Unterrichtsausfall – ob durch Schnee, Sturm oder Lehrermangel: Am 7. Januar 2026 erklären wir alle Rechte und Pflichten für Eltern, Schüler und Arbeitnehmer. Von der Notbetreuung über die Freistellung am Arbeitsplatz bis zur Frage, wann du dein Kind selbst zuhause behalten darfst – hier findest du alle wichtigen Informationen zum Thema Unterrichtsausfall.
📖 Lesezeit: 9 Minuten | Zuletzt aktualisiert: 7. Januar 2026
🏫 Unterrichtsausfall – Das Wichtigste auf einen Blick:
- Entscheidung: Landkreise und kreisfreie Städte entscheiden über witterungsbedingten Unterrichtsausfall
- Notbetreuung: Schulen müssen Betreuung für Schüler bis Klasse 10 gewährleisten
- Elternrecht: Kinder können bei Gefahr auch ohne offiziellen Ausfall zuhause bleiben
- Freistellung: Arbeitnehmer haben Anspruch auf unbezahlte Freistellung bei fehlendem Betreuungsangebot
- Lehrermangel: Kein Rechtsanspruch auf vollständigen Lehrplan-Unterricht
Inhaltsverzeichnis
- Unterrichtsausfall bei Schnee und Sturm: Wer entscheidet?
- Dürfen Eltern ihr Kind bei Unwetter zuhause behalten?
- Notbetreuung bei Unterrichtsausfall: Was Schulen leisten müssen
- Unterrichtsausfall und Arbeit: Rechte für berufstätige Eltern
- Lehrermangel und Unterrichtsausfall: Welche Rechte haben Eltern?
- Distanzunterricht bei Unwetter: Die neue Alternative
- So informierst du dich über Unterrichtsausfall
Häufig gestellte Fragen (FAQ)- Fazit: Unterrichtsausfall richtig einordnen und handeln
Unterrichtsausfall bei Schnee und Sturm: Wer entscheidet?
Bei extremen Wetterverhältnissen wie Schnee, Glatteis, Sturm oder Hochwasser kann der Unterricht an Schulen ausfallen. Die Entscheidung darüber treffen die Landkreise und kreisfreien Städte – nicht die einzelnen Schulen oder das Kultusministerium. Diese Regelung gilt in allen Bundesländern, wobei die genauen Abläufe regional unterschiedlich sind.
| Bundesland | Zuständigkeit | Informationskanal |
|---|---|---|
| Niedersachsen | Landkreise/kreisfreie Städte | Verkehrsmanagementzentrale, Radio |
| NRW | Bezirksregierungen nach DWD-Meldung | Schulministerium, WDR |
| Schleswig-Holstein | Bildungsministerium | Hotline 0800 1827271 |
| Bayern | Landratsämter | Bayerischer Rundfunk, KATWARN |
| Baden-Württemberg | Schulämter | SWR, regionale Medien |
Die Entscheidung erfolgt meist in den frühen Morgenstunden des jeweiligen Schultages. Grundlage sind die Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Das Ziel: Die Sicherheit der Schüler auf dem Schulweg gewährleisten.
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Dürfen Eltern ihr Kind bei Unwetter zuhause behalten?
Ja, Eltern haben das Recht, ihre Kinder auch ohne offiziell angeordneten Unterrichtsausfall zuhause zu behalten. Diese Regelung gilt für Schüler bis zur 10. Klasse. Voraussetzung ist, dass eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse besteht.
💡 Wichtig: Eltern müssen die Schule unverzüglich über das Fernbleiben informieren. Ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich – die elterliche Einschätzung der Gefahrenlage reicht aus. Diese Entscheidung liegt im Ermessen der Erziehungsberechtigten.
Ab der Oberstufe (Klasse 11–13) sowie an berufsbildenden Schulen gilt diese Regelung nicht automatisch. Hier sollten Schüler und Auszubildende die Schule kontaktieren und individuelle Absprachen treffen. Ein Unterrichtsausfall an berufsbildenden Schulen berührt übrigens nicht die Verpflichtungen aus dem Ausbildungsverhältnis.
Notbetreuung bei Unterrichtsausfall: Was Schulen leisten müssen
Auch bei angeordnetem Unterrichtsausfall müssen Schulen eine Betreuung gewährleisten. Diese Pflicht gilt für:
- Grundschulen (Klasse 1–4): Volle Betreuung während der regulären Unterrichtszeit
- Sekundarstufe I (Klasse 5–10): Betreuung für Schüler, die dennoch erscheinen
- Ganztagsschulen: Koordination mit dem jeweiligen Träger der Betreuungsangebote
Die Notbetreuung beginnt mit dem regulären Schulanfang und endet mit dem planmäßigen Unterrichtsende. Schüler, die trotz Unterrichtsausfall zur Schule kommen, sind über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt – auch auf dem Schulweg.
