Polizistenmord Saarland: Im Saarland hat der Prozess gegen einen 19-Jährigen begonnen, der im August 2025 in Völklingen einen Polizisten erschossen haben soll. Der Angeklagte gestand die Tat zum Prozessauftakt, berief sich jedoch auf Notwehr. Der Fall löste im Saarland große Bestürzung aus.

Das ist passiert
- Ein 19-Jähriger soll im August 2025 in Völklingen einen Polizisten erschossen haben.
- Der Angeklagte gestand die Schüsse, behauptet jedoch, in Panik und aus Angst um sein Leben gehandelt zu haben.
- Der Prozessauftakt am Landgericht Saarbrücken war von emotionalen Momenten geprägt, insbesondere für die Witwe des getöteten Polizisten.
- Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord vor.
| Datum/Uhrzeit | August 2025 |
|---|---|
| Ort (genau) | Völklingen, Saarland |
| Art des Einsatzes | Festnahme eines Tankstellenräubers, Schusswaffengebrauch mit Todesfolge |
| Beteiligte Kräfte | Mehrere Streifenwagenbesatzungen, Rettungsdienst |
| Verletzte/Tote | Ein Polizist tot, ein weiterer verletzt |
| Sachschaden | Gering (Tankstellenüberfall: ca. 600 Euro) |
| Ermittlungsstand | Prozessauftakt am Landgericht Saarbrücken |
| Zeugenaufruf | Nein (Tathergang weitgehend geklärt) |
Inhaltsverzeichnis
- Chronologie des Ereignisses
- Was ist bisher bekannt?
- Angeklagter gesteht Schüsse, beruft sich aber auf Notwehr
- Wie lautet die Anklage gegen den 19-Jährigen im Polizistenmord-Prozess im Saarland?
- Psychische Verfassung des Angeklagten im Fokus
- Emotionale Momente im Gerichtssaal
- Wie geht es weiter im Prozess um den Polizistenmord im Saarland?
- Häufig gestellte Fragen
Chronologie des Ereignisses
Der 19-jährige Angeklagte überfällt eine Tankstelle in Völklingen und erbeutet etwa 600 Euro.
Mehrere Streifenwagen nehmen die Verfolgung des flüchtenden Täters auf.
Ein Kommissaranwärter stellt den Täter und will ihn festhalten. Ein weiterer Polizist, der spätere Getötete, zielt mit einem Taser auf den Täter. Dieser zieht die Dienstwaffe des Kommissaranwärters und schießt.
Was ist bisher bekannt?
Der Prozess gegen den 19-Jährigen wegen des Polizistenmordes im Saarland hat begonnen. Der Angeklagte hat gestanden, im August 2025 in Völklingen sechs Schüsse auf einen 34-jährigen Polizeioberkommissar abgegeben zu haben, als dieser ihn festnehmen wollte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor, während die Verteidigung auf Notwehr plädiert. (Lesen Sie auch: Wöginger Prozess: övp-Klubchef Erneut vor Gericht Angeklagt?)
Der Fall des Polizistenmordes im Saarland hat landesweit für Bestürzung und Anteilnahme gesorgt. Die saarländische Polizei gedachte des getöteten Kollegen mit einer Trauerfeier.
Angeklagter gesteht Schüsse, beruft sich aber auf Notwehr
Zum Prozessauftakt am Landgericht Saarbrücken gestand der Angeklagte die tödlichen Schüsse. Sein Verteidiger, Michael Rehberger, erklärte, sein Mandant habe in der Situation Angst um sein eigenes Leben gehabt. Er habe in Panik gehandelt, als er die Dienstwaffe des Kommissaranwärters zog und abdrückte. Wie Stern berichtet, soll der Angeklagte zuvor eine Tankstelle überfallen und knapp 600 Euro erbeutet haben.
Laut Rehberger sei sein Mandant davon ausgegangen, festgenommen zu werden, als ihn ein Polizist von hinten packte. Als dann ein zweiter Beamter, der später getötete Polizist Simon Bohr, einen Taser auf ihn richtete, habe er gedacht, es handele sich um eine Schusswaffe. „Er fürchtete um sein Leben“, so Rehberger.
Wie lautet die Anklage gegen den 19-Jährigen im Polizistenmord-Prozess im Saarland?
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat den 19-Jährigen wegen Mordes angeklagt. Oberstaatsanwalt Christian Nassiry schilderte vor Gericht detailliert, wie der Angeklagte sechs Schüsse auf den Polizeioberkommissar abgab, als dieser ihn festnehmen wollte. Der Polizist erlag wenig später seinen Verletzungen. Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes hat sich bisher nicht zu dem laufenden Verfahren geäußert.
Die Anklage stützt sich auf die Annahme, dass der Angeklagte den Polizisten vorsätzlich getötet hat. Die Verteidigung argumentiert hingegen, dass der Angeklagte in einer Ausnahmesituation gehandelt habe und sich in einer Notwehrlage befand. Die Verhandlung soll nun klären, ob die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Mordes vorliegen oder ob andere strafrechtliche Gesichtspunkte, wie beispielsweise Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge, in Betracht kommen. (Lesen Sie auch: Egisto Ott Prozess: Brisante Aussagen im Spionage-Fall?)
