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Wintereinbruch Rechte: Was Arbeitnehmer & Mieter wissen müssen

Wintereinbruch Rechte: Was Arbeitnehmer & Mieter wissen müssen

7. Januar 2026
in Wissen

Wintereinbruch Rechte – wenn Schnee und Eis Deutschland überraschen, entstehen viele rechtliche Fragen. Am 7. Januar 2026 klären wir alle wichtigen Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer, Mieter und Autofahrer. Von der Räumpflicht über das Wegerisiko bis zur Winterreifenpflicht: Hier erfährst du, worauf es bei einem plötzlichen Wintereinbruch und Wintereinbruch Rechte ankommt.

📖 Lesezeit: 8 Minuten | Zuletzt aktualisiert: 7. Januar 2026

❄️ Wintereinbruch Rechte – Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Wegerisiko: Arbeitnehmer müssen pünktlich erscheinen – auch bei Schnee
  • Lohnfortzahlung: Wer zu spät kommt, hat keinen Lohnanspruch für versäumte Zeit
  • Räumpflicht: Gehwege müssen werktags von 7 bis 20 Uhr geräumt sein
  • Winterreifen: Situative Pflicht bei Glatteis, Schnee und Reifglätte
  • Wegeunfall: Unfälle auf dem Arbeitsweg sind durch Berufsgenossenschaft versichert
Inhaltsverzeichnis
  1. Wegerisiko bei Wintereinbruch: Wer trägt die Verantwortung?
  2. Lohnfortzahlung bei Schnee: Wann bekommst du Geld?
  3. Droht eine Abmahnung wegen Schnee?
  4. Homeoffice als Lösung bei Wintereinbruch?
  5. Wegeunfall bei Schnee: Was ist versichert?
  6. Räumpflicht im Winter Rechte: Wer muss Schnee schippen?
  7. Winterreifenpflicht in Deutschland: Das gilt 2026
  8. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
  9. Fazit: Wintereinbruch Rechte richtig kennen und handeln

Wegerisiko bei Wintereinbruch: Wer trägt die Verantwortung?

Grundsätzlich trägt der Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko. Das bedeutet: Es liegt in deiner Verantwortung, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen – unabhängig von Wetter oder Verkehrslage. Bei Schnee, Glatteis oder Straßensperrungen musst du alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um rechtzeitig zur Arbeit zu kommen.

SituationPflicht des ArbeitnehmersKonsequenz
Plötzlicher SchneefallFrüher losfahren, alternative Route wählenKeine Abmahnung bei Verspätung
Anhaltende WinterphaseDauerhaft mehr Zeit einplanenNach 3-4 Tagen: Abmahnung möglich
Höhere Gewalt (DWD-Warnung)Zuhause bleiben erlaubtKein Lohn, aber keine Abmahnung
Straßen unpassierbarArbeitgeber unverzüglich informierenLohnausfall, aber keine Abmahnung

Lohnfortzahlung bei Schnee: Wann bekommst du Geld?

Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz: „Ohne Arbeit kein Lohn“. Kommst du wegen Schnee zu spät oder gar nicht zur Arbeit, hast du für die versäumte Zeit keinen Anspruch auf Vergütung. Der Arbeitgeber darf dein Gehalt entsprechend kürzen – auch wenn dich persönlich keine Schuld trifft.

💡 Wichtig: Das Wegerisiko unterscheidet sich vom Betriebsrisiko. Kann der Betrieb selbst wegen Schnee nicht öffnen (z.B. Heizungsausfall, Stromausfall), erhältst du weiterhin Lohn. Das Betriebsrisiko trägt der Arbeitgeber.

Eine Ausnahme gilt laut § 616 BGB: Wenn die Kita oder Schule wegen Schnee geschlossen bleibt und du keine alternative Betreuung findest, liegt ein persönlicher Verhinderungsgrund vor. In diesem Fall besteht für einige Tage Anspruch auf Lohnfortzahlung.

Lohnfortzahlung bei Schnee: Wann bekommst du Geld?

Droht eine Abmahnung wegen Schnee?

Bei einem kurzfristigen Wintereinbruch oder einem plötzlichen Verkehrschaos ist eine Abmahnung in der Regel nicht gerechtfertigt. Die Verspätung ist dir nicht vorwerfbar, wenn Straßen unpassierbar sind und Bus und Bahn ausfallen.

Anders sieht es bei anhaltendem Winterwetter aus: Nach drei bis vier Tagen darf der Arbeitgeber erwarten, dass du dich auf die Situation einstellst. Wer dann noch regelmäßig zu spät kommt, während alle Kollegen pünktlich sind, riskiert eine Abmahnung.

