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Schulausfall wegen Schnee und Glätte: Alle Infos zum Schulstart 2026

MM von MM
4. Januar 2026
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Schulausfall wegen Schnee und Glätte: Alle Infos zum Schulstart 2026
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Der Schulausfall beschäftigt zum Schulstart 2026 viele Eltern in Deutschland. Der massive Wintereinbruch mit Schnee, Glätte und Minustemperaturen sorgt für Verkehrschaos und gefährliche Schulwege. In mehreren Bundesländern haben Landkreise bereits Unterrichtsausfall angeordnet.

Während in Bayern und Baden-Württemberg der 6. Januar als Feiertag (Heilige Drei Könige) ohnehin schulfrei ist, startet in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und anderen Bundesländern am Montag wieder der Unterricht. In NRW beginnt die Schule erst am 7. Januar. Der Deutsche Wetterdienst warnt vor anhaltend winterlichen Bedingungen mit weiterem Schneefall und strengem Frost.

Schulausfall – Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Wetterlage: Schnee, Glätte und Frost bis -10 Grad
  • Entscheidung: Landkreise und kreisfreie Städte
  • Information: Radio, Schulen, Landkreis-Websites, Apps
  • Elternrecht: Bei Gefahr dürfen Kinder zu Hause bleiben
  • Betreuung: Schulen bleiben für Notbetreuung geöffnet
Inhaltsverzeichnis
  1. Schulausfall: Aktuelle Wetterlage im Januar 2026
  2. Wer entscheidet über Schulausfall?
  3. Schulausfall: So werden Eltern informiert
  4. Schulstart 2026: Wann beginnt der Unterricht wieder?
  5. Elternrecht: Wann dürfen Kinder zu Hause bleiben?
  6. Schulen bleiben geöffnet: Notbetreuung gewährleistet
  7. Tipps für einen sicheren Schulweg im Winter
  8. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
  9. Fazit: Bei Schulausfall auf offizielle Kanäle achten

Schulausfall: Aktuelle Wetterlage im Januar 2026

Der Winter 2026 hat Deutschland fest im Griff. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) warnt vor einer der markantesten Winterlagen der letzten Jahre. Besonders in der Nordhälfte Deutschlands sind Schneeschauer und stellenweise Neuschnee von bis zu 20 cm möglich.

Die aktuellen Wetterwarnungen im Überblick:

Warnung Details Betroffene Regionen
Glätte Gefrierende Nässe, Schnee, Schneematsch Bundesweit
Frost -1 bis -10 Grad, nachts bis -20 Grad Bundesweit, Alpen extrem
Schneefall (Unwetter) 5-20 cm Neuschnee möglich Nordseeumfeld, Nordfriesland
Wintergewitter Graupel, Böen bis 70 km/h Nordhälfte

Wer entscheidet über Schulausfall?

Die Entscheidung über einen Schulausfall bei extremen Wetterverhältnissen ist Ländersache. In den meisten Bundesländern entscheiden die Landkreise und kreisfreien Städte für ihren Zuständigkeitsbereich. Die Entscheidung erfolgt meist in den frühen Morgenstunden des jeweiligen Schultages, um aktuelle Wetterentwicklungen berücksichtigen zu können.

In Nordrhein-Westfalen kann zusätzlich das Schulministerium einen landesweiten Unterrichtsausfall anordnen. Die Regionale Koordinierungsstelle für Unterrichtsausfall (RKUA) bei den Bezirksregierungen stimmt sich dafür mit dem schulischen Krisenmanagement ab.

Schulausfall: So werden Eltern informiert

Die Bekanntgabe eines Unterrichtsausfalls erfolgt über verschiedene Kanäle:

  • Rundfunk: Öffentlich-rechtliche und private Radiosender in den Verkehrshinweisen
  • Internet: Websites der Landkreise, Schulen und Kultusministerien
  • Apps: BIWAPP, KATWARN oder spezielle Schulausfall-Apps
  • Direkte Benachrichtigung: E-Mail, Messenger oder Telefon durch die Schule

Wichtige Links für Schulausfall-Informationen

Bundesland Informationsportal
Niedersachsen vmz-niedersachsen.de/schulausfall
Bayern unterrichtsausfall.bayern.de
NRW schulministerium.nrw/schulausfall
Alle Bundesländer Website des jeweiligen Landkreises

Schulstart 2026: Wann beginnt der Unterricht wieder?

Die Weihnachtsferien enden in den Bundesländern zu unterschiedlichen Zeiten. Im vergangenen Jahr gab es ebenfalls winterbedingte Schulausfälle in mehreren Regionen.