Psychische Verfassung des Angeklagten im Fokus
Verteidiger Rehberger betonte, dass sein Mandant „nicht der brutale Killer, sondern vermutlich ein sehr kranker junger Mann“ sei. Es gebe Hinweise auf Schizophrenie, eine kombinierte Persönlichkeitsstörung und Angststörungen. Diese psychischen Probleme könnten die Schuldfähigkeit des Angeklagten mindern oder sogar aufheben. Ein psychiatrisches Gutachten soll im Laufe des Prozesses Aufschluss über den Zustand des Angeklagten geben. Sollte sich herausstellen, dass der 19-Jährige zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht schuldfähig war, könnte er nicht zu einer Haftstrafe verurteilt werden, sondern in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden.
Die Frage nach der psychischen Verfassung des Angeklagten wird voraussichtlich eine zentrale Rolle im weiteren Verlauf des Prozesses spielen. Die Gutachter werden sich eingehend mit der Persönlichkeit des Angeklagten, seiner Krankengeschichte und seinem Verhalten zum Tatzeitpunkt auseinandersetzen müssen, um eine fundierte Einschätzung abgeben zu können. Die Landespolizeipressestelle Saarland hat sich zu den Details der psychischen Verfassung des Angeklagten noch nicht geäußert.
Obwohl der Tathergang weitgehend geklärt ist, bittet die Polizei Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, sich unter der Telefonnummer [azu] zu melden.
Emotionale Momente im Gerichtssaal
Der Prozessauftakt war von emotionalen Momenten geprägt. Die Witwe des getöteten Polizisten verfolgte die Verhandlung sichtlich bewegt. Immer wieder kämpfte sie mit den Tränen, insbesondere als Oberstaatsanwalt Nassiry die Details der Tat schilderte. Auch andere Angehörige und Kollegen des getöteten Polizisten waren im Gerichtssaal anwesend und zeigten ihre Anteilnahme.
Der Tod des Polizisten hat eine tiefe Lücke hinterlassen, sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld. Die Anteilnahme am Schicksal der Witwe und der Familie des Opfers ist groß. Der Prozess wird voraussichtlich noch einige Zeit dauern und weitere emotionale Momente mit sich bringen. (Lesen Sie auch: Karneval Wettervorhersage: Regenschirm oder Dicke Jacke?)

Wie geht es weiter im Prozess um den Polizistenmord im Saarland?
Der Prozess wird mit der Vernehmung von Zeugen und der Begutachtung von Beweismitteln fortgesetzt. Ein psychiatrisches Gutachten soll Aufschluss über die psychische Verfassung des Angeklagten geben. Es wird erwartet, dass der Prozess mehrere Verhandlungstage in Anspruch nehmen wird. Die Urteilsverkündung ist derzeit noch nicht absehbar.
Der Ausgang des Prozesses ist offen. Es bleibt abzuwarten, ob das Gericht die Argumentation der Verteidigung, dass der Angeklagte in Notwehr gehandelt habe, akzeptiert oder ob es ihn wegen Mordes verurteilt. Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes droht dem Angeklagten eine lebenslange Freiheitsstrafe.
Häufig gestellte Fragen
Was wird dem Angeklagten im Polizistenmord-Prozess im Saarland vorgeworfen?
Dem 19-jährigen Angeklagten wird vorgeworfen, im August 2025 in Völklingen einen 34-jährigen Polizeioberkommissar vorsätzlich erschossen zu haben, als dieser ihn im Anschluss an einen Tankstellenüberfall festnehmen wollte. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Mordes erhoben. (Lesen Sie auch: Berlin Justizpanne Vergewaltigung: Täter nach Fehler Frei)
Welche Strafe droht dem Angeklagten bei einer Verurteilung wegen Mordes?
Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht dem Angeklagten in Deutschland eine lebenslange Freiheitsstrafe. In besonders schweren Fällen kann das Gericht zusätzlich die besondere Schwere der Schuld feststellen, was eine vorzeitige Haftentlassung erschwert.
Welche Rolle spielt die psychische Verfassung des Angeklagten im Prozess?
Die psychische Verfassung des Angeklagten spielt eine entscheidende Rolle. Die Verteidigung argumentiert, dass der Angeklagte unter psychischen Problemen leidet, die seine Schuldfähigkeit beeinträchtigen könnten. Ein psychiatrisches Gutachten soll Klarheit bringen.
Was bedeutet es, wenn der Angeklagte als nicht schuldfähig eingestuft wird?
Sollte der Angeklagte aufgrund einer psychischen Erkrankung als nicht schuldfähig eingestuft werden, kann er nicht zu einer Haftstrafe verurteilt werden. Stattdessen könnte das Gericht anordnen, dass er in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird.
Wie lange wird der Prozess voraussichtlich dauern?
Es wird erwartet, dass der Prozess um den Polizistenmord im Saarland mehrere Verhandlungstage in Anspruch nehmen wird. Die Vernehmung von Zeugen, die Begutachtung von Beweismitteln und die Erstellung eines psychiatrischen Gutachtens werden Zeit in Anspruch nehmen.














