In Waiblingen-Bittenfeld kam es zu einer Unfallflucht, bei der ein unbekannter Fahrzeugführer zwischen Mittwochnachmittag und Donnerstagmorgen einen Zaun sowie ein Verkehrsschild in der Schulstraße beschädigte. Der Verursacher entfernte sich anschließend unerlaubt vom Unfallort. Die Polizei Waiblingen sucht nun nach Zeugen. Unfallflucht Waiblingen steht dabei im Mittelpunkt.

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Einsatz-Übersicht
- Datum/Uhrzeit: Zwischen Mittwochnachmittag, 16:00 Uhr und Donnerstagmorgen, 06:30 Uhr
- Ort: Waiblingen-Bittenfeld, Schulstraße
- Art des Einsatzes: Unfallflucht
- Sachschaden: Höhe noch unbekannt
- Ermittlungsstand: Zeugen werden gesucht
- Zeugenaufruf: Ja, Telefonnummer siehe unten
Was ist bisher bekannt?
Ein unbekannter Autofahrer beschädigte in Waiblingen-Bittenfeld einen Zaun und ein Verkehrsschild. Die Tat ereignete sich in der Schulstraße zwischen Mittwochnachmittag und Donnerstagmorgen. Nach der Beschädigung flüchtete der Fahrer, ohne sich um den Schaden zu kümmern. Die Höhe des entstandenen Sachschadens ist derzeit noch nicht bekannt. Wie Presseportal berichtet, sucht die Polizei nach Zeugen. (Lesen Sie auch: Polizei Rems-Murr-Kreis: Unfallflucht und Angriffe auf Polizisten)
Wie können Zeugen helfen?
Die Polizei bittet Zeugen, die Hinweise zur Unfallflucht in Waiblingen geben können, sich zu melden. Wer Angaben zum Unfallhergang oder zum flüchtigen Fahrzeug machen kann, wird gebeten, sich mit dem Polizeirevier Waiblingen unter der Telefonnummer 07151/3130 in Verbindung zu setzen. Jede Beobachtung kann zur Aufklärung der Unfallflucht beitragen. Die Polizei sicherte Spuren am Unfallort und hat die Ermittlungen aufgenommen.
Hinweise zum Unfall nimmt das Polizeirevier Waiblingen unter der Telefonnummer 07151/3130 entgegen. (Lesen Sie auch: Polizei Aalen News: Serie von Vorfällen im…)
Was droht bei Unfallflucht?
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Gemäß § 142 des Strafgesetzbuches (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort) drohen dem Täter bei einer Verurteilung eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Zudem kann der Führerschein entzogen werden. Das Strafgesetzbuch sieht bei Unfallflucht empfindliche Strafen vor.
Die Polizei setzt alles daran, den Unfallverursacher zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen. Die Ermittlungen dauern an. (Lesen Sie auch: Fahrerflucht Rems-Murr-Kreis: Zeugen nach Unfall Gesucht!)