Keine Abmahnung bei:

  • Plötzlichem, unerwartetem Wintereinbruch
  • Verkehrschaos durch Unfälle
  • Höherer Gewalt (offizielle DWD-Warnung zum Zuhausebleiben)
  • Nachweislich unpassierbaren Straßen

Homeoffice als Lösung bei Wintereinbruch?

Homeoffice ist kein Rechtsanspruch, sondern eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Du kannst bei extremer Wetterlage nicht einfach von zu Hause arbeiten, wenn dies nicht vertraglich geregelt ist. Umgekehrt kann dich der Arbeitgeber auch nicht einseitig ins Homeoffice schicken.

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Bei drohendem Wintereinbruch empfehlen Arbeitsrechtler, frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu sprechen. Viele Unternehmen bieten bei extremen Wetterverhältnissen flexible Lösungen an – dies sollte jedoch vor dem Wintereinbruch geklärt werden.

Wegeunfall bei Schnee: Was ist versichert?

Passiert auf dem direkten Weg zur Arbeit ein Unfall, gilt dieser als Arbeitsunfall. Die Berufsgenossenschaft übernimmt alle Behandlungskosten und zahlt gegebenenfalls eine Verletztenrente. Bei Schnee und Glatteis können auch Umwege mitversichert sein, wenn der übliche Weg unpassierbar oder zu gefährlich war.

VersicherungsfallVersichert?Zuständigkeit
Direkter Arbeitsweg✓ JaBerufsgenossenschaft
Umweg wegen Glatteis✓ JaBerufsgenossenschaft
Private Umwege✗ NeinPrivate Krankenversicherung
Unfall auf Firmengelände✓ JaBerufsgenossenschaft

Räumpflicht im Winter Rechte: Wer muss Schnee schippen?

Grundstückseigentümer und Vermieter sind für die Verkehrssicherung der angrenzenden Gehwege verantwortlich. In den meisten Gemeinden wurde diese Pflicht per Satzung auf die Anlieger übertragen. Vermieter können die Räumpflicht wiederum auf ihre Mieter übertragen – allerdings nur, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde.

Wer?PflichtenRäumzeiten
EigentümerGrundsätzlich verantwortlich, Kontrollpflicht bei ÜbertragungWerktags: 7–20 Uhr
VermieterKann übertragen, muss Geräte stellen, Kontrolle 2-3x wöchentlichSo./Feiertag: 8–20 Uhr
MieterNur bei Mietvertragsklausel, bei Abwesenheit: Vertretung organisierenLaut Mietvertrag/Hausordnung

Räumpflicht im Winter Rechte: Wer muss Schnee schippen?

Welche Breite muss geräumt werden?

Der Gehweg vor dem Haus muss auf einer Breite von 1,00 bis 1,50 Metern geräumt werden – so, dass zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen können. Der Zugang zur Haustür, zu Mülltonnen und Parkplätzen muss auf mindestens 50 Zentimetern passierbar sein.

Was passiert bei Verstoß gegen die Räumpflicht?

Stürzt ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg, kann der Verantwortliche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt werden. Die Stiftung Warentest empfiehlt daher eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Der Bundesgerichtshof hat kürzlich die Durchsetzung solcher Ansprüche erleichtert (BGH, Beschluss v. 1.7.2025, VI ZR 357/24).

Winterreifenpflicht in Deutschland: Das gilt 2026

In Deutschland besteht eine situative Winterreifenpflicht nach § 2 Abs. 3a StVO. Das bedeutet: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen alle Räder mit geeigneten Winterreifen ausgestattet sein.

⚠️ Wichtige Änderung seit Oktober 2024: Nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Die frühere M+S-Kennzeichnung ist nicht mehr ausreichend!

VerstoßBußgeldPunkte
Einfacher Verstoß60 Euro1 Punkt
Mit Behinderung80 Euro1 Punkt
Mit Gefährdung100 Euro1 Punkt
Mit Unfallfolge120 Euro1 Punkt
Halter bei Verstoß75 Euro1 Punkt

Unfall mit Sommerreifen: Zahlt die Versicherung?

Bei einem Unfall mit Sommerreifen auf winterlicher Fahrbahn kann die Kfz-Versicherung ihre Leistungen kürzen oder ganz verweigern. Die Haftpflichtversicherung darf bis zu 5.000 Euro Regress fordern. Auch als unschuldiges Unfallopfer kann dir eine Mitschuld angerechnet werden, wenn dein Fahrzeug nicht wintertauglich bereift war.

Der ADAC empfiehlt die Faustregel „von O bis O“ – also Winterreifen von Oktober bis Ostern. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm, Sicherheitsexperten empfehlen jedoch mindestens 4 mm.

