📖 Lesezeit: 10 Minuten | Zuletzt aktualisiert: 16. Januar 2026
Was ist die Vorabpauschale ETF? Die Vorabpauschale ist eine jährliche Steuervorauszahlung auf fiktive Erträge von ETFs und Fonds. Im Januar 2026 wird die Vorabpauschale für 2025 fällig – Grundlage ist der Basiszins von 2,53 Prozent. Bei 10.000 Euro Depotwert in Aktien-ETFs beträgt die maximale Steuerlast etwa 36 Euro. Die Steuer wird automatisch vom Verrechnungskonto abgebucht.
📋 Das Wichtigste in Kürze:
✅ Basiszins 2025: 2,53 % (Vorabpauschale fällig Januar 2026)
✅ Basiszins 2026: 3,20 % (Vorabpauschale fällig Januar 2027)
✅ Faustregel: ca. 36 Euro pro 10.000 € bei Aktien-ETFs
✅ Teilfreistellung Aktien-ETF: 30 % steuerfrei
✅ Sparerpauschbetrag: 1.000 € (Singles) / 2.000 € (Ehepaare)
✅ Steuersatz: 25 % Abgeltungssteuer + 5,5 % Soli
✅ Abbuchung: automatisch durch Broker im Januar
Vorabpauschale ETF – im Januar 2026 buchen Banken und Broker erneut die Steuer auf thesaurierende Fonds vom Verrechnungskonto ab. Der Basiszins für 2025 liegt bei 2,53 Prozent, für 2026 sogar bei 3,20 Prozent – dem höchsten Wert seit Einführung der Vorabpauschale 2018.
Viele Anleger sind verunsichert: Wie hoch fällt die Steuer aus? Muss ich etwas tun? In diesem Ratgeber erklären wir die Berechnung der Vorabpauschale, zeigen konkrete Beispiele und geben Tipps, wie du die Steuerlast optimieren kannst.
Was ist die Vorabpauschale bei ETFs?
Die Vorabpauschale ist ein fiktiver, steuerpflichtiger Kapitalertrag aus Investmentfonds. Sie wurde mit dem Investmentsteuergesetz 2018 eingeführt und ist in § 18 InvStG geregelt.
Das Ziel: Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass Anleger in thesaurierenden Fonds ihre Steuerlast unbegrenzt in die Zukunft verschieben. Bei ausschüttenden Fonds werden Dividenden sofort versteuert – bei thesaurierenden Fonds hingegen erst beim Verkauf. Die Vorabpauschale schließt diese Lücke.
💡 Wichtig zu wissen:
Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer. Sie ist eine Vorauszahlung auf künftige Gewinne, die beim späteren Verkauf der Fondsanteile angerechnet wird. Du zahlst also nicht doppelt Steuern.
Vorabpauschale ETF: Basiszins 2025 und 2026
Der Basiszins ist der zentrale Wert für die Berechnung der Vorabpauschale. Er wird jährlich von der Deutschen Bundesbank ermittelt und vom Bundesfinanzministerium veröffentlicht.
| Jahr | Basiszins | Vorabpauschale fällig |
|---|---|---|
| 2021 | −0,45 % | Keine (negativ) |
| 2022 | −0,05 % | Keine (negativ) |
| 2023 | +2,55 % | Januar 2024 |
| 2024 | +2,29 % | Januar 2025 |
| 2025 | +2,53 % | Januar 2026 |
| 2026 | +3,20 % | Januar 2027 |
Der Basiszins für 2026 wurde am 13. Januar 2026 mit 3,20 Prozent festgelegt – der höchste Wert seit Einführung der Vorabpauschale. Anleger müssen sich im Jahr 2027 also auf eine spürbar höhere Steuerlast einstellen.
Vorabpauschale ETF berechnen: So funktioniert die Formel
Die Berechnung der Vorabpauschale folgt einer klaren Logik. Hier die Formel Schritt für Schritt:
📐 Berechnungsformel:
1. Basisertrag = Fondswert am 1. Januar × Basiszins × 0,7
2. Vorabpauschale = Minimum aus (Basisertrag, Wertsteigerung) − Ausschüttungen
3. Steuerpflichtige Vorabpauschale = Vorabpauschale × (100 % − Teilfreistellung)
4. Steuer = Steuerpflichtige Vorabpauschale × 26,375 %
Rechenbeispiel für Januar 2026
Nehmen wir an, du hast einen thesaurierenden Aktien-ETF im Depot:
| Schritt | Berechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Fondswert am 01.01.2025 | – | 10.000 € |
| Fondswert am 01.01.2026 | – | 10.500 € |
| Wertsteigerung 2025 | 10.500 − 10.000 | 500 € |
| Basisertrag | 10.000 × 2,53 % × 0,7 | 177,10 € |
| Vorabpauschale | min(177,10; 500) | 177,10 € |
| Teilfreistellung (30 %) | 177,10 × 70 % | 123,97 € |
| Steuer (26,375 %) | 123,97 × 26,375 % | 32,69 € |
Bei einem Aktien-ETF mit 10.000 Euro Anfangswert beträgt die maximale Steuer im Januar 2026 also etwa 33 Euro – vorausgesetzt, der Fonds hat eine positive Wertentwicklung.
