„Wegen fehlender Bewilligung: Vier Rottweiler im Kanton Zürich beschlagnahmt“, titelte Blick kürzlich. Doch was bedeutet das konkret? Die Rottweiler Beschlagnahmung im Kanton Zürich erfolgte, weil die Halter die erforderliche Haltebewilligung nicht beantragt hatten. Dies geschah im Rahmen eines seit Anfang 2025 laufenden Verfahrens, das auf ein Rottweiler-Verbot zurückzuführen ist.

Rottweiler Beschlagnahmung: Was steckt hinter dem Verfahren im Kanton Zürich?
Im Kanton Zürich trat Anfang 2025 ein neues Gesetz in Kraft, das die Haltung von Rottweilern reglementiert. Ziel ist es, die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Halter müssen seither eine spezielle Bewilligung beantragen, um einen Rottweiler halten zu dürfen. Diese Bewilligung wird nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt, beispielsweise nach dem Nachweis von Sachkunde und der Erfüllung bestimmter Haltungsbedingungen. Das Verfahren dient dazu, sicherzustellen, dass die Hunde von verantwortungsbewussten Personen gehalten werden und keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellen.
Die wichtigsten Fakten
- Im Kanton Zürich wurden vier Rottweiler beschlagnahmt.
- Grund dafür ist das Fehlen einer erforderlichen Haltebewilligung.
- Das Verfahren läuft seit Anfang 2025 aufgrund eines Rottweiler-Verbots.
- Neun Halter sind insgesamt betroffen, vier verweigerten die Anträge.
Hintergrund des Rottweiler-Verbots in Zürich
Das Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich ist das Ergebnis einer längeren Debatte über die Sicherheit von Hunden und die potenziellen Gefahren, die von bestimmten Rassen ausgehen können. Vorangegangen waren mehrere Vorfälle, bei denen Rottweiler in Beissattacken verwickelt waren. Diese Vorfälle führten zu einer verstärkten öffentlichen Diskussion über die Notwendigkeit strengerer Regeln für die Haltung von potenziell gefährlichen Hunden.
Die Zürcher Regierung reagierte auf diese Bedenken mit der Einführung des neuen Gesetzes, das neben dem Bewilligungsverfahren auch weitere Massnahmen zur Kontrolle der Hundehaltung vorsieht. Dazu gehören beispielsweise Leinenpflichten in bestimmten Gebieten und die Möglichkeit, Hundehalter zu verpflichten, ihre Tiere einem Wesenstest zu unterziehen. Ziel ist es, das Risiko von Beissattacken zu minimieren und die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Wie Blick berichtet, sind insgesamt neun Halter betroffen, wobei vier die Anträge verweigerten. (Lesen Sie auch: Wohnungsbau Zürich: Mehr Wohnungen trotz Vieler Abrisse?)
Wie läuft das Haltebewilligungsverfahren ab?
Das Haltebewilligungsverfahren im Kanton Zürich ist mehrstufig. Zunächst müssen Hundehalter einen Antrag bei der zuständigen kantonalen Behörde stellen. Dieser Antrag muss verschiedene Informationen enthalten, beispielsweise Angaben zur Person des Halters, zum Hund selbst sowie zur Art und Weise der Haltung. Die Behörde prüft anschliessend, ob der Antragsteller die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört unter anderem der Nachweis von Sachkunde, der in der Regel durch den Besuch eines entsprechenden Kurses erbracht werden muss.
Darüber hinaus werden die Haltungsbedingungen geprüft. Die Behörde kann beispielsweise verlangen, dass der Hund ausreichend Auslauf hat und artgerecht gehalten wird. Auch die Zuverlässigkeit des Halters wird geprüft. Wer beispielsweise bereits einschlägig vorbestraft ist, kann keine Bewilligung erhalten. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Bewilligung erteilt. Die Kosten für das Verfahren trägt der Hundehalter.
Das Vorgehen im Kanton Zürich steht im Einklang mit ähnlichen Bestrebungen in anderen Kantonen und Ländern, die ebenfalls versuchen, die Sicherheit der Bevölkerung im Umgang mit Hunden zu erhöhen. Solche Massnahmen sind oft umstritten, da sie in die Rechte der Hundehalter eingreifen und mitunter als unverhältnismässig kritisiert werden.
