Ein totes Baby wurde in einer Mülltonne in Rosengarten im Landkreis Harburg gefunden. Die rechtsmedizinische Untersuchung ergab, dass das Kind nicht Opfer einer Straftat wurde. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei haben daher keine weiteren Maßnahmen ergriffen. Totes Baby Mülltonne steht dabei im Mittelpunkt.

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Chronologie des Ereignisses
Eine Hausbewohnerin findet die Babyleiche in einer Mülltonne an einem Wohnhaus.
Die Finderin verständigt den Rettungsdienst.
Der Notarzt kann nur noch den Tod des Säuglings feststellen. (Lesen Sie auch: Leiche in Mülltonne: Toter Säugling: Keine Hinweise…)
Kripo und Spurensicherung nehmen die Ermittlungen auf.
Die 24-jährige Mutter des Säuglings meldet sich bei der Polizei.
Die Polizei teilt mit, dass die rechtsmedizinische Untersuchung keine Hinweise auf eine Straftat ergeben hat.
Was ist über den Fund des toten Babys in der Mülltonne bekannt?
Am Mittwochabend wurde in Rosengarten, Ortsteil Vahrendorf, ein totes Baby in einer Mülltonne gefunden. Eine Hausbewohnerin entdeckte den Säugling und alarmierte den Rettungsdienst, der jedoch nur noch den Tod feststellen konnte. Die Polizei leitete Ermittlungen ein, die jedoch keine Hinweise auf eine Straftat ergaben. (Lesen Sie auch: Totes Baby Gefunden: Schock in Rosengarten bei…)
Das ist passiert
- Ein totes Baby wurde in einer Mülltonne in Rosengarten gefunden.
- Die Mutter des Kindes meldete sich bei der Polizei.
- Eine rechtsmedizinische Untersuchung schloss eine Straftat aus.
- Die Ermittlungen wurden eingestellt.
Wie reagierte die Polizei auf den Fund?
Die Polizei leitete umgehend Ermittlungen ein und sicherte Spuren am Fundort. Wie Stern berichtet, gab die Polizei am Donnerstagabend bekannt, dass die rechtsmedizinische Untersuchung keine Hinweise auf Fremdverschulden oder strafbare Handlungen ergeben habe. Aus Pietätsgründen bat die Polizei darum, von weiteren Rückfragen abzusehen.
Wer ist die Mutter des toten Babys?
Nach dem Fund des toten Babys meldete sich die 24 Jahre alte Mutter bei der Polizei. Sie stammt aus Reinbek in Schleswig-Holstein. Laut Polizei war die junge Frau zum Zeitpunkt ihrer Meldung nicht vernehmungsfähig und konnte daher nicht zu den Hintergründen des Vorfalls befragt werden.
Wie geht es jetzt weiter?
Da die rechtsmedizinische Untersuchung keine Hinweise auf eine Straftat ergeben hat, werden die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei nicht weitergeführt. Die Hintergründe des tragischen Vorfalls bleiben jedoch weiterhin unklar, da die Mutter bislang nicht befragt werden konnte. Die Gemeinde Rosengarten liegt südlich der Stadtgrenze von Hamburg und hat rund 14.000 Einwohner.

Die Ermittlungen wurden eingestellt, da keine Hinweise auf eine Straftat vorliegen. Die Mutter des Kindes konnte bislang nicht befragt werden. (Lesen Sie auch: Bei Hamburg: Babyleiche im Restmüll – Polizei ermittelt…)
Häufig gestellte Fragen
Warum konnte die Mutter des Säuglings zunächst nicht befragt werden?
Die 24-jährige Mutter des toten Babys war nach ihrer Meldung bei der Polizei nicht vernehmungsfähig. Die Gründe dafür wurden nicht öffentlich genannt. Es ist davon auszugehen, dass sie sich in einem psychischen Ausnahmezustand befand.
Welche Konsequenzen hat die Einstellung der Ermittlungen?
Die Einstellung der Ermittlungen bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft keine strafrechtliche Verfolgung aufnimmt, da kein Fremdverschulden am Tod des Babys festgestellt wurde. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Fall vollständig abgeschlossen ist. (Lesen Sie auch: Rosengarten Babyleiche: Mutter (24) Ermittelt – im Krankenhaus)
Wo können sich Betroffene in einer ähnlichen Situation Hilfe suchen?
In Not geratene Schwangere und Mütter können sich an Beratungsstellen wie Pro Familia oder an das Hilfetelefon „Schwangere in Not“ unter der Nummer 0800 40 40 020 wenden. Diese Angebote sind kostenlos und vertraulich.

