Nach einem Unfall in Schorndorf sucht die Polizei nach dem Verursacher einer Unfallflucht. Zwischen 12:00 und 14:30 Uhr parkte eine Frau ihren Toyota auf dem Parkplatz des Schwimmbads in der Lortzingstraße. Als sie zurückkam, bemerkte sie einen Schaden an ihrem Fahrzeug. Die Polizei bittet um Hinweise zum Unfallhergang und dem unbekannten Verursacher. Auch in Schwaikheim kam es zu einem Unfall. Unfall Schorndorf steht dabei im Mittelpunkt.

Fahrzeug-Daten
- Ort: Schorndorf, Lortzingstraße (Schwimmbadparkplatz)
- Zeitraum: Freitag, 12:00 – 14:30 Uhr
- Fahrzeug: Toyota, Farbe unbekannt
- Schaden: Höhe unbekannt
Unfall in Schorndorf: Was bedeutet das für Autofahrer?
Ein Unfallschaden am eigenen Fahrzeug ist ärgerlich, besonders wenn der Verursacher flüchtet. In diesem Fall bleibt der Geschädigte oft auf den Kosten sitzen oder muss seine Versicherung in Anspruch nehmen, was zu höheren Beiträgen führen kann. Es ist daher wichtig, nach einem Unfall sofort die Polizei zu informieren und gegebenenfalls Zeugen zu suchen.
Wie verhalte ich mich richtig nach einem Unfall?
Nach einem Unfall sollten Sie zunächst die Unfallstelle absichern und den Verletzten helfen. Anschließend sollten Sie die Polizei rufen und den Unfallhergang dokumentieren. Tauschen Sie Kontaktdaten mit anderen Beteiligten aus und notieren Sie Kennzeichen von beteiligten Fahrzeugen. Fertigen Sie Fotos von der Unfallstelle und den Schäden an. Der ADAC bietet eine Checkliste für das richtige Verhalten nach einem Unfall. (Lesen Sie auch: Verkehrsunfall Rems-Murr: Unfallfluchten Nehmen Immer Mehr zu)
Sichern Sie Ihr Fahrzeug immer mit einer Dashcam ab. Im Falle einer Unfallflucht können die Aufzeichnungen helfen, den Täter zu identifizieren.
Unfallflucht in Schorndorf: Die Polizei bittet um Mithilfe
Die Polizei Schorndorf bittet Zeugen, die den Unfall auf dem Parkplatz des Schwimmbads in der Lortzingstraße beobachtet haben, sich zu melden. Hinweise werden unter der Telefonnummer 07181/2040 entgegengenommen. Auch Informationen zu dem flüchtigen Fahrzeug oder dem Fahrer können hilfreich sein. Die Polizei sichert Spuren am beschädigten Toyota, um den Unfallverursacher zu ermitteln. Wie Presseportal berichtet, ereignete sich zeitgleich auch ein Unfall in Schwaikheim.
Welche Strafe droht bei Unfallflucht?
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, riskiert eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Zudem drohen Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis. Der Bußgeldkatalog.org listet die Strafen für Unfallflucht detailliert auf. (Lesen Sie auch: Parkschaden Unfallflucht in Schwäbisch Gmünd: Wer hat…)
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Unfallflucht und Fahrerflucht?
Es gibt keinen Unterschied. Unfallflucht und Fahrerflucht sind Synonyme und bezeichnen dasselbe Delikt: das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. (Lesen Sie auch: Polizei Reutlingen Einsätze: Einbrüche, Brand und Tätlicher…)
Welche Frist gilt für die nachträgliche Meldung eines Unfalls?
Wer sich nach einem Unfall zunächst unerlaubt entfernt hat, kann sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei melden, um eine Strafmilderung zu erreichen. Dies gilt jedoch nicht, wenn durch den Unfall Personen verletzt wurden.

Was passiert, wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann?
Wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann, bleibt der Geschädigte in der Regel auf den Kosten sitzen, sofern er keine Vollkaskoversicherung hat. Die Teilkaskoversicherung greift nur bei bestimmten Schäden, wie z.B. Wildunfällen.
Wie hoch ist die Strafe für Unfallflucht in Österreich?
In Österreich ist die Strafe für Unfallflucht im § 99 StGB geregelt und kann je nach Schwere des Vergehens mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Jusline.at bietet einen Überblick über die Rechtslage in Österreich. (Lesen Sie auch: Polizeibericht Ravensburg: Auto in Weingarten Beschädigt)
Welche Rolle spielt die Versicherung bei einem Unfall mit Fahrerflucht?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt für den Schaden des Geschädigten auf. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, springt unter Umständen der Verkehrsopferhilfe e.V. ein, allerdings nur bei Personenschäden.
Der Unfall in Schorndorf zeigt, wie wichtig es ist, nach einem Unfall verantwortungsbewusst zu handeln. Unfallflucht ist nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch strafbar und kann erhebliche Konsequenzen haben.
