Rente Wehrdienst: Wer Wehrdienst oder Zivildienst geleistet hat, erwirbt dadurch Rentenansprüche. Diese Zeiten werden bei der Rentenberechnung als Beitragszeiten berücksichtigt, wodurch sich die spätere Rente erhöht. Auch Zeiten eines Freiwilligendienstes können sich positiv auswirken.
Zusammenfassung
- Wehr- und Zivildienstzeiten werden als Beitragszeiten für die Rente angerechnet.
- Der Bund zahlte während dieser Zeit Beiträge in die Rentenkasse.
- Die Höhe der Beiträge orientierte sich am Durchschnittsverdienst.
- Auch Freiwilligendienste können die Rente erhöhen.
Welche Wehrdienstzeiten werden für die Rente berücksichtigt?
Bis zum 30. Juni 2011 war der Wehrdienst in Deutschland Pflicht. Die Dauer des Grundwehrdienstes, der diese Pflicht erfüllte, variierte, betrug aber zuletzt sechs Monate. In den 1960er-Jahren konnte er bis zu 18 Monate dauern. Diese Zeiten werden vollständig als Beitragszeiten für die Rente angerechnet. Zusätzlich können Wehrübungen berücksichtigt werden, sofern der Arbeitgeber während dieser Zeit kein Gehalt gezahlt hat.

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Wie werden Wehr- und Zivildienstzeiten angerechnet, wenn kein Gehalt gezahlt wurde?
Wehr- und Zivildienstleistende zahlten nicht selbst in die Rentenkasse ein. Stattdessen übernahm der Bund die Beitragszahlung. Die Höhe der Beiträge basierte auf einem fiktiven Einkommen, das sich am Durchschnittsverdienst aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten orientierte und regelmäßig angepasst wurde. (Lesen Sie auch: Wehrdienst Rente: So Wirkt sich die Zeit…)
Zivildienstzeiten: Anrechnung auf die Rente
Wer statt des Wehrdienstes Zivildienst geleistet hat, dessen Zeit wird ebenfalls als Beitragszeit bei der Rentenversicherung angerechnet. Der Zivildienst konnte bis zum 31. Dezember 2011 geleistet werden. Laut Deutscher Rentenversicherung werden jedoch bestimmte andere soziale Dienste, die zur Erfüllung der Zivildienstpflicht dienten, nicht berücksichtigt. Dazu gehören Dienste bei der Aktion Sühnezeichen, dem Service Circle International, dem Internationalen Diakonischen Jugendeinsatz sowie im Zivil- oder Katastrophenschutz.
Freiwilliger Wehrdienst und Rente
Die Wehrpflicht wurde zwar zum 1. Juli 2011 ausgesetzt, doch auch der freiwillige Wehrdienst kann sich auf die Rente auswirken. Zeiten eines freiwilligen Wehrdienstes werden ebenfalls bei der Rentenberechnung berücksichtigt, sofern während dieser Zeit Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden. Dies gilt auch für andere Freiwilligendienste wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ). (Lesen Sie auch: Rente mit 4100 Euro Gehalt: So Hoch…)
Auch wenn die Beiträge während des Wehr- oder Zivildienstes nicht direkt vom Dienstleistenden gezahlt wurden, wirken sie sich positiv auf die Rentenhöhe aus, da sie als Beitragszeiten berücksichtigt werden.
Ausblick: Musterung ab 2027
Vor dem Hintergrund aktueller sicherheitspolitischer Entwicklungen plant die Bundesregierung, ab 2027 junge Männer wieder auf ihre Tauglichkeit für den Wehrdienst zu mustern. Dies soll per Gesetz geschehen, auch wenn der Wehrdienst zunächst freiwillig bleiben soll. Wie Stern berichtet, erinnert dies ältere Generationen an ihre eigene Zeit im Wehr- oder Zivildienst, die neben Lebenserfahrung auch Rentenpunkte brachte. (Lesen Sie auch: Sozialstaat Finanzierung: Wer zahlt und Wer Profitiert?)
Wie wirkt sich die Anrechnung von Wehrdienstzeiten konkret auf die Rente aus?
Ein konkretes Beispiel: Ein Mann leistete 12 Monate Wehrdienst. Durch die Anrechnung dieser Zeit als Beitragszeit erwirbt er Rentenpunkte, die seine monatliche Rente um einen bestimmten Betrag erhöhen. Dieser Betrag hängt vom Durchschnittsverdienst und dem aktuellen Rentenwert ab. Es ist ratsam, sich bei der Deutschen Rentenversicherung individuell beraten zu lassen, um die konkreten Auswirkungen auf die eigene Rente zu erfahren.
Handlungsempfehlung
Prüfen Sie Ihre Rentenunterlagen und stellen Sie sicher, dass alle Wehr- und Zivildienstzeiten korrekt erfasst sind. Bei Unklarheiten oder fehlenden Einträgen sollten Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung wenden, um die notwendigen Nachweise einzureichen und eine korrekte Anrechnung zu gewährleisten. So stellen Sie sicher, dass Ihre Dienstzeiten bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden und Sie die Ihnen zustehenden Rentenansprüche erhalten. (Lesen Sie auch: Biontech Aktie im Sturzflug: Milliardenverlust belastet)

Informationen der Bundesregierung zum Thema Rente finden Sie auf deren Webseite.















