Ein Verkehrsunfall in Steinheim am Albuch ereignete sich am 9. März 2026, als ein 83-jähriger Mercedes-Fahrer beim Abbiegen auf einen Parkplatz einen Fußgänger touchierte. Die Polizei sucht nun Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben. Verkehrsunfall Steinheim Albuch steht dabei im Mittelpunkt.

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| Datum/Uhrzeit | 09.03.2026, 10:55 Uhr |
|---|---|
| Ort | Königsbronner Straße, Steinheim am Albuch |
| Art des Einsatzes | Verkehrsunfall |
| Beteiligte Kräfte | Polizei |
| Verletzte/Tote | Fußgänger verletzt |
| Sachschaden | Unbekannt |
| Ermittlungsstand | Zeugen werden gesucht |
| Zeugenaufruf | Ja, Tel.: +49 7329 9190 |
Was ist nach dem Verkehrsunfall in Steinheim Albuch bisher bekannt?
Am 9. März 2026 um 10:55 Uhr kam es in der Königsbronner Straße in Steinheim am Albuch zu einem Verkehrsunfall. Ein 83-jähriger Mercedes-Fahrer wollte auf den Netto-Parkplatz abbiegen und touchierte dabei einen Fußgänger. Der Fußgänger wurde verletzt. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Wie können sich Zeugen des Unfalls melden?
Die Polizei sucht dringend Zeugen, die den Unfallhergang beobachtet haben. Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer +49 7329 9190 beim Polizeirevier Steinheim zu melden. Jede Information kann zur Klärung des Unfallhergangs beitragen. (Lesen Sie auch: POL-OG: Appenweier, B28 – Frontal Zusammenstoß)
Einsatz-Übersicht
- Was: Verkehrsunfall mit Personenschaden
- Wo: Königsbronner Straße, Steinheim am Albuch
- Wann: 09.03.2026, 10:55 Uhr
- Wer: 83-jähriger Autofahrer, Fußgänger
Welche Details zum Unfallhergang sind bekannt?
Der 83-jährige Fahrer eines Mercedes befuhr die Königsbronner Straße und bog nach links auf den Netto-Parkplatz ab. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit dem Fußgänger. Die genaue Ursache des Unfalls ist noch unklar und Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen.
Die Polizei bittet Zeugen, sich unter +49 7329 9190 zu melden und Angaben zum Unfallhergang zu machen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Strafe droht dem Unfallverursacher?
Die Strafe hängt von der Schwere der Verletzungen des Fußgängers und den genauen Umständen des Unfalls ab. Mögliche Konsequenzen sind eine Geldstrafe oder ein Fahrverbot. § 69 StVG regelt die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Wer kommt für den Schaden am Fahrzeug auf?
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers kommt für den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten auf, sofern der Verursacher den Unfall verschuldet hat. (Lesen Sie auch: Fahrer verletzt, grosser Sachschaden: Subaru-Fahrer crasht auf…)
Wie verhalte ich mich richtig als Zeuge eines Verkehrsunfalls?
Als Zeuge sollten Sie sich den Unfallort und -zeitpunkt merken, die beteiligten Fahrzeuge und Personen notieren und Ihre Beobachtungen der Polizei schildern. Wichtig ist, sachlich und wahrheitsgemäß zu berichten.
Was passiert, wenn sich der Unfallverursacher unerlaubt vom Unfallort entfernt?
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Zudem droht der Verlust des Führerscheins.
Polizeipräsidium Ulm ermittelt in diesem Fall. Wie Presseportal berichtet, werden Zeugen gesucht.














