Unfallflucht Rastatt: Am Donnerstag kam es in der Schlackenwerther Straße zu einer Unfallflucht, bei der ein unbekannter Fahrzeugführer einen Schaden verursachte und sich anschließend entfernte, ohne seinen Pflichten nachzukommen. Die Polizei sucht nun Zeugen, die Hinweise zum Unfallhergang oder dem flüchtigen Fahrzeug geben können.

Das ist passiert
- Unfallflucht in der Schlackenwerther Straße in Rastatt
- Unbekannter Fahrzeugführer verursachte Schaden
- Flucht vom Unfallort ohne Schadensregulierung
- Polizei sucht Zeugen
| Datum/Uhrzeit | Donnerstag (genaue Zeit unbekannt) |
|---|---|
| Ort (genau) | Schlackenwerther Straße, Rastatt |
| Art des Einsatzes | Verkehrsunfallflucht |
| Beteiligte Kräfte | Polizeipräsidium Offenburg |
| Verletzte/Tote | Nicht bekannt |
| Sachschaden | Höhe unbekannt |
| Ermittlungsstand | Zeugenaufruf |
| Zeugenaufruf | Ja, Telefonnummer 0781-21-2200 |
Was ist bisher bekannt?
Ein bislang unbekannter Fahrzeugführer hat in der Schlackenwerther Straße in Rastatt einen Verkehrsunfall verursacht. Nach dem Zusammenstoß entfernte sich der Verursacher unerlaubt vom Unfallort, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet die Bevölkerung um Mithilfe.
Wer hat den Unfall beobachtet und kann Angaben zum Verursacherfahrzeug oder dem Fahrer machen? Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeiresidium Offenburg unter der Telefonnummer 0781-21-2200 entgegen. (Lesen Sie auch: POL-OG: Rastatt – Berauschte Fahrt mit E-Scooter)
Wie verhält man sich richtig bei einer Unfallflucht?
Wer Zeuge einer Unfallflucht wird, sollte sich das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs merken und umgehend die Polizei informieren. Wichtig ist auch, den Unfallort und den Hergang so genau wie möglich zu beschreiben. Der ADAC bietet detaillierte Informationen zum Thema Unfallflucht.
Welche Strafen drohen bei Unfallflucht?
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Dem Täter drohen Geldstrafen oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Zudem kann der Führerschein entzogen werden. § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) regelt die Strafbarkeit der Unfallflucht.
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Unfallflucht und Fahrerflucht?
Es gibt keinen Unterschied. Beide Begriffe bezeichnen dasselbe Delikt: Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern.
Wie lange habe ich Zeit, mich nach einem Unfall bei der Polizei zu melden?
Wer sich nach einem Unfall unerlaubt entfernt hat, kann sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei melden und den Vorfall anzeigen. Dies kann strafmildernd wirken. (Lesen Sie auch: POL-OG: Renchen, Ulm – Brand in einem…)

Welche Konsequenzen hat es, wenn ich eine Unfallflucht begehe?
Bei einer Unfallflucht drohen Geldstrafen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Zudem kann der Führerschein entzogen werden und es gibt Punkte in Flensburg.
Was soll ich tun, wenn ich Zeuge einer Unfallflucht werde?
Merken Sie sich das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs und informieren Sie umgehend die Polizei. Beschreiben Sie den Unfallort und den Hergang so genau wie möglich.
Wo finde ich weitere Informationen zum Thema Unfallflucht in Baden-Württemberg?
Das Polizeipräsidium Offenburg bietet auf seiner Webseite weitere Informationen und Präventionstipps zum Thema Verkehrssicherheit und Unfallflucht. (Lesen Sie auch: POL-OG: Renchen, Ulm – Brand in einem…)
Die Polizei Rastatt setzt auf die Mithilfe der Bevölkerung, um die Unfallflucht Rastatt aufzuklären und den verantwortlichen Fahrer zur Rechenschaft zu ziehen. Hinweise werden unter der Telefonnummer 0781-21-2200 entgegengenommen.





