Nach einer Unfallflucht in Münstertal am Donnerstag, den 19. Februar 2026, sucht die Polizei nach Zeugen. Gegen 11:43 Uhr ereignete sich auf der L123 (Wasen) in Höhe der Einmündung Parkweg ein Verkehrsunfall, bei dem die mutmaßliche Verursacherin unerlaubt die Unfallstelle verlassen haben soll. Die Polizei bittet um Hinweise, um den Fall aufzuklären. Unfallflucht Münstertal steht dabei im Mittelpunkt.

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| Datum/Uhrzeit | 19.02.2026, 11:43 Uhr |
|---|---|
| Ort (genau) | L123 (Wasen), Münstertal, Einmündung Parkweg |
| Art des Einsatzes | Verkehrsunfallflucht |
| Beteiligte Kräfte | Polizeipräsidium Freiburg |
| Verletzte/Tote | Nicht bekannt |
| Sachschaden | Nicht bekannt |
| Ermittlungsstand | Zeugen gesucht |
| Zeugenaufruf | Ja, Tel.: 0761-882-0 |
Chronologie des Einsatzes
Unfall auf der L123 (Wasen) in Münstertal.
Aufnahme des Unfalls und Einleitung der Ermittlungen durch das Polizeipräsidium Freiburg. (Lesen Sie auch: Wohnungseinbruch Erlangen: Polizei Sucht Zeugen und bittet…)
Was ist bisher bekannt?
Der Unfall ereignete sich auf der L123 (Wasen) in Münstertal, an der Einmündung zum Parkweg. Eine bislang unbekannte Person soll einen Verkehrsunfall verursacht und sich anschließend unerlaubt von der Unfallstelle entfernt haben. Weitere Details zum Unfallhergang oder den beteiligten Fahrzeugen sind derzeit nicht bekannt.
Wie können Zeugen helfen, die Unfallflucht in Münstertal aufzuklären?
Zeugen können entscheidend zur Aufklärung beitragen, indem sie Beobachtungen zum Unfallhergang, den beteiligten Fahrzeugen oder der flüchtigen Person machen. Auch kleinste Details können für die Ermittlungen von Bedeutung sein. Die Polizei bittet Zeugen, sich zu melden.
Das ist passiert
- Verkehrsunfall auf der L123 in Münstertal
- Mutmaßliche Verursacherin flüchtet vom Unfallort
- Polizei sucht Zeugen
- Unfallzeit: 19.02.2026, 11:43 Uhr
Zeugenaufruf der Polizei
Das Polizeipräsidium Freiburg bittet Zeugen, die den Unfall beobachtet haben oder Hinweise zur flüchtigen Person oder dem beteiligten Fahrzeug geben können, sich unter der Telefonnummer 0761-882-0 zu melden. Auch Informationen zum Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs oder zur Fahrtrichtung sind für die Ermittlungen von Bedeutung. Die Polizei betont, dass jede Information, auch wenn sie unwichtig erscheint, hilfreich sein kann. (Lesen Sie auch: Erschleichen Leistungen Strafe: Franzose in Kehl Verhaftet)
Hinweise werden vertraulich behandelt und können zur Aufklärung der Unfallflucht beitragen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist eine Unfallflucht und welche Konsequenzen hat sie?
Unfallflucht, auch Fahrerflucht genannt, liegt vor, wenn sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne seine Personalien anzugeben oder die Feststellung seiner Beteiligung zu ermöglichen. Dies kann strafrechtliche Konsequenzen wie Geldstrafen oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

Welche Informationen sind für die Polizei bei der Aufklärung einer Unfallflucht hilfreich?
Für die Polizei sind Informationen zum Unfallhergang, den beteiligten Fahrzeugen (Marke, Modell, Farbe, Kennzeichen), der flüchtigen Person (Aussehen, Bekleidung) sowie zur Fahrtrichtung des flüchtigen Fahrzeugs von Bedeutung.
Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich Zeuge einer Unfallflucht werde?
Als Zeuge einer Unfallflucht sollten Sie sich das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs merken, den Unfallort und -hergang dokumentieren und sich umgehend bei der Polizei melden. Notieren Sie sich auch Details zur flüchtigen Person. (Lesen Sie auch: Festnahme Freiburg: Wiederholungstäter am Hauptbahnhof?)
Wie lange dauert es in der Regel, bis eine Unfallflucht aufgeklärt wird?
Die Dauer der Aufklärung einer Unfallflucht hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Verfügbarkeit von Zeugen, der Qualität der Spurenlage und dem Ermittlungsaufwand der Polizei. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich.
Welche Strafe droht dem Verursacher einer Unfallflucht?
Die Strafe für Unfallflucht richtet sich nach dem entstandenen Schaden und den Umständen des Einzelfalls. Sie kann von einer Geldstrafe bis hin zu einer Freiheitsstrafe reichen. Zudem können Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis drohen. Details dazu finden sich im Strafgesetzbuch (§ 142 StGB).
Dieser Artikel basiert auf einer Meldung von: Presseportal. Die Polizei setzt ihre Ermittlungen fort und hofft auf die Mithilfe der Bevölkerung. Die Polizei Baden-Württemberg informiert zudem online über aktuelle polizeiliche Maßnahmen.
