fall können Sie den Schaden Ihrer Kaskoversicherung melden, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben. Andernfalls müssen Sie die Reparaturkosten selbst tragen.
Die Polizei sucht Zeugen in Rastatt, um den genauen Hergang des Unfalls aufzuklären. Autofahrer sollten sich stets bewusst sein, welche Konsequenzen ein unachtsames Einparken haben kann und wie wichtig es ist, sich korrekt zu verhalten, um rechtliche Probleme zu vermeiden. (Lesen Sie auch: Einbruch Lahr: Shisha-Bar Aufgebrochen – Polizei Ermittelt…)
