Eine Unfallflucht in Küssaberg wird derzeit von der Polizei untersucht, nachdem am Montag, den 9. Februar 2026, zwischen Dangstetten und Rheinheim ein Vorfall stattgefunden hat. Die Fahrerin eines grauen Opels mit Schweizer Kennzeichen soll dabei die Mittellinie überfahren und einen Unfall verursacht haben. Die Polizei sucht nun nach Zeugen, die Hinweise zum Unfallhergang oder dem flüchtigen Fahrzeug geben können. Unfallflucht Küssaberg steht dabei im Mittelpunkt.

Zeitlicher Ablauf
- 09.02.2026, ca. 11:50 Uhr: Unfall zwischen Dangstetten und Rheinheim
- Grauer Opel mit Schweizer Kennzeichen beteiligt
- Fahrerin flüchtet vom Unfallort
- Polizei sucht Zeugen
Was wird der Fahrerin bei einer Unfallflucht in Küssaberg vorgeworfen?
Der Fahrerin des grauen Opels wird vorgeworfen, am 9. Februar 2026 gegen 11:50 Uhr zwischen Dangstetten und Rheinheim einen Unfall verursacht zu haben, indem sie mit ihrem Fahrzeug die Mittellinie überfuhr. Anschließend soll sie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt haben, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Dies stellt eine Straftat dar, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Die Ermittlungen der Polizei Küssaberg
Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder Angaben zum flüchtigen Fahrzeug machen können, sich zu melden. Sachdienliche Hinweise können beim Polizeiposten Küssaberg abgegeben werden. Die Beamten erhoffen sich durch die Mithilfe der Bevölkerung, den Unfallhergang aufzuklären und die verantwortliche Fahrerin zur Rechenschaft zu ziehen. (Lesen Sie auch: Schlangenlinien Fahrt: Pol-Ma: Heddesbach/rhein-Neckar-Kreis)
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB). Sie wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet. § 142 StGB regelt das unerlaubte Entfernen vom Unfallort.
Wie können Zeugen helfen, die Unfallflucht in Küssaberg aufzuklären?
Zeugen, die den Unfall beobachtet haben, können wertvolle Informationen liefern, die zur Aufklärung des Falls beitragen. Dazu gehören Angaben zum genauen Unfallhergang, zur Fahrweise des Opels vor dem Unfall, zur Beschreibung der Fahrerin und zum Kennzeichen des Fahrzeugs. Auch Fotos oder Videos, die zum Zeitpunkt des Unfalls aufgenommen wurden, können der Polizei bei ihren Ermittlungen helfen. Zeugen werden gebeten, sich mit dem Polizeiposten Küssaberg in Verbindung zu setzen. Die Kontaktdaten der Polizeireviere im Bereich des Polizeipräsidiums Freiburg sind online abrufbar.
Aktueller Stand der Ermittlungen
Zum jetzigen Zeitpunkt dauern die Ermittlungen der Polizei noch an. Es werden weiterhin Zeugen gesucht, die Hinweise zum Unfallhergang oder dem flüchtigen Fahrzeug geben können. Sobald es neue Erkenntnisse gibt, wird die Polizei weitere Informationen veröffentlichen. Die Polizei bittet weiterhin um Mithilfe aus der Bevölkerung, um die Unfallflucht in Küssaberg aufzuklären. (Lesen Sie auch: Zell Wiesental: LKW Kracht nach Ausweichmanöver in…)
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Unfallflucht und Fahrerflucht?
Es gibt keinen Unterschied. Unfallflucht und Fahrerflucht sind Synonyme und bezeichnen beide das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, ohne sich um die Regulierung des entstandenen Schadens zu kümmern. Es handelt sich um eine Straftat. (Lesen Sie auch: Wegen Brandgefahr: BMW ruft Weltweit Hunderttausende Autos…)
Welche Strafe droht bei einer Unfallflucht in Küssaberg?
Die Strafe für Unfallflucht richtet sich nach § 142 StGB und kann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren umfassen. Zudem können Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Die genaue Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Was soll ich tun, wenn ich Zeuge einer Unfallflucht werde?
Als Zeuge einer Unfallflucht sollten Sie sich das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs merken, eine Beschreibung des Fahrzeugs und des Fahrers notieren und den Unfallort sichern, falls möglich. Anschließend sollten Sie sich umgehend bei der Polizei melden und Ihre Beobachtungen schildern.
Wie lange dauert die Verjährungsfrist bei Unfallflucht?
Die Verjährungsfrist für Unfallflucht beträgt in der Regel fünf Jahre. Das bedeutet, dass die Tat innerhalb von fünf Jahren nach dem Unfalltag verfolgt werden kann. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Strafverfolgung nicht mehr möglich. (Lesen Sie auch: Gleissperrung Spielhandgranate: Fehlalarm in Mannheim!)
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Opfer einer Unfallflucht geworden bin?
Als Opfer einer Unfallflucht sollten Sie sich umgehend bei der Polizei melden und Anzeige erstatten. Zudem sollten Sie Ihre Versicherung informieren, um den Schaden regulieren zu lassen. Es ist ratsam, einen Rechtsanwalt zu konsultieren, um Ihre Rechte und Ansprüche geltend zu machen.
Die Unfallflucht in Küssaberg zeigt, wie wichtig es ist, sich nach einem Unfall verantwortungsbewusst zu verhalten und sich den Konsequenzen zu stellen. Die Polizei setzt alles daran, den Fall aufzuklären und die flüchtige Fahrerin zur Rechenschaft zu ziehen.
Wie Presseportal berichtet, werden Zeugen dringend gebeten, sich zu melden, um bei der Aufklärung der Unfallflucht zu helfen: Presseportal.