Bundesland Ferienende Schulstart
Bayern 5. Januar (Mo) 7. Januar (Mi)*
Baden-Württemberg 5. Januar (Mo) 7. Januar (Mi)*
Niedersachsen 5. Januar (Mo) 6. Januar (Di)
NRW 6. Januar (Di) 7. Januar (Mi)
Sachsen-Anhalt 5. Januar (Mo) 7. Januar (Mi)*

* Der 6. Januar (Heilige Drei Könige) ist in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt ein gesetzlicher Feiertag.

Elternrecht: Wann dürfen Kinder zu Hause bleiben?

Auch ohne offiziellen Schulausfall haben Eltern das Recht, ihre Kinder bei extremen Witterungsverhältnissen zu Hause zu behalten. Die Landesschulbehörden weisen ausdrücklich darauf hin:

„Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.“

Dies gilt insbesondere für:

  • Ländliche Regionen mit weiten Anfahrtswegen
  • Lokale Glättegefahr durch überfrierende Nässe
  • Nicht geräumte Nebenstraßen
  • Gefährliche Schulwege zu Fuß

Schulen bleiben geöffnet: Notbetreuung gewährleistet

Wichtig für berufstätige Eltern: Auch wenn offiziell kein Unterricht stattfindet, bleiben die Schulen für Kinder geöffnet, die nicht zu Hause bleiben können. Die Notbetreuung ist gewährleistet. Schülerinnen und Schüler der Berufsschule sind bei Unterrichtsausfall gehalten, ihre Ausbildungsbetriebe aufzusuchen.

Tipps für einen sicheren Schulweg im Winter

  • Mehr Zeit einplanen: Bei Schnee und Glätte den Schulweg früher starten
  • Sichtbare Kleidung: Reflektoren und helle Kleidung tragen
  • Festes Schuhwerk: Rutschfeste Schuhe oder Boots anziehen
  • Alternative Routen: Geräumte Hauptstraßen bevorzugen
  • Kommunikation: Handy mitnehmen für Notfälle

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer entscheidet über Schulausfall bei Schnee und Glätte?
Die Entscheidung über Schulausfall treffen in der Regel die Landkreise und kreisfreien Städte für ihren Zuständigkeitsbereich. In NRW kann auch das Schulministerium einen landesweiten Unterrichtsausfall anordnen. Die Entscheidung fällt meist am frühen Morgen des Schultages.
Wo erfahre ich, ob die Schule ausfällt?
Informationen über Schulausfall erhalten Sie über Rundfunksender (Radio), die Website Ihres Landkreises, spezielle Schulausfall-Portale (z.B. vmz-niedersachsen.de, unterrichtsausfall.bayern.de), Apps wie BIWAPP oder direkt von der Schule per E-Mail oder Messenger.
Darf ich mein Kind bei Glätte zu Hause lassen?
Ja, Eltern dürfen ihre Kinder bei unzumutbarer Gefährdung auf dem Schulweg auch ohne offiziellen Schulausfall zu Hause behalten. Dies gilt für Schüler im Primar- und Sekundarbereich I. Die Schule sollte darüber informiert werden.
Ist die Schule bei Schulausfall trotzdem geöffnet?
Ja, auch bei angeordnetem Schulausfall gewährleisten alle Schulen eine Notbetreuung für Schüler, die nicht zu Hause bleiben können. Die Schule ist also geöffnet, nur der reguläre Unterricht entfällt.
Wann beginnt die Schule nach den Weihnachtsferien 2026?
Der Schulstart variiert je nach Bundesland: In Niedersachsen startet die Schule am 6. Januar, in NRW am 7. Januar. In Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt ist der 6. Januar ein Feiertag (Heilige Drei Könige), dort beginnt der Unterricht ebenfalls am 7. Januar.

Fazit: Bei Schulausfall auf offizielle Kanäle achten

Der Winter 2026 stellt Eltern und Schulen vor Herausforderungen. Bei extremen Wetterverhältnissen ist es wichtig, sich über offizielle Kanäle zu informieren und die Sicherheit der Kinder nicht zu gefährden. Die Entscheidung über Schulausfall liegt bei den Landkreisen, wird aber meist erst am frühen Morgen bekannt gegeben. Eltern haben grundsätzlich das Recht, ihre Kinder bei unzumutbarem Schulweg zu Hause zu behalten.


Autor: MinDelMedia Redaktion | Bildung & Familie
Unsere Redaktion berichtet über aktuelle Themen aus den Bereichen Schule, Bildung und Familie.

📧 [email protected]

Stand: 4. Januar 2026 – Dieser Artikel wird bei neuen Entwicklungen aktualisiert.

 

Tags: Glätte SchuleSchulausfallSchulausfall BayernSchulausfall NiedersachsenSchulausfall NRWSchulausfall SchneeSchule Schnee GlätteSchulstart 2026UnterrichtsausfallWinterwetter Schule
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Maik Möhring
Geschrieben von Maik Möhring

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