Was Darf MAN Verschenken, ohne gegen Gesetze zu verstoßen? Grundsätzlich ist das Aufstellen von Gegenständen zur freien Entnahme im öffentlichen Raum nicht ohne Weiteres erlaubt. Es bedarf in der Regel einer Genehmigung der zuständigen Gemeinde oder Stadt.

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Warum ist das Verschenken im öffentlichen Raum oft nicht erlaubt?
Das ungenehmigte Abstellen von Dingen auf öffentlichem Grund, auch wenn es in guter Absicht geschieht, stellt eine Sondernutzung dar. Diese bedarf der Erlaubnis der jeweiligen Kommune. Andernfalls kann es als unzulässige Abfallablagerung gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden. (Lesen Sie auch: Gut gemeint – aber illegal: Darf ich…)
Die wichtigsten Fakten
- Das ungenehmigte Aufstellen von Gegenständen im öffentlichen Raum kann als Sondernutzung betrachtet werden.
- Für eine Sondernutzung ist in der Regel eine Genehmigung der Gemeinde oder Stadt erforderlich.
- Ohne Genehmigung drohen Bußgelder wegen unzulässiger Abfallablagerung.
- Es gibt Ausnahmen, beispielsweise bei Flohmärkten oder Tauschbörsen mit Genehmigung.
Welche Konsequenzen drohen bei illegalem Verschenken?
Werden Gegenstände ohne Erlaubnis auf öffentlichem Grund abgestellt, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Die Höhe des Bußgelds variiert je nach Gemeinde und Art des Vergehens. Hinzu kommt, dass die Kommune die Beseitigung der Gegenstände anordnen und die Kosten dem Verursacher in Rechnung stellen kann.
Gibt es Ausnahmen oder legale Alternativen?
Ja, es gibt legale Wege, um Dinge zu verschenken. Flohmärkte oder Tauschbörsen sind eine gute Möglichkeit, ausrangierte Gegenstände loszuwerden und anderen eine Freude zu machen. Oftmals ist hierfür jedoch ebenfalls eine Genehmigung erforderlich. Eine weitere Möglichkeit sind Online-Verschenkgruppen oder -Portale, über die sich Interessenten finden lassen. Auch das Anbieten von Gegenständen in privaten Kleinanzeigen ist eine legale Alternative. (Lesen Sie auch: «Ich habe Angst um meine Söhne»: Sorge…)
Was ist beim Verschenken auf Privatgrund zu beachten?
Auf Privatgrund ist das Verschenken grundsätzlich erlaubt, solange es nicht zu einer Beeinträchtigung der Nachbarn oder einer unzumutbaren Belästigung führt. Auch hier gilt, dass die Gegenstände nicht den öffentlichen Raum beeinträchtigen dürfen. Gegebenenfalls sind die örtlichen Vorschriften zu beachten.
Wie geht es weiter?
Wer plant, etwas im öffentlichen Raum zu verschenken, sollte sich im Vorfeld bei der zuständigen Gemeinde oder Stadt erkundigen, welche Regeln gelten und ob eine Genehmigung erforderlich ist. So lassen sich unangenehme Überraschungen und Bußgelder vermeiden. Wie Blick berichtet, ist es ratsam, sich vorab zu informieren. (Lesen Sie auch: Zoo Zürich Wurst Ade: Erbsenprotein Ersetzt die…)
Alternativ können Online-Plattformen genutzt oder Gegenstände auf dem eigenen Grundstück angeboten werden. Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Abfallentsorgung und Co. bietet beispielsweise das Bussgeldkatalog.
Das Deutsche Rechtportal bietet einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen zur Sondernutzung. (Lesen Sie auch: Zwanziger Krise: Schweizerin macht Mut mit Erfahrungen)
