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Unterrichtsausfall und Arbeit: Rechte für berufstätige Eltern
Fällt der Unterricht aus und das Kind kann nicht allein zuhause bleiben, stehen berufstätige Eltern vor einem Problem. Das Arbeitsrecht kennt hierfür verschiedene Lösungen:
| Situation | Rechtliche Grundlage | Vergütung |
|---|---|---|
| Kurzfristige Verhinderung | § 616 BGB | Bezahlt (wenn nicht ausgeschlossen) |
| Kind krank (unter 12 Jahre) | § 45 SGB V | Kinderkrankengeld von Krankenkasse |
| Unbezahlter Sonderurlaub | Arbeitsvertrag/Tarifvertrag | Unbezahlt |
| Homeoffice (nach Vereinbarung) | Individuelle Absprache | Normal bezahlt |
§ 616 BGB regelt die bezahlte Freistellung bei vorübergehender Verhinderung aus persönlichen Gründen. Viele Arbeitsverträge schließen diese Regelung jedoch aus. Prüfe daher deinen Arbeitsvertrag oder frage in der Personalabteilung nach.
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Kinderkrankentage bei Schulausfall?
Die regulären Kinderkrankentage nach § 45 SGB V gelten nur, wenn das Kind tatsächlich krank ist – nicht bei witterungsbedingtem Unterrichtsausfall. Bei gesunden Kindern müssen Eltern andere Lösungen finden: Überstundenabbau, Urlaub oder eine alternative Betreuung durch Großeltern, Nachbarn oder andere Eltern.
Lehrermangel und Unterrichtsausfall: Welche Rechte haben Eltern?
Der Lehrermangel führt an vielen Schulen zu regelmäßigem Unterrichtsausfall. Laut Bildungsforschern werden bis 2035 bundesweit 85.000 Lehrkräfte fehlen. Doch welche Rechte haben Eltern in dieser Situation?
⚠️ Gerichtsurteil: Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass Eltern und Schüler keinen Rechtsanspruch darauf haben, dass der im Lehrplan vorgesehene Unterricht vollständig stattfindet. Auch besteht kein Anspruch, dass ausgefallener Unterricht nachgeholt wird.
Das Recht auf Bildung wird laut Gericht erst dann verletzt, wenn die Schulverwaltung keine Maßnahmen gegen den Unterrichtsausfall ergreift. Solange Schulen Lösungen anbieten (Vertretungsunterricht, eigenverantwortliches Arbeiten, Zusammenlegung von Klassen), müssen Eltern den Ausfall hinnehmen.
Was können Eltern bei massivem Unterrichtsausfall tun?
- Sich schriftlich an die Schulleitung wenden und Abhilfe verlangen
- Die zuständige Schulaufsichtsbehörde informieren
- Elternvertreter einschalten und gemeinsam Druck aufbauen
- Dokumentation führen: Welche Fächer fallen wie oft aus?
In gravierenden Fällen mit sehr hohem Unterrichtsausfall könnte die Leistungsbewertung rechtlich angreifbar sein – allerdings nur, wenn Eltern sich beizeiten beschwert haben.
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Distanzunterricht bei Unwetter: Die neue Alternative
Immer mehr Bundesländer ermöglichen bei extremem Wetter einen schnellen Wechsel in den Distanzunterricht. In Niedersachsen können Schulleitungen seit der Schulgesetzreform 2025 eigenständig Distanzunterricht anordnen, wenn:
- Extremes Wetter (Sturm, Glatteis, Schnee) vorherrscht
- Die Schülerbeförderung nicht gewährleistet werden kann
- Der Schulweg als zu gefährlich eingestuft wird
Präsenzunterricht bleibt der Regelfall – Distanzunterricht ist nur in Ausnahmesituationen vorgesehen. Die Entscheidung kommunizieren Schulen über ihre üblichen Informationskanäle (App, Website, E-Mail).
So informierst du dich über Unterrichtsausfall
Bei drohendem Unwetter solltest du mehrere Informationsquellen nutzen:
| Informationskanal | Vorteile | Wann nutzen? |
|---|---|---|
| Schul-App/Website | Direkte Info von der Schule | Immer zuerst prüfen |
| Regionalradio | Schnelle Übersicht für den Landkreis | Früh morgens |
| KATWARN/NINA-App | Offizielle Warnungen | Bei Unwetterwarnungen |
| Landkreis-Website | Offizielle Entscheidung | Zur Bestätigung |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Fazit: Unterrichtsausfall richtig einordnen und handeln
Unterrichtsausfall ist für Familien eine Herausforderung – ob durch Unwetter oder Lehrermangel. Die wichtigsten Punkte: Bei Schnee und Sturm entscheiden die Landkreise über den Schulausfall. Eltern dürfen Kinder bis Klasse 10 bei Gefahr auch ohne offizielle Anordnung zuhause behalten. Schulen müssen dann eine Notbetreuung anbieten. Berufstätige Eltern sollten ihren Arbeitsvertrag auf die Regelung zu § 616 BGB prüfen. Bei Lehrermangel gibt es keinen Rechtsanspruch auf vollständigen Unterricht – wohl aber die Pflicht der Schulen, Maßnahmen zu ergreifen. Informiere dich bei Unwetter frühzeitig über Radio, Warn-Apps und die Schul-Website.
Weitere Informationen zu deinen Rechten bei Winterwetter findest du in unserem Artikel zu den Wintereinbruch Rechten für Arbeitnehmer und Mieter.
Autor: MinDelMedia Redaktion | Ratgeber & Bildung
Unsere Redaktion informiert über aktuelle Themen rund um Schule, Familie und Arbeitnehmerrechte in Deutschland.
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Stand: 7. Januar 2026 | Quellen: MeinRecht.de, Kultusministerien der Länder, Bildungsportale Niedersachsen & NRW]]>