Rund 200.000 Bürger in Hessen können sich in diesem Jahr entspannt zurücklehnen: Sie erhalten erstmals einen Vorschlag für ihre Steuererklärung direkt vom Finanzamt. Unter dem Motto „Die Steuer macht das Amt“ startet das Projekt, das Steuerzahlern Arbeit und Zeit sparen soll. Andere Bundesländer zeigen ebenfalls Interesse an dem Modell.

Hintergrund: Warum das Finanzamt die Steuererklärung übernimmt
Die Steuererklärung ist für viele Menschen eine lästige Pflicht. Formulare ausfüllen, Belege sammeln, Fristen beachten – das kostet Zeit und Nerven. Der Staat möchte seine Bürger entlasten und Prozesse vereinfachen. „Der Staat soll seinen Bürgerinnen und Bürgern dort auch Arbeit abnehmen, wo immer das möglich und sinnvoll ist“, sagte Finanzminister Alexander Lorz (CDU) auf einer Pressekonferenz in Wiesbaden, wie die Hessenschau berichtete.
Die Digitalisierung der Verwaltung macht es möglich, dass Finanzämter auf bereits vorliegende Daten zugreifen und daraus einen Vorschlag für die Steuererklärung erstellen können. Ziel ist es, den Aufwand für die Bürger zu minimieren und die Bearbeitung der Steuererklärungen zu beschleunigen. (Lesen Sie auch: Elversberg – Schalke: gegen: Spitzenspiel in der…)
Aktuelle Entwicklung: „Die Steuer macht das Amt“ in Hessen
Nach einem erfolgreichen Testlauf in Kassel wird das Projekt „Die Steuer macht das Amt“ nun auf ganz Hessen ausgeweitet. Rund 200.000 Bürger sollen in den kommenden Tagen einen „Festsetzungsvorschlag“ vom Finanzamt erhalten. Das betrifft Steuerzahler, deren Daten der Hessischen Steuerverwaltung bereits vorliegen.
Der Vorschlag enthält die Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung oder Nachzahlung. Die Bürger können dem Vorschlag auf zwei Wegen zustimmen: Entweder sie nutzen das vorausgefüllte Antwortformular, das dem Schreiben beiliegt, oder sie scannen den QR-Code und bestätigen online. Wer mit dem Vorschlag einverstanden ist, muss nichts weiter tun. Die Steuererklärung gilt dann als abgegeben.
Sollten die Angeschriebenen nicht mit dem Vorschlag einverstanden sein, müssen sie ihre Steuererklärung wie bisher selbst abgeben. Sie können dann alle relevanten Belege und Informationen einreichen und ihre individuelle Situation berücksichtigen lassen. (Lesen Sie auch: Vancouver Whitecaps: Thomas Müllers Team erobert)
Reaktionen und Stimmen
Das Projekt „Die Steuer macht das Amt“ stößt auf unterschiedliche Reaktionen. Während viele Bürger die Entlastung begrüßen, gibt es auch kritische Stimmen. Einige befürchten, dass Fehler in den Vorschlägen des Finanzamts zu falschen Steuerbescheiden führen könnten. Andere sehen in dem Projekt einen Eingriff in die Eigenverantwortung der Bürger.
Finanzminister Lorz betonte, dass die Teilnahme an dem Projekt freiwillig sei. Wer seine Steuererklärung lieber selbst machen möchte, könne dies weiterhin tun. Der Vorschlag des Finanzamts sei lediglich ein Angebot, das die Bürger annehmen können, aber nicht müssen.
Auch andere Bundesländer beobachten das Projekt in Hessen aufmerksam. Wie Kieler Nachrichten berichten, planen auch Finanzämter in Schleswig-Holstein Steuererklärungen für 2025 zu erstellen. (Lesen Sie auch: DSDS-Quoten im Sinkflug: Das Ende der Castingshow-Ära?)
Was bedeutet das für die Zukunft der Steuererklärung?
Das Projekt „Die Steuer macht das Amt“ könnte ein wichtiger Schritt hin zu einer einfacheren und bürgerfreundlicheren Steuerverwaltung sein. Wenn sich das Modell in Hessen bewährt, ist es denkbar, dass es auch in anderen Bundesländern eingeführt wird.

Langfristig könnte die Digitalisierung der Verwaltung dazu führen, dass die Steuererklärung für viele Bürger überflüssig wird. Wenn alle relevanten Daten automatisch an das Finanzamt übermittelt werden, könnte die Steuerlast automatisch berechnet und abgebucht werden. Das würde den Aufwand für die Bürger auf ein Minimum reduzieren.
Allerdings gibt es auch datenschutzrechtliche Bedenken. Es muss sichergestellt werden, dass die persönlichen Daten der Bürger sicher sind und nicht missbraucht werden können. Hier sind klare Regeln und Kontrollen erforderlich. (Lesen Sie auch: Abstiegsangst bei Leicester City nach Niederlage)
Vorteile und Nachteile des „Festsetzungsvorschlags“
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Vorteile und Nachteile des „Festsetzungsvorschlags“ vom Finanzamt:
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Zeitersparnis für Bürger | Mögliche Fehler in den Vorschlägen |
| Weniger Aufwand für Bürger | Eingriff in die Eigenverantwortung |
| Schnellere Bearbeitung der Steuererklärungen | Datenschutzrechtliche Bedenken |
| Entlastung der Finanzämter | Nicht für alle Steuerzahler geeignet |
Häufig gestellte Fragen zur Steuererklärung
Häufig gestellte Fragen zu steuererklärung
Wer kann den Festsetzungsvorschlag vom Finanzamt nutzen?
Den Festsetzungsvorschlag erhalten Bürger, deren Daten der Hessischen Steuerverwaltung bereits vorliegen. Dies betrifft in der Regel Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre mit einfachen Einkommensverhältnissen. Selbstständige und Gewerbetreibende sind in der Regel ausgeschlossen.
Was passiert, wenn ich dem Vorschlag des Finanzamts nicht zustimme?
Wenn Sie mit dem Vorschlag des Finanzamts nicht einverstanden sind, müssen Sie Ihre Steuererklärung wie bisher selbst abgeben. Sie können dann alle relevanten Belege und Informationen einreichen und Ihre individuelle Situation berücksichtigen lassen.
Kann ich den Festsetzungsvorschlag auch nachträglich ändern?
Nein, der Festsetzungsvorschlag kann nicht nachträglich geändert werden. Wenn Sie feststellen, dass der Vorschlag fehlerhaft ist oder wichtige Informationen fehlen, müssen Sie Ihre Steuererklärung selbst abgeben und die korrekten Angaben machen.
Welche Vorteile bietet die elektronische Steuererklärung (ELSTER)?
ELSTER bietet viele Vorteile: Sie sparen Zeit und Papier, erhalten eine schnellere Bearbeitung Ihrer Steuererklärung und können Ihre Daten sicher und bequem online übermitteln. Zudem unterstützt ELSTER Sie bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung durch Plausibilitätsprüfungen und Hilfetexte. Mehr Informationen zu ELSTER bietet die offizielle ELSTER-Webseite.
Bis wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?
Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung ist der 31. Juli des Folgejahres. Wenn Sie Ihre Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen lassen, haben Sie in der Regel länger Zeit. Die genauen Fristen können Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt erfragen.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Anlageberatung dar. Anleger sollten eigene Recherche betreiben.


