Whiskey Label Urteil: Ein Hamburger Gericht hat entschieden, dass Getränke nur dann mit Bezeichnungen wie Whiskey, Gin oder Rum versehen werden dürfen, wenn diese Spirituosen auch tatsächlich enthalten sind. Das Urteil betrifft ein Startup, das nahezu alkoholfreie Alternativen anbietet und diese mit entsprechenden Namen beworben hatte.
| Steckbrief: Hanseatisches Oberlandesgericht | |
|---|---|
| Vollständiger Name | Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg |
| Gründung | 1879 |
| Sitz | Hamburg, Deutschland |
| Zuständigkeit | Oberlandesgericht für Hamburg |
| Bekannt durch | Zivil- und Strafrechtsprechung, Urteile im Wettbewerbsrecht |
| Aktuelle Verfahren | Laufende Verfahren im Bereich Marken- und Wettbewerbsrecht |
| Präsident | (Nicht öffentlich bekannt) |
| Besonderheiten | Eines der ältesten Oberlandesgerichte Deutschlands |
Was besagt das aktuelle whiskey label urteil?
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat ein Urteil gefällt, wonach Getränke nur dann mit Spirituosenbezeichnungen wie „Whiskey“, „Gin“ oder „Rum“ beworben werden dürfen, wenn diese auch tatsächlich enthalten sind. Das Gericht untersagte einem Startup die Verwendung von Bezeichnungen wie „This is not Whiskey“ für nahezu alkoholfreie Getränke. Auch die Bezeichnung „American Malt“ wurde als unzulässige Anspielung auf Whiskey gewertet.
Der Fall vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht
Wie Stern berichtet, ging es in dem Rechtsstreit um ein Startup, das Getränke mit einem Alkoholgehalt von lediglich 0,3 Prozent als Alternativen zu klassischen Spirituosen vermarktet. Diese Produkte wurden mit Slogans wie „This is not Rum“, „This is not Gin“ und „This is not Whiskey“ beworben. Zusätzlich wurde in den Produktbeschreibungen auf „alkoholfreie Alternative zu“, „auf Basis von“ oder „schmeckt nach“ der jeweiligen Spirituose hingewiesen. Der „This is not Whiskey“ trug zudem den Zusatz „American Malt“.
Der Verband der Spirituosenindustrie klagte gegen das Startup und machte wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche aufgrund eines Verstoßes gegen die EU-Spirituosenverordnung geltend.

Die Entscheidung des Gerichts
Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht gaben dem Verband der Spirituosenindustrie Recht. Das Oberlandesgericht verurteilte das Startup in zweiter Instanz zur Unterlassung der Bezeichnung „American Malt“, da es sich um eine unzulässige Anspielung auf die Spirituosenkategorie Whiskey handele. Das Aktenzeichen des Landgerichtsurteils lautet Az. 416.
Revision zugelassen
Es ist wichtig zu beachten, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, da Revision zugelassen wurde. Dies bedeutet, dass das Startup die Möglichkeit hat, das Urteil vor dem Bundesgerichtshof anzufechten.
Steckbrief
- Getränke dürfen nur mit Spirituosenbezeichnungen beworben werden, wenn diese auch enthalten sind.
- Ein Startup bot nahezu alkoholfreie Alternativen mit irreführenden Bezeichnungen an.
- Der Verband der Spirituosenindustrie klagte wegen Verstoßes gegen die EU-Spirituosenverordnung.
- Das Oberlandesgericht gab dem Verband Recht und untersagte die Verwendung der Bezeichnungen.
Auswirkungen auf die Branche
Das Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die Branche der alkoholfreien und -armen Getränke haben. Hersteller müssen nun sicherstellen, dass ihre Produktbezeichnungen nicht irreführend sind und keine unzulässigen Anspielungen auf geschützte Spirituosenbezeichnungen enthalten. Die EU-Spirituosenverordnung legt klar fest, welche Anforderungen an die Herstellung und Kennzeichnung von Spirituosen gelten.
Hanseatisches Oberlandesgericht privat: Was ist aktuell über sie bekannt?
Das Hanseatische Oberlandesgericht ist eine staatliche Institution und hat kein Privatleben im herkömmlichen Sinne. Es ist jedoch bekannt, dass die Richter und Mitarbeiter des Gerichts sich der Bedeutung ihrer Arbeit für die Gesellschaft bewusst sind und sich stets um eine faire und gerechte Rechtsprechung bemühen.
Das Gericht selbst residiert in einem historischen Gebäude in Hamburg und ist ein wichtiger Bestandteil der juristischen Landschaft der Stadt. Die Entscheidungen des Gerichts haben oft weitreichende Auswirkungen auf das Leben der Bürger und Unternehmen.
Das Hanseatische Oberlandesgericht ist über verschiedene Social-Media-Kanäle nicht aktiv. Informationen über das Gericht und seine Arbeit sind jedoch über die offizielle Website und Pressemitteilungen zugänglich.
Häufig gestellte Fragen
Was genau hat das Hanseatische Oberlandesgericht entschieden?
Das Gericht hat entschieden, dass Getränke nicht mit Spirituosenbezeichnungen wie Whiskey, Gin oder Rum beworben werden dürfen, wenn diese Spirituosen nicht tatsächlich enthalten sind. Es untersagte einem Startup die Verwendung solcher Bezeichnungen für nahezu alkoholfreie Getränke. (Lesen Sie auch: Gehälter gestiegen: Das verdienten die Deutschen 2025…)
Welche Rolle spielt die EU-Spirituosenverordnung in diesem Fall?
Der Verband der Spirituosenindustrie klagte unter Berufung auf die EU-Spirituosenverordnung, die klare Anforderungen an die Herstellung und Kennzeichnung von Spirituosen festlegt. Das Gericht gab der Klage statt und bestätigte damit die Bedeutung der Verordnung.
Ist das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts bereits rechtskräftig?
Nein, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da Revision zugelassen wurde. Das bedeutet, dass das betroffene Startup die Möglichkeit hat, das Urteil vor dem Bundesgerichtshof anzufechten. (Lesen Sie auch: Gehaltsstatistik 2025: Wo Liegen Sie im Gehaltsvergleich?)
Welche Auswirkungen hat das Urteil auf andere Hersteller von alkoholfreien Getränken?
Das Urteil könnte dazu führen, dass andere Hersteller von alkoholfreien Getränken ihre Produktbezeichnungen überprüfen und gegebenenfalls anpassen müssen, um sicherzustellen, dass sie nicht irreführend sind oder gegen die EU-Spirituosenverordnung verstoßen.

Wo finde ich weitere Informationen zu diesem Fall?
Weitere Informationen zu diesem Fall finden Sie in der Pressemitteilung des Hanseatischen Oberlandesgerichts oder in Artikeln von Nachrichtenagenturen und Fachzeitschriften, die über den Fall berichtet haben. Auch die Webseite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bietet Informationen zu Spirituosen und deren Kennzeichnung. (Lesen Sie auch: Giesecke Devrient: Rekordaufträge Dank Globaler Krisen?)