Teilfreistellung: So sparst du Steuern
Je nach Fondstyp bleibt ein Teil der Vorabpauschale steuerfrei. Diese Teilfreistellung gilt automatisch:
| Fondstyp | Teilfreistellung | Zu versteuern |
|---|---|---|
| Aktienfonds / Aktien-ETF | 30 % | 70 % der Vorabpauschale |
| Mischfonds (≥25 % Aktien) | 15 % | 85 % der Vorabpauschale |
| Immobilienfonds (inländisch) | 60 % | 40 % der Vorabpauschale |
| Immobilienfonds (ausländisch) | 80 % | 20 % der Vorabpauschale |
| Rentenfonds / Anleihen-ETF | 0 % | 100 % der Vorabpauschale |
Faustregel: So viel Geld brauchst du auf dem Verrechnungskonto
Um Probleme mit dem Broker zu vermeiden, solltest du Anfang Januar genügend Guthaben auf dem Verrechnungskonto haben. Hier die Faustregeln für Januar 2026:
💰 Faustregel für Januar 2026 (pro 10.000 € Fondswert):
📊 Aktien-ETF: ca. 36 Euro
📈 Mischfonds: ca. 55–60 Euro
🏠 Immobilienfonds: ca. 42–45 Euro
📉 Rentenfonds: ca. 51 Euro
Bei einem Depot mit 50.000 Euro in Aktien-ETFs sollten also etwa 180 Euro auf dem Verrechnungskonto liegen.
Was passiert, wenn das Verrechnungskonto nicht gedeckt ist?
Wenn dein Verrechnungskonto nicht ausreichend gedeckt ist, gehen Broker unterschiedlich vor:
| Broker | Vorgehensweise |
|---|---|
| Trade Republic | Konto geht ins Minus, mehrfache Aufforderung zum Ausgleich, ggf. Meldung ans Finanzamt |
| Scalable Capital | Konto geht ins Minus, Zinsen fallen an |
| Flatex | Konto geht ins Minus, Zinsen von 6,25 % p.a. |
| Comdirect | Nur mit vereinbarter Überziehung möglich, sonst Meldung ans Finanzamt |
| ING | Bank kann Fondsanteile verkaufen |
Freistellungsauftrag nutzen: So vermeidest du den Steuerabzug
Mit einem Freistellungsauftrag kannst du den Steuerabzug komplett vermeiden – sofern dein Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft ist.
📋 Sparerpauschbetrag 2026:
👤 Singles: 1.000 Euro pro Jahr
👫 Ehepaare: 2.000 Euro pro Jahr
Der Freistellungsauftrag gilt für alle Kapitalerträge zusammen – also auch Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne.
Als Richtwert: Bei Aktien-ETFs reichen etwa 70–80 Euro Freistellungsauftrag je 10.000 Euro Fondsvermögen, um die Vorabpauschale abzudecken.
Wann fällt keine Vorabpauschale an?
In folgenden Fällen wird keine Vorabpauschale erhoben:
❌ Keine Vorabpauschale bei:
• Negativer Wertentwicklung (Fonds hat Verlust gemacht)
• Ausschüttungen höher als der Basisertrag
• Freistellungsauftrag deckt die Vorabpauschale ab
• Negativem Basiszins (war 2021 und 2022 der Fall)
Vorabpauschale ETF in der Steuererklärung
Die gute Nachricht: Bei inländischen Brokern musst du dich um nichts kümmern. Die Depotbank berechnet die Vorabpauschale automatisch, verrechnet sie mit dem Freistellungsauftrag und führt die Steuer ab.
Für die Steuererklärung 2025 (Abgabe bis 31. Juli 2026) benötigst du das Formular KAP-INV. Dein Broker stellt eine Steuerbescheinigung aus, die alle relevanten Daten enthält.
Ausnahme: Liegt dein Depot bei einem ausländischen Broker, musst du die Vorabpauschale selbst in der Anlage KAP angeben.
Vorabpauschale ETF 2027: Ausblick
Für das Jahr 2027 wird die Vorabpauschale auf Basis des Basiszinses 2026 (3,20 %) berechnet. Das bedeutet eine spürbar höhere Steuerlast als 2026.
| Depotwert | Steuer Januar 2026 | Steuer Januar 2027 |
|---|---|---|
| 10.000 € (Aktien-ETF) | ca. 33 € | ca. 41 € |
| 50.000 € (Aktien-ETF) | ca. 165 € | ca. 207 € |
| 100.000 € (Aktien-ETF) | ca. 329 € | ca. 414 € |
Häufig gestellte Fragen
Fazit: Vorabpauschale ETF – kein Grund zur Panik
Die Vorabpauschale ETF klingt komplizierter als sie ist. Im Kern gilt: Die Steuer wird automatisch von deinem Broker berechnet und abgeführt. Du musst nur sicherstellen, dass Anfang Januar genügend Guthaben auf dem Verrechnungskonto liegt.
Mit dem Basiszins von 2,53 Prozent für 2025 bleibt die Steuerlast überschaubar – etwa 36 Euro pro 10.000 Euro bei Aktien-ETFs. Für 2026 steigt der Basiszins auf 3,20 Prozent, was die Steuer im Januar 2027 erhöht.
Wer seinen Sparerpauschbetrag noch nicht ausgeschöpft hat, kann den Steuerabzug mit einem Freistellungsauftrag komplett vermeiden. Anleger mit größeren Depots sollten die Vorabpauschale bei der Depotplanung berücksichtigen – auch wenn sie keine echte Zusatzbelastung darstellt.
Redaktion Mindelmedia News | Finanzen & Steuern
Die Finanzredaktion berichtet über aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht, Geldanlage und ETF-Strategien. Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Steuerberatung dar. Bei individuellen Fragen wende dich an einen Steuerberater.















