Polizistenmord Urteil: Angeklagter nach tödlichen Schüssen auf Polizisten für schuldunfähig erklärt
Das Polizistenmord Urteil im Fall des getöteten Polizisten in Völklingen lautet: Der Angeklagte ist schuldunfähig. Trotz der 17 Schüsse, die den Polizisten tödlich verletzten, wurde der Angeklagte nicht wegen Mordes verurteilt, sondern lediglich wegen besonders schweren Raubes. Das Urteil löste Empörung bei Zuschauern und Fassungslosigkeit bei der Polizeigewerkschaft aus.

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Das ist passiert
- Ein 19-Jähriger entreißt nach einem Tankstellenüberfall einem Polizeianwärter die Dienstwaffe.
- Er gibt 17 Schüsse ab, von denen sechs den 34-jährigen Polizeioberkommissar Simon Bohr treffen.
- Das Gericht erklärt den Angeklagten aufgrund einer krankhaften seelischen Störung für schuldunfähig.
- Das Urteil wird von der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Saarland kritisiert, die Anklage kündigt Revision an.
| Datum/Uhrzeit | August 2025 |
|---|---|
| Ort | Völklingen, Saarland |
| Art des Einsatzes | Tankstellenüberfall mit anschließender Schussabgabe auf Polizisten |
| Beteiligte Kräfte | Polizei Völklingen, Rettungsdienste |
| Verletzte/Tote | Ein toter Polizeioberkommissar, weitere beschossene Beamte |
| Sachschaden | Gering (Beute von ca. 600 Euro) |
| Ermittlungsstand | Gerichtsurteil: Schuldunfähigkeit des Angeklagten |
| Zeugenaufruf | Nein |
Chronologie des Vorfalls
Der 19-jährige Angeklagte überfällt eine Tankstelle in Völklingen und erbeutet rund 600 Euro.
Bei der anschließenden Auseinandersetzung mit der Polizei entreißt der Täter einem Beamten die Waffe und eröffnet das Feuer.
Polizeioberkommissar Simon Bohr wird von sechs Kugeln getroffen und stirbt. (Lesen Sie auch: Simon Bohr: Angeklagter gesteht tödliche Schüsse)
Der Angeklagte wird aufgrund von Schuldunfähigkeit nicht wegen Mordes verurteilt.
Was ist bisher bekannt?
Nach einem Tankstellenüberfall in Völklingen im August 2025 eskalierte die Situation, als ein 19-Jähriger einem Polizeianwärter die Dienstwaffe entwendete und 17 Schüsse abgab. Sechs dieser Schüsse trafen den 34-jährigen Polizeioberkommissar Simon Bohr tödlich. Das Landgericht Saarbrücken hat den Angeklagten nun aufgrund einer krankhaften seelischen Störung für schuldunfähig erklärt.
Wie lautet das Urteil im Polizistenmord-Prozess?
Das Gericht sprach den Angeklagten vom Vorwurf des Mordes frei, verurteilte ihn jedoch wegen besonders schweren Raubes. Richterin Jenny Klingelhöfer begründete das Urteil mit der krankhaften seelischen Störung des Angeklagten. Wie Stern berichtet, erinnerte sie in ihrer Urteilsbegründung an die schrecklichen Minuten, die im Prozess rekonstruiert wurden.
Reaktionen auf das Urteil
Das Urteil löste heftige Reaktionen aus. Im Gerichtssaal riefen Zuschauer „Skandal“ und „Lächerlich“. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) Saarland bezeichnete das Urteil als „Schlag ins Gesicht“. Die Staatsanwaltschaft hat angekündigt, Revision einzulegen. (Lesen Sie auch: Wolfsangriff Hamburg: Was Bedeutet das für die…)
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten „absoluten Vernichtungswillen“ vorgeworfen und eine Verurteilung wegen Mordes gefordert.
Welche Konsequenzen hat das Urteil?
Durch die Feststellung der Schuldunfähigkeit wird der Angeklagte nicht regulär bestraft, sondern in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen. Ob die Revision der Staatsanwaltschaft Erfolg hat, bleibt abzuwarten. Das Urteil wirft jedoch erneut Fragen nach dem Umgang mit psychisch kranken Straftätern auf.
Warum wurde der Angeklagte nicht wegen Mordes verurteilt?
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte aufgrund einer krankhaften seelischen Störung zum Zeitpunkt der Tat nicht schuldfähig war. Daher konnte er nicht wegen Mordes verurteilt werden, da ein zentrales Element für eine Mordanklage – die Schuldfähigkeit – fehlte.
Was bedeutet Schuldunfähigkeit im juristischen Sinne?
Schuldunfähigkeit bedeutet, dass eine Person aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer anderen schwerwiegenden Beeinträchtigung nicht in der Lage ist, dieUnrechtmäßigkeit ihrer Handlung einzusehen oder gemäß dieser Einsicht zu handeln. Dies führt zu einer verminderten oder aufgehobenen strafrechtlichen Verantwortlichkeit.
Welche Rolle spielte die Beute von 600 Euro bei der Urteilsfindung?
Die geringe Beute von 600 Euro unterstreicht die Frage, warum die Situation derart eskalierte. Sie deutet darauf hin, dass die Tat möglicherweise nicht primär aus finanziellen Motiven begangen wurde, sondern andere Faktoren, wie die psychische Verfassung des Täters, eine entscheidende Rolle spielten.
Wie geht es nun für den Angeklagten weiter?
Der Angeklagte wird in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen, wo er behandelt wird. Ziel ist es, seine psychische Gesundheit zu stabilisieren und ihn langfristig zu resozialisieren. Die Unterbringung dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Behandlung des Täters. (Lesen Sie auch: Augentest: Tierisches Suchbild: Können Sie den abweichenden…)





