Nach einer Unfallflucht in Nürnberg am Mittwochmittag, den 11. Februar 2026, sucht die Verkehrspolizei nach Zeugen. Bei dem Vorfall in der Südstadt waren drei Fahrzeuge beteiligt. Einer der Unfallbeteiligten entfernte sich unerlaubt vom Unfallort. Unfallflucht Nürnberg steht dabei im Mittelpunkt.

Einsatz-Übersicht
Einsatz-Übersicht
- Datum/Uhrzeit: 11.02.2026, Mittag
- Ort: Nürnberger Südstadt
- Art des Einsatzes: Verkehrsunfall mit Unfallflucht
- Beteiligte Kräfte: Verkehrspolizei Nürnberg
- Verletzte/Tote: Nicht bekannt
- Sachschaden: Nicht bekannt
- Ermittlungsstand: Zeugenaufruf
- Zeugenaufruf: Ja, Telefonnummer wird folgen
Was ist bisher bekannt?
Die Verkehrspolizei Nürnberg ermittelt wegen des Verdachts der Unfallflucht. Bisher ist bekannt, dass sich der Unfall am Mittwochmittag in der Nürnberger Südstadt ereignete. Drei Fahrzeuge waren in den Unfall verwickelt, wobei ein Unfallbeteiligter flüchtete. Die Höhe des entstandenen Sachschadens ist derzeit noch nicht bekannt. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sichert Spuren am Unfallort.
Wie können Zeugen helfen, die Unfallflucht in Nürnberg aufzuklären?
Zeugen, die den Unfallhergang beobachtet haben oder Angaben zum flüchtigen Fahrzeug oder dessen Fahrer machen können, werden dringend gebeten, sich bei der Verkehrspolizei Nürnberg zu melden. Jede Information, auch wenn sie noch so unbedeutend erscheint, kann zur Aufklärung der Unfallflucht beitragen. Die Polizei ist auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen, um den flüchtigen Unfallbeteiligten zu identifizieren und zur Rechenschaft zu ziehen. (Lesen Sie auch: POL-MFR: (114) Mehrere Verletzte nach Verkehrsunfall am…)
Sachdienliche Hinweise nimmt die Verkehrspolizei Nürnberg entgegen. Die Telefonnummer wird in Kürze bekannt gegeben. Bitte geben Sie bei Ihrem Anruf das Aktenzeichen an, sobald dieses vorliegt.
Welche Strafe droht bei Unfallflucht?
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Gemäß § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) kann Unfallflucht mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Zusätzlich drohen Punkte in Flensburg und der Entzug der Fahrerlaubnis. Das Strafgesetzbuch definiert genau, welche Handlungen als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gelten.
Wie geht die Polizei bei der Aufklärung von Unfallflucht vor?
Die Verkehrspolizei Nürnberg sichert zunächst die Spuren am Unfallort und befragt mögliche Zeugen. Anschließend werden die Halter der beteiligten Fahrzeuge ermittelt und gegebenenfalls weitere Ermittlungen durchgeführt. Die Polizei Mittelfranken setzt bei der Aufklärung von Unfallflucht auch auf die Auswertung von Videoaufzeichnungen und die Zusammenarbeit mit anderen Polizeidienststellen. Die Ermittlungen können sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. (Lesen Sie auch: POL-MFR: (114) Mehrere Verletzte nach Verkehrsunfall am…)
Ursprünglich berichtet von: Presseportal
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Unfallflucht und Fahrerflucht?
Es gibt keinen Unterschied. Beide Begriffe bezeichnen das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, nachdem man an einem Verkehrsunfall beteiligt war. Juristisch korrekt ist der Begriff „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ gemäß § 142 StGB, umgangssprachlich wird oft von Fahrerflucht oder Unfallflucht gesprochen.

Was soll ich tun, wenn ich Zeuge einer Unfallflucht werde?
Merken Sie sich das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs, notieren Sie sich Details zum Fahrzeugtyp und zur Farbe, und beschreiben Sie den Fahrer, wenn möglich. Informieren Sie umgehend die Polizei und geben Sie Ihre Beobachtungen so detailliert wie möglich weiter. Ihre Aussage kann entscheidend sein.
Welche Konsequenzen hat es, wenn ich eine Unfallflucht begehe?
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen wie Geldstrafe oder Freiheitsstrafe drohen auch zivilrechtliche Folgen. Sie müssen für den entstandenen Schaden aufkommen. Ihre Versicherung kann Sie in Regress nehmen oder die Leistungen kürzen. Zudem kann der Führerschein entzogen werden. (Lesen Sie auch: POL-AA: Landkreis Schwäbisch Hall: Einbrüche, Verkehrsunfall und…)
Wie lange dauert es, bis eine Unfallflucht verjährt ist?
Die Verjährungsfrist für Unfallflucht beträgt in der Regel fünf Jahre. Die Frist beginnt mit dem Tag der Tat. Bei schweren Fällen, in denen beispielsweise Personenschaden entstanden ist, kann die Verjährungsfrist auch länger sein. Bußgeldkatalog.org bietet weitere Informationen zu diesem Thema.
Was passiert, wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann?
Wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann, bleibt der Geschädigte oft auf einem Teil des Schadens sitzen. Unter Umständen kann die eigene Kaskoversicherung den Schaden übernehmen, allerdings kann dies zu einer Höherstufung der Versicherungsprämie führen. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen.