Unfall mit Sommerreifen: Zahlt die Versicherung?

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss ich bei Schnee zur Arbeit kommen?
Ja, du bist grundsätzlich verpflichtet, auch bei Schnee pünktlich zur Arbeit zu erscheinen. Das sogenannte Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer. Du solltest früher losfahren, alternative Routen nutzen oder auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen. Nur bei extremen Wetterereignissen mit offizieller DWD-Warnung zum Zuhausebleiben ist ein Fernbleiben ohne Abmahnung möglich. Wintereinbruch Rechte nicht ganz so einfach.
Bekomme ich Lohn, wenn ich wegen Schnee zu spät komme?
Nein, für die Zeit, die du nicht gearbeitet hast, besteht kein Anspruch auf Lohn. Es gilt das Prinzip „Ohne Arbeit kein Lohn“. Der Arbeitgeber darf dein Gehalt entsprechend kürzen. Bei Arbeitszeitkonten werden die versäumten Stunden als Minusstunden verbucht. Du musst die ausgefallene Zeit allerdings nicht am gleichen Tag nacharbeiten.
Wann muss ich als Mieter Schnee räumen?
Du musst nur Schnee räumen, wenn dies ausdrücklich in deinem Mietvertrag oder der Hausordnung (als Teil des Mietvertrags) vereinbart wurde. Die Räumzeiten sind werktags in der Regel von 7 bis 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen oft erst ab 8 oder 9 Uhr. Bei Abwesenheit oder Krankheit musst du selbst für eine Vertretung sorgen.
Welche Strafe droht bei Sommerreifen im Winter?
Bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen droht ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Bei Behinderung erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro, bei Gefährdung auf 100 Euro und bei einem Unfall auf 120 Euro. Zudem kann die Kfz-Versicherung bei einem Unfall ihre Leistung kürzen oder verweigern.
Ist ein Unfall auf dem Arbeitsweg bei Glatteis versichert?
Ja, ein Unfall auf dem direkten Weg zur Arbeit gilt als Arbeitsunfall und ist über die Berufsgenossenschaft versichert. Bei Schnee und Glatteis können auch notwendige Umwege mitversichert sein, wenn der übliche Weg unpassierbar oder zu gefährlich war. Die Berufsgenossenschaft übernimmt alle Behandlungskosten und zahlt bei Bedarf eine Verletztenrente.
Was ist der Unterschied zwischen Wegerisiko und Betriebsrisiko?
Das Wegerisiko trägt der Arbeitnehmer – du bist selbst dafür verantwortlich, pünktlich zur Arbeit zu kommen. Das Betriebsrisiko liegt beim Arbeitgeber – kann der Betrieb selbst wegen Schnee nicht öffnen (z.B. Stromausfall, Heizungsausfall), erhältst du trotzdem deinen Lohn. Bei Betriebsstörungen kann die Bundesagentur für Arbeit auch Kurzarbeitergeld zahlen.

Fazit: Wintereinbruch Rechte richtig kennen und handeln

Ein plötzlicher Wintereinbruch stellt Arbeitnehmer, Mieter und Autofahrer vor rechtliche Herausforderungen. Das Wichtigste: Das Wegerisiko liegt bei dir als Arbeitnehmer – plane bei Schnee mehr Zeit ein und informiere deinen Arbeitgeber bei Verspätungen. Die Räumpflicht muss klar im Mietvertrag geregelt sein, sonst bleibt der Vermieter verantwortlich. Und auf winterlichen Straßen sind Winterreifen mit Alpine-Symbol Pflicht – wer mit Sommerreifen fährt, riskiert Bußgeld und Versicherungsprobleme. Drum Wintereinbruch Rechte und Pflichten genau befolgen, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt

Informiere dich rechtzeitig vor der kalten Jahreszeit über deine Rechte und Pflichten. Weitere Planungstipps für die nächsten Monate findest du in unserem Artikel zu den Feiertagen Baden-Württemberg 2026.


Autor: MinDelMedia Redaktion | Ratgeber & Recht

Unsere Redaktion informiert über aktuelle rechtliche Themen rund um Arbeit, Wohnen und Verkehr in Deutschland.

📧 redaktion@mindelmedia-news.de

Stand: 7. Januar 2026 | Quellen: DGB Rechtsschutz, ADAC, Stiftung Warentest, ver.di]]>

Tags: Arbeitsunfall GlatteisLohnfortzahlung WinterRäumpflicht WinterSchnee ArbeitSchneeräumen PflichtStreupflicht MieterWegerisiko ArbeitnehmerWinter VerkehrWintereinbruch RechteWinterreifenpflicht Deutschland
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