In Wehr kam es zu einer Unfallflucht Wehr, bei der ein unbekanntes Fahrzeug zwischen 4:00 und 5:00 Uhr in der Weckertsmatt einen Dacia Sandero beschädigte. Der Außenspiegel des geparkten Autos wurde angefahren. Der Verursacher entfernte sich anschließend unerlaubt vom Unfallort, ohne sich um den Schaden zu kümmern.

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Chronologie der Ereignisse
- 01.03.2026, 04:00-05:00 Uhr: Beschädigung eines Dacia Sandero in Wehr, Weckertsmatt.
- Unbekanntes Fahrzeug fährt den Außenspiegel ab.
- Der Unfallverursacher flüchtet vom Unfallort.
Was ist bei einer Unfallflucht zu tun?
Wer einen Unfall verursacht hat, muss am Unfallort bleiben und sich um die Schadensregulierung kümmern. Ist der Geschädigte nicht anwesend, muss man eine angemessene Zeit warten oder die Polizei informieren. Andernfalls liegt eine Unfallflucht vor, die strafrechtliche Konsequenzen haben kann. (Lesen Sie auch: POL-FR: Wehr: Unfallflucht auf Supermarktparkplatz- Zeugensuche)
Die Ermittlungen laufen
Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht nach dem Fahrer des flüchtigen Fahrzeugs. Hinweise zum Unfall oder zum Verursacher nimmt das Polizeirevier Wehr entgegen.
Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat, die mit Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe geahndet werden kann. (Lesen Sie auch: POL-AA: Ostalbkreis: Diebstahl – Unfallflucht – Sachbeschädigung)
Zeugen gesucht
Die Polizei bittet Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder Angaben zum flüchtigen Fahrzeug machen können, sich zu melden. Hinweise nimmt das Polizeirevier Wehr unter der Telefonnummer nicht genannt entgegen. Sachdienliche Hinweise können auch per E-Mail an nicht genannt gesendet werden. Aktenzeichen: nicht genannt.
Dieser Artikel basiert auf einer Meldung von: Presseportal. (Lesen Sie auch: POL-UL: (HDH) Heidenheim – Führerscheine beschlagnahmt /…)
Das Gesetz zum unerlaubten Entfernen vom Unfallort ist im Strafgesetzbuch festgehalten. Informationen zur Stadt Wehr gibt es auf Wikipedia.















