Nach einer unfallflucht in Mannheim am Montagmorgen sucht die Polizei nach Zeugen. Zwischen 7:30 Uhr und 7:45 Uhr beschädigte ein unbekannter Verkehrsteilnehmer ein geparktes Auto in der Ernst-Barlach-Allee und flüchtete anschließend. Unfallflucht Mannheim steht dabei im Mittelpunkt.

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Einsatz-Übersicht
- Was: Unfallflucht
- Wo: Ernst-Barlach-Allee, Mannheim
- Wann: Montag, zwischen 7:30 Uhr und 7:45 Uhr
- Wer: Unbekannter Verkehrsteilnehmer
- Schaden: Höhe noch unbekannt
Was ist bisher bekannt?
Ein unbekannter Verkehrsteilnehmer beschädigte am Montagmorgen zwischen 7:30 Uhr und 7:45 Uhr ein in der Ernst-Barlach-Allee in Mannheim geparktes Auto. Anschließend flüchtete der Verursacher, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Die Höhe des entstandenen Sachschadens ist derzeit noch nicht bekannt. Wie Presseportal berichtet, hat die Polizei Mannheim die Ermittlungen aufgenommen. (Lesen Sie auch: Unfallflucht Küssaberg: Polizei Sucht Zeugen nach Unfall)
Die Polizei sucht Zeugen, die den Unfall beobachtet haben und Hinweise zum flüchtigen Fahrzeug oder dessen Fahrer geben können. Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeiresidium Mannheim unter der Telefonnummer 0621 174-0 entgegen.
Wie kann man Unfallflucht melden?
Wer Zeuge einer Unfallflucht wird, sollte sich das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs merken und umgehend die Polizei informieren. Auch die Beschreibung des Fahrzeugs und des Fahrers können bei der Aufklärung helfen. Die Polizei ist auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen, um solche Delikte aufzuklären. Weitere Informationen zum Thema Unfallflucht bietet bussgeldkatalog.org. (Lesen Sie auch: Unfallflucht Ringsheim: Polizei Sucht Zeugen nach Unfall)
Welche Strafe droht bei Unfallflucht?
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, riskiert eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Zudem drohen Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis. Die genaue Strafe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, beispielsweise von der Höhe des Schadens und der Frage, ob Personen verletzt wurden. Das Strafgesetzbuch (StGB) § 142 regelt die Einzelheiten.













