Der Schulausfall beschäftigt zum Schulstart 2026 viele Eltern in Deutschland. Der massive Wintereinbruch mit Schnee, Glätte und Minustemperaturen sorgt für Verkehrschaos und gefährliche Schulwege. In mehreren Bundesländern haben Landkreise bereits Unterrichtsausfall angeordnet.
Während in Bayern und Baden-Württemberg der 6. Januar als Feiertag (Heilige Drei Könige) ohnehin schulfrei ist, startet in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und anderen Bundesländern am Montag wieder der Unterricht. In NRW beginnt die Schule erst am 7. Januar. Der Deutsche Wetterdienst warnt vor anhaltend winterlichen Bedingungen mit weiterem Schneefall und strengem Frost.
- Wetterlage: Schnee, Glätte und Frost bis -10 Grad
- Entscheidung: Landkreise und kreisfreie Städte
- Information: Radio, Schulen, Landkreis-Websites, Apps
- Elternrecht: Bei Gefahr dürfen Kinder zu Hause bleiben
- Betreuung: Schulen bleiben für Notbetreuung geöffnet
Inhaltsverzeichnis
- Schulausfall: Aktuelle Wetterlage im Januar 2026
- Wer entscheidet über Schulausfall?
- Schulausfall: So werden Eltern informiert
- Schulstart 2026: Wann beginnt der Unterricht wieder?
- Elternrecht: Wann dürfen Kinder zu Hause bleiben?
- Schulen bleiben geöffnet: Notbetreuung gewährleistet
- Tipps für einen sicheren Schulweg im Winter
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Fazit: Bei Schulausfall auf offizielle Kanäle achten
Schulausfall: Aktuelle Wetterlage im Januar 2026
Der Winter 2026 hat Deutschland fest im Griff. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt vor einer der markantesten Winterlagen der letzten Jahre. Besonders in der Nordhälfte Deutschlands sind Schneeschauer und stellenweise Neuschnee von bis zu 20 cm möglich.
Die aktuellen Wetterwarnungen im Überblick:
| Warnung | Details | Betroffene Regionen |
|---|---|---|
| Glätte | Gefrierende Nässe, Schnee, Schneematsch | Bundesweit |
| Frost | -1 bis -10 Grad, nachts bis -20 Grad | Bundesweit, Alpen extrem |
| Schneefall (Unwetter) | 5-20 cm Neuschnee möglich | Nordseeumfeld, Nordfriesland |
| Wintergewitter | Graupel, Böen bis 70 km/h | Nordhälfte |
Wer entscheidet über Schulausfall?
Die Entscheidung über einen Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen ist Ländersache. In den meisten Bundesländern entscheiden die Landkreise und kreisfreien Städte für ihren Zuständigkeitsbereich. Die Entscheidung erfolgt meist in den frühen Morgenstunden des jeweiligen Schultages, um aktuelle Wetterentwicklungen berücksichtigen zu können.
In Nordrhein-Westfalen kann zusätzlich das Schulministerium einen landesweiten Unterrichtsausfall anordnen. Die Regionale Koordinierungsstelle für Unterrichtsausfall (RKUA) bei den Bezirksregierungen stimmt sich dafür mit dem schulischen Krisenmanagement ab.
Schulausfall: So werden Eltern informiert
Die Bekanntgabe eines Unterrichtsausfalls erfolgt über verschiedene Kanäle:
- Rundfunk: Öffentlich-rechtliche und private Radiosender in den Verkehrshinweisen
- Internet: Websites der Landkreise, Schulen und Kultusministerien
- Apps: BIWAPP, KATWARN oder spezielle Schulausfall-Apps
- Direkte Benachrichtigung: E-Mail, Messenger oder Telefon durch die Schule
Wichtige Links für Schulausfall-Informationen
| Bundesland | Informationsportal |
|---|---|
| Niedersachsen | vmz-niedersachsen.de/schulausfall |
| Bayern | unterrichtsausfall.bayern.de |
| NRW | schulministerium.nrw/schulausfall |
| Alle Bundesländer | Website des jeweiligen Landkreises |
Schulstart 2026: Wann beginnt der Unterricht wieder?
Die Weihnachtsferien enden in den Bundesländern zu unterschiedlichen Zeiten. Im vergangenen Jahr gab es ebenfalls winterbedingte Schulausfälle in mehreren Regionen.
| Bundesland | Ferienende | Schulstart |
|---|---|---|
| Bayern | 5. Januar (Mo) | 7. Januar (Mi)* |
| Baden-Württemberg | 5. Januar (Mo) | 7. Januar (Mi)* |
| Niedersachsen | 5. Januar (Mo) | 6. Januar (Di) |
| NRW | 6. Januar (Di) | 7. Januar (Mi) |
| Sachsen-Anhalt | 5. Januar (Mo) | 7. Januar (Mi)* |
* Der 6. Januar (Heilige Drei Könige) ist in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt ein gesetzlicher Feiertag.
Elternrecht: Wann dürfen Kinder zu Hause bleiben?
Auch ohne offiziellen Schulausfall haben Eltern das Recht, ihre Kinder bei extremen Witterungsverhältnissen zu Hause zu behalten. Die Landesschulbehörden weisen ausdrücklich darauf hin:
„Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.“
Dies gilt insbesondere für:
- Ländliche Regionen mit weiten Anfahrtswegen
- Lokale Glättegefahr durch überfrierende Nässe
- Nicht geräumte Nebenstraßen
- Gefährliche Schulwege zu Fuß
Schulen bleiben geöffnet: Notbetreuung gewährleistet
Wichtig für berufstätige Eltern: Auch wenn offiziell kein Unterricht stattfindet, bleiben die Schulen für Kinder geöffnet, die nicht zu Hause bleiben können. Die Notbetreuung ist gewährleistet. Schülerinnen und Schüler der Berufsschule sind bei Unterrichtsausfall gehalten, ihre Ausbildungsbetriebe aufzusuchen.
Tipps für einen sicheren Schulweg im Winter
- Mehr Zeit einplanen: Bei Schnee und Glätte den Schulweg früher starten
- Sichtbare Kleidung: Reflektoren und helle Kleidung tragen
- Festes Schuhwerk: Rutschfeste Schuhe oder Boots anziehen
- Alternative Routen: Geräumte Hauptstraßen bevorzugen
- Kommunikation: Handy mitnehmen für Notfälle
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer entscheidet über Schulausfall bei Schnee und Glätte?
Wo erfahre ich, ob die Schule ausfällt?
Darf ich mein Kind bei Glätte zu Hause lassen?
Ist die Schule bei Schulausfall trotzdem geöffnet?
Wann beginnt die Schule nach den Weihnachtsferien 2026?
Fazit: Bei Schulausfall auf offizielle Kanäle achten
Der Winter 2026 stellt Eltern und Schulen vor Herausforderungen. Bei extremen Wetterverhältnissen ist es wichtig, sich über offizielle Kanäle zu informieren und die Sicherheit der Kinder nicht zu gefährden. Die Entscheidung über Schulausfall liegt bei den Landkreisen, wird aber meist erst am frühen Morgen bekannt gegeben. Eltern haben grundsätzlich das Recht, ihre Kinder bei unzumutbarem Schulweg zu Hause zu behalten.
Autor: MinDelMedia Redaktion | Bildung & Familie
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Stand: 4. Januar 2026 – Dieser Artikel wird bei neuen Entwicklungen aktualisiert.