Konsequenzen der Rottweiler Beschlagnahmung für die betroffenen Halter
Die Beschlagnahmung der Rottweiler hat für die betroffenen Halter gravierende Konsequenzen. Sie verlieren nicht nur ihren Hund, sondern müssen auch mit einem Bussgeld rechnen. Darüber hinaus kann die Beschlagnahmung auch weitere rechtliche Folgen haben. So ist es beispielsweise möglich, dass die Halter künftig keine Hunde mehr halten dürfen. Die beschlagnahmten Hunde werden in der Regel in einem Tierheim untergebracht. Dort werden sie versorgt und gegebenenfalls an neue Halter vermittelt. Es ist jedoch auch möglich, dass die Hunde eingeschläfert werden, wenn sie beispielsweise als besonders gefährlich eingestuft werden. Die konkreten Umstände der Unterbringung und Weitervermittlung der beschlagnahmten Rottweiler sind von Fall zu Fall unterschiedlich. (Lesen Sie auch: Stan Wawrinka in Rotterdam: Kurzfristiger Gegnerwechsel)
Die betroffenen Hundehalter haben die Möglichkeit, gegen die Beschlagnahmung ihrer Hunde Rechtsmittel einzulegen. Sie können beispielsweise Beschwerde bei der zuständigen Behörde einlegen oder Klage vor Gericht erheben. Ob solche Rechtsmittel Erfolg haben, hängt jedoch von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Entscheidend ist, ob die Beschlagnahmung rechtmässig war und ob die Behörde die erforderlichen Verfahrensschritte eingehalten hat.
Wie geht es weiter mit dem Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich?
Das Rottweiler-Verbot im Kanton Zürich bleibt weiterhin in Kraft. Die Behörden werden auch in Zukunft Haltebewilligungen kontrollieren und gegebenenfalls Hunde beschlagnahmen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Es ist davon auszugehen, dass das Gesetz auch weiterhin für Diskussionen sorgen wird. Kritiker bemängeln, dass es unverhältnismässig sei und dass es vor allem die falschen Hundehalter treffe. Befürworter hingegen argumentieren, dass das Gesetz notwendig sei, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Die Debatte über die richtige Balance zwischen dem Schutz der Bevölkerung und den Rechten der Hundehalter wird also auch in Zukunft weitergehen.
Die Kantonspolizei Zürich hat in der Vergangenheit immer wieder auf die Problematik von sogenannten „Kampfhunden“ hingewiesen und die Notwendigkeit von strengen Regeln betont. Laut admin.ch, der offiziellen Website der Schweizerischen Eidgenossenschaft, sind die Kantone für die Umsetzung der Tierschutzgesetzgebung zuständig und können eigene Regelungen erlassen. Die aktuellen Fälle zeigen, dass die Behörden im Kanton Zürich diese Kompetenzen konsequent nutzen.

Die Diskussion um „Kampfhunde“ ist nicht neu. Bereits in den 2000er Jahren gab es in vielen Ländern Europas ähnliche Debatten und Gesetzesinitiativen. Oft standen Rassen wie Rottweiler, Pitbull Terrier und Dobermann im Fokus. Ziel war es, die Haltung dieser Hunde zu erschweren oder gar zu verbieten, um die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen. Die Wirksamkeit solcher Massnahmen ist jedoch umstritten. Kritiker argumentieren, dass es vor allem auf die Erziehung und Haltung der Hunde ankomme und dass ein generelles Verbot bestimmter Rassen nicht zielführend sei. (Lesen Sie auch: Zoll München Drogenfund: Dealer-Duo mit Mega-Fund Verhaftet)
Die beschlagnahmten Rottweiler befinden sich nun in Tierheimen im Kanton Zürich. Die zuständigen Behörden prüfen nun, ob die Tiere an neue, geeignete Halter vermittelt werden können. Dabei wird besonders darauf geachtet, dass die neuen Halter die erforderlichen Sachkenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit Rottweilern haben. Sollte eine Vermittlung nicht möglich sein, droht den Hunden im schlimmsten Fall die Euthanasie.
Das Thema Rottweiler Beschlagnahmung im Kanton Zürich verdeutlicht die komplexen Herausforderungen im Umgang mit potenziell gefährlichen Hunden. Es zeigt, wie wichtig es ist, klare Regeln und Kontrollen zu haben, um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten. Gleichzeitig mahnt es aber auch dazu, die Rechte der Hundehalter zu respektieren und nach Lösungen zu suchen, die sowohl dem Schutz der Bevölkerung als auch dem Wohl der Tiere dienen. Die aktuellen Fälle im Kanton Zürich dürften die Diskussion um das Thema „Kampfhunde“ in der Schweiz weiter anheizen. Eine Meldung des SRF (Schweizer Radio und Fernsehen) zu diesem Thema steht noch aus.
Die Ereignisse im Kanton Zürich werfen ein Schlaglicht auf die Verantwortung, die mit der Haltung von Hunden einhergeht. Nicht nur Rottweiler, sondern alle Hunderassen benötigen eine artgerechte Haltung, ausreichend Auslauf und eine konsequente Erziehung. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Tiere keine Gefahr für ihre Umwelt darstellen. Die aktuellen Fälle sollten daher Anlass sein, die eigene Verantwortung als Hundehalter zu reflektieren und gegebenenfalls Massnahmen zu ergreifen, um das Wohl des Tieres und die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten.
