Die strafrechtliche Verfolgung von Schwarzfahren soll abgeschafft werden, um Justizbehörden zu entlasten. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) setzt sich für eine bundesweite Entkriminalisierung ein. Ihrer Ansicht nach binden die Verfahren unnötig Ressourcen, die an anderer Stelle dringender benötigt werden.

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Auf einen Blick
- Justizministerin Hubig fordert die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens.
- Gerichte und Gefängnisse sollen entlastet werden.
- Der Deutsche Anwaltverein unterstützt den Vorstoß.
- Jährliche Kosten für Verfahren und Haftstrafen betragen rund 200 Millionen Euro.
Entlastung der Justiz als Ziel
Stefanie Hubig argumentiert, dass die Strafverfolgung von Menschen, die sich keine Fahrkarte leisten können und im schlimmsten Fall eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen, die Justiz unnötig belastet. Wie Stern berichtet, könnten diese Ressourcen sinnvoller eingesetzt werden. (Lesen Sie auch: Schwere Kopfverletzung: Mann in Berlin von Blumenkübel…)
Was bedeutet die Schwarzfahren Entkriminalisierung für Bürger?
Eine Entkriminalisierung würde bedeuten, dass Schwarzfahren nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit behandelt würde. Statt einer Geldstrafe oder sogar einer Haftstrafe würden Betroffene dann mit einem Bußgeld rechnen müssen. Das Verfahren wäre vereinfacht und würde die Gerichte entlasten.
Welche Konsequenzen hätte eine Umwandlung in eine Ordnungswidrigkeit?
Bei einer Ordnungswidrigkeit würde ein Bußgeld fällig, dessen Höhe von den Verkehrsbetrieben festgelegt würde. Bleibt dieses unbezahlt, könnten die Betriebe zivilrechtlich vorgehen, um ihre Forderungen durchzusetzen. Eine Eintragung im Strafregister würde entfallen. (Lesen Sie auch: Steve Bannon: Oberster Gerichtshof ebnet Weg für…)
Unterstützung vom Deutschen Anwaltverein
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) unterstützt die Forderung nach einer Entkriminalisierung. Swen Walentowski vom DAV betont, dass der soziale Nutzen der Strafbarkeit zweifelhaft sei, der Schaden für die Allgemeinheit jedoch immens. Laut DAV entstehen durch Verfahren und Haftstrafen Kosten von rund 200 Millionen Euro jährlich.
Die Debatte um die Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ist nicht neu. Bereits in der Vergangenheit gab es ähnliche Vorstöße, die jedoch an unterschiedlichen politischen Auffassungen scheiterten. (Lesen Sie auch: Steve Bannon: Oberster Gerichtshof ebnet Weg für…)
Kritik und Bedenken
Kritiker der Pläne befürchten einen Anstieg der Fälle von Schwarzfahren, wenn die strafrechtliche Abschreckung wegfällt. Sie argumentieren, dass dies zu finanziellen Einbußen für die Verkehrsbetriebe führen und letztlich die ehrlichen Fahrgäste belasten würde. Es wird auch die Frage aufgeworfen, ob eine reine Ordnungswidrigkeit ausreichend ist, um das Verhalten zu sanktionieren.
Wie geht es weiter?
Die geplante Modernisierung des Strafrechts, auf die sich die Koalition geeinigt hat, soll nun auch die Strafwürdigkeit des Schwarzfahrens kritisch prüfen. Es bleibt abzuwarten, ob sich die Koalitionspartner auf eine Entkriminalisierung einigen können. Die SPD befürwortet den Schritt, während die CDU/CSU noch Bedenken hat. Eine Entscheidung wird im Laufe der kommenden Monate erwartet. Die Bundesregierung hat sich noch nicht abschließend positioniert. (Lesen Sie auch: Sturm auf Madeira: Flugausfälle und Fährverbindungen)

§ 265a StGB (Erschleichen von Leistungen) regelt aktuell die Strafbarkeit des Schwarzfahrens.




