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Home Wirtschaft
Ruhestand: Vorzeitig Schluss machen: Rente mit 63:…

Vorzeitig Schluss machen: Rente mit 63: Können auch Sie früher in den Ruhestand?

7. Februar 2026
in Wirtschaft

Lesezeit: 3 Minuten

Kurz und Knapp: Ruhestand bezeichnet den Lebensabschnitt nach Beendigung des Arbeitslebens. Viele Menschen träumen davon, früher in den Ruhestand zu gehen. Die sogenannte „Rente mit 63″ ist jedoch komplexer geworden. Tatsächlich ist ein abschlagsfreier Ruhestand mit 63 Jahren kaum noch möglich. Stattdessen gibt es verschiedene Modelle für den vorzeitigen Ruhestand, die individuelle Voraussetzungen und finanzielle Aspekte berücksichtigen.

Inhaltsverzeichnis
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Früher in den Ruhestand: Die Rente mit 63 im Detail
  3. Was bedeutet "Rente mit 63" eigentlich noch?
  4. Vorzeitiger Ruhestand: Eine Tabelle zur Übersicht
  5. Häufige Fragen zu Ruhestand
  6. Fazit

Das Wichtigste in Kürze

  • Regelaltersgrenze: Das reguläre Renteneintrittsalter in Deutschland steigt schrittweise auf 67 Jahre.
  • Rente mit 63: Die abschlagsfreie „Rente mit 63“ für besonders langjährig Versicherte gibt es faktisch nicht mehr.
  • Abschlagsfreie Rente: Wer 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, kann früher, aber nicht zwingend mit 63, abschlagsfrei in Rente gehen.
  • Abschläge: Für jeden Monat, den man vorzeitig in Rente geht, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen.
  • Versicherungsjahre: Für die Berechnung der Versicherungsjahre werden verschiedene Zeiten berücksichtigt, darunter Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege.
  • Renteninformation: Ab dem 55. Lebensjahr erhalten Versicherte alle drei Jahre eine ausführliche Rentenauskunft.
  • Hinzuverdienst: Seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr bei Rentenbezug.

Früher in den Ruhestand: Die Rente mit 63 im Detail

Der Traum vom vorzeitigen Ruhestand ist weit verbreitet. Doch die Realität der „Rente mit 63“ ist komplizierter als viele denken. Dieser Artikel beleuchtet die verschiedenen Möglichkeiten, früher in den Ruhestand zu gehen, und erklärt, worauf Sie achten müssen.

Was bedeutet „Rente mit 63“ eigentlich noch?

Ursprünglich bezeichnete „Rente mit 63“ die Möglichkeit, mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen, wenn man 45 Versicherungsjahre vorweisen konnte. Durch die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre hat sich dies jedoch geändert. Für nach 1963 geborene gilt somit eher die „Rente mit 65“.

Wer kann abschlagsfrei früher in den Ruhestand?

Die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“ ermöglicht einen früheren Renteneintritt ohne Abschläge. Voraussetzung sind 45 Versicherungsjahre. Diese setzen sich aus verschiedenen Zeiten zusammen:

  • Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit
  • Beiträge für Minijobs (anteilig)
  • Kindererziehungszeiten
  • Zeiten der Pflege von Angehörigen
  • Wehr- oder Zivildienst
  • Ersatzzeiten (z.B. politische Verfolgung in der DDR)

Freiwillige Beiträge werden nur berücksichtigt, wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorhanden sind.

Wie hoch sind die Abschläge bei vorzeitigem Ruhestand?

Wer keine 45 Versicherungsjahre vorweisen kann, hat dennoch die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Dies ist mit der „Altersrente für langjährig Versicherte“ ab 35 Versicherungsjahren möglich. Für jeden Monat, den man früher in Rente geht, werden 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Das bedeutet einen dauerhaften Abschlag von 3,6% pro Jahr, den man früher in den Ruhestand geht. Ein früherer Renteneintritt mit 63 statt 67 Jahren bedeutet somit einen Abschlag von 14,4 Prozent.

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Wie kann man die Abschläge ausgleichen?

Es gibt Möglichkeiten, die Abschläge bei vorzeitigem Ruhestand zu reduzieren oder auszugleichen. Eine Option ist der Zukauf von Rentenpunkten. Dadurch erhöht sich die monatliche Rente und die Abschläge werden kompensiert. Lassen Sie sich hierzu am besten individuell von der Deutschen Rentenversicherung beraten.

Welche Versicherungszeiten werden für die 35 Jahre berücksichtigt?

Für die „Altersrente für langjährig Versicherte“ mit Abschlägen werden folgende Zeiten berücksichtigt:

  • Beiträge aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit
  • Freiwillige Beiträge
  • Kindererziehungszeiten
  • Zeiten der nicht-erwerbsmäßigen häuslichen Pflege
  • Monate aus Versorgungsausgleich bei Scheidung
  • Beiträge für Minijobs (anteilig)
  • Monate aus Rentensplitting
  • Ersatzzeiten
  • Anrechnungszeiten (Krankheit, Arbeitslosigkeit, Ausbildung)
  • Berücksichtigungszeiten (Kindererziehung)

Was ist bei der Planung des Ruhestands zu beachten?

Die Planung des Ruhestands ist ein komplexer Prozess, der sorgfältige Überlegung erfordert. Neben den formalen Voraussetzungen sollten Sie auch Ihre finanzielle Situation genau analysieren. Berücksichtigen Sie:

  • Die Höhe Ihrer voraussichtlichen Rente
  • Zusätzliche Einkünfte aus betrieblicher oder privater Altersvorsorge
  • Steuerbelastung und Sozialabgaben
  • Mögliche Einkünfte aus Weiterarbeit

Nutzen Sie den Rentenrechner der Deutschen Rentenversicherung, um verschiedene Szenarien durchzuspielen. Eine individuelle Beratung durch die Rentenversicherung ist ebenfalls empfehlenswert.

Wie stelle ich einen Rentenantrag?

Der Rentenantrag muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Renteneintritt gestellt werden. Sie können den Antrag online oder persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen. Eine Kontenklärung vorab ist ratsam, um sicherzustellen, dass alle Versicherungszeiten korrekt erfasst sind. Weitere Informationen zum Thema Rente finden Sie auch auf Wikipedia.

Vorzeitiger Ruhestand: Eine Tabelle zur Übersicht

Voraussetzung Rentenart Abschläge Frühestmöglicher Eintritt
45 Versicherungsjahre Altersrente für besonders langjährig Versicherte Keine Gestaffelt nach Geburtsjahr (frühestens 63)
35 Versicherungsjahre Altersrente für langjährig Versicherte 0,3% pro Monat 63

Häufige Fragen zu Ruhestand

Kann ich mit 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen?

Ein abschlagsfreier Ruhestand mit 63 Jahren ist nur noch in Ausnahmefällen möglich, wenn Sie vor 1964 geboren sind und 45 Versicherungsjahre vorweisen können. Für jüngere Jahrgänge verschiebt sich das Renteneintrittsalter.

Welche Zeiten zählen zu den 45 Versicherungsjahren?

Zu den 45 Versicherungsjahren zählen Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehungszeiten, Zeiten der Pflege von Angehörigen, Wehr- oder Zivildienst und Ersatzzeiten.

Was passiert, wenn ich vorzeitig in Rente gehe?

Wenn Sie vorzeitig in Rente gehen, müssen Sie mit Abschlägen rechnen. Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, werden 0,3 Prozent von Ihrer Rente abgezogen.

Wie kann ich meine Rente aufbessern?

Sie können Ihre Rente aufbessern, indem Sie freiwillige Beiträge einzahlen, Rentenpunkte zukaufen oder eine private Altersvorsorge abschließen.

Wo erhalte ich eine Rentenberatung?

Eine kostenlose Rentenberatung erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Dort können Sie sich individuell zu Ihren Rentenansprüchen und Möglichkeiten beraten lassen.

Fazit

Ruhestand ist ein wichtiges Thema. Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass es weiterhin relevant bleibt.

Über den Autor: Dieser Artikel wurde von Redaktion (Online-Redakteur) verfasst.

Quelle: Stern.de

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Geschrieben von Maik Möhring

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