Eine Zeugin beobachtete am Dienstagabend eine Schlangenlinienfahrt auf der L3105 zwischen Langenthal und Heddesbach. Das Fahrzeug war in Fahrtrichtung Heddesbach unterwegs. Die Polizei sucht nun nach Zeugen, die die Fahrweise des Autos ebenfalls beobachtet haben und Angaben zum Fahrer oder dem Fahrzeug machen können. Eine Schlangenlinienfahrt kann auf eine Fahruntüchtigkeit des Fahrers hindeuten. Schlangenlinien Fahrt steht dabei im Mittelpunkt.

| Datum/Uhrzeit | Dienstag, ca. 19:30 Uhr |
|---|---|
| Ort | L3105 zwischen Langenthal und Heddesbach, Fahrtrichtung Heddesbach |
| Art des Einsatzes | Verkehrsgefährdung, Zeugenaufruf |
| Beteiligte Kräfte | Polizeipräsidium Mannheim |
| Verletzte/Tote | Nicht bekannt |
| Sachschaden | Nicht bekannt |
| Ermittlungsstand | Ermittlungen laufen, Zeugen werden gesucht |
| Zeugenaufruf | Ja, Telefonnummer siehe unten |
Chronologie des Vorfalls
Eine Zeugin meldet ein Auto, das in Schlangenlinien fährt.
Die Polizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung. (Lesen Sie auch: POL-FR: Weil am Rhein: Mutmaßlich stark betrunkener…)
Was ist bisher bekannt?
Am Dienstagabend, gegen 19:30 Uhr, beobachtete eine Zeugin ein Auto, welches auf der L3105 zwischen Langenthal und Heddesbach in Schlangenlinien fuhr. Das Fahrzeug bewegte sich in Richtung Heddesbach. Die Zeugin verlor das Fahrzeug nach einiger Zeit aus den Augen. Bisher ist unklar, warum der Fahrer in Schlangenlinien fuhr.
Wie können Zeugen helfen?
Die Polizei erhofft sich durch den Zeugenaufruf weitere Hinweise auf das Fahrzeug und den Fahrer. Wer hat die Schlangenlinienfahrt ebenfalls beobachtet und kann Angaben zum Fahrzeug, dem Fahrer oder sonstige relevante Informationen machen? Die Polizei bittet um Mithilfe der Bevölkerung. Presseportal berichtet über den Vorfall.
Das ist passiert
- Zeugin meldet Schlangenlinienfahrt
- Fahrzeug auf der L3105 unterwegs
- Fahrtrichtung Heddesbach
- Polizei sucht Zeugen
Zeugen gesucht: Wer hat etwas gesehen?
Das Polizeipräsidium Mannheim hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben, sich zu melden. Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeirevier unter der Telefonnummer 0621 174-4444 entgegen. Die Polizei erhofft sich, durch die Mithilfe der Bevölkerung den Vorfall aufklären zu können. Informationen zum Thema Verkehrssicherheit bietet die Polizei-Beratung.
(Lesen Sie auch: Zell Wiesental: LKW Kracht nach Ausweichmanöver in…)
Die Ermittlungen dauern an. Die Polizei prüft derzeit, ob weitere Zeugenhinweise vorliegen.
Häufig gestellte Fragen
Was bedeutet eine Schlangenlinienfahrt im Straßenverkehr?
Eine Schlangenlinienfahrt beschreibt das Fahren eines Fahrzeugs in einer unregelmäßigen, kurvenreichen Linie, anstatt einer geraden oder gleichmäßigen Kurve. Dies kann ein Anzeichen für Fahruntüchtigkeit sein, beispielsweise durch Alkohol- oder Drogenkonsum.

Welche Konsequenzen hat eine Schlangenlinienfahrt für den Fahrer?
Wenn ein Fahrer durch eine Schlangenlinienfahrt auffällt und der Verdacht auf Fahruntüchtigkeit besteht, kann dies zu einer Strafanzeige, einem Führerscheinentzug und weiteren rechtlichen Konsequenzen führen. Die genauen Strafen hängen von den Umständen ab.
Wie kann ich mich als Zeuge einer Schlangenlinienfahrt verhalten?
Als Zeuge einer Schlangenlinienfahrt sollten Sie umgehend die Polizei informieren und den Vorfall schildern. Geben Sie möglichst genaue Angaben zum Fahrzeug, dem Fahrer und dem Ort des Geschehens an, um die Ermittlungen zu unterstützen. (Lesen Sie auch: Gleissperrung Spielhandgranate: Fehlalarm in Mannheim!)
Warum ist es wichtig, eine Schlangenlinienfahrt der Polizei zu melden?
Die Meldung einer Schlangenlinienfahrt ist wichtig, um mögliche Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer abzuwenden. Durch schnelles Handeln können Unfälle verhindert und der Fahrer zur Verantwortung gezogen werden, wenn er gegen Gesetze verstoßen hat.
Was passiert, wenn die Polizei den Fahrer der Schlangenlinienfahrt ermittelt?
Wenn die Polizei den Fahrer ermittelt, wird dieser in der Regel einer Kontrolle unterzogen. Dabei kann ein Alkohol- oder Drogentest durchgeführt werden. Je nach Ergebnis und den Umständen der Fahrt werden entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet.
Weitere Informationen zum Thema Schlangenlinienfahrt finden Sie beim ADAC.
