Wintereinbruch Rechte – wenn Schnee und Eis Deutschland überraschen, entstehen viele rechtliche Fragen. Am 7. Januar 2026 klären wir alle wichtigen Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer, Mieter und Autofahrer. Von der Räumpflicht über das Wegerisiko bis zur Winterreifenpflicht: Hier erfährst du, worauf es bei einem plötzlichen Wintereinbruch und Wintereinbruch Rechte ankommt.
📖 Lesezeit: 8 Minuten | Zuletzt aktualisiert: 7. Januar 2026
❄️ Wintereinbruch Rechte – Das Wichtigste auf einen Blick:
- Wegerisiko: Arbeitnehmer müssen pünktlich erscheinen – auch bei Schnee
- Lohnfortzahlung: Wer zu spät kommt, hat keinen Lohnanspruch für versäumte Zeit
- Räumpflicht: Gehwege müssen werktags von 7 bis 20 Uhr geräumt sein
- Winterreifen: Situative Pflicht bei Glatteis, Schnee und Reifglätte
- Wegeunfall: Unfälle auf dem Arbeitsweg sind durch Berufsgenossenschaft versichert
Inhaltsverzeichnis
- Wegerisiko bei Wintereinbruch: Wer trägt die Verantwortung?
- Lohnfortzahlung bei Schnee: Wann bekommst du Geld?
- Droht eine Abmahnung wegen Schnee?
- Homeoffice als Lösung bei Wintereinbruch?
- Wegeunfall bei Schnee: Was ist versichert?
- Räumpflicht im Winter Rechte: Wer muss Schnee schippen?
- Winterreifenpflicht in Deutschland: Das gilt 2026
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Fazit: Wintereinbruch Rechte richtig kennen und handeln
Wegerisiko bei Wintereinbruch: Wer trägt die Verantwortung?
Grundsätzlich trägt der Arbeitnehmer das sogenannte Wegerisiko. Das bedeutet: Es liegt in deiner Verantwortung, pünktlich am Arbeitsplatz zu erscheinen – unabhängig von Wetter oder Verkehrslage. Bei Schnee, Glatteis oder Straßensperrungen musst du alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um rechtzeitig zur Arbeit zu kommen.
| Situation | Pflicht des Arbeitnehmers | Konsequenz |
|---|---|---|
| Plötzlicher Schneefall | Früher losfahren, alternative Route wählen | Keine Abmahnung bei Verspätung |
| Anhaltende Winterphase | Dauerhaft mehr Zeit einplanen | Nach 3-4 Tagen: Abmahnung möglich |
| Höhere Gewalt (DWD-Warnung) | Zuhause bleiben erlaubt | Kein Lohn, aber keine Abmahnung |
| Straßen unpassierbar | Arbeitgeber unverzüglich informieren | Lohnausfall, aber keine Abmahnung |
Lohnfortzahlung bei Schnee: Wann bekommst du Geld?
Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz: „Ohne Arbeit kein Lohn“. Kommst du wegen Schnee zu spät oder gar nicht zur Arbeit, hast du für die versäumte Zeit keinen Anspruch auf Vergütung. Der Arbeitgeber darf dein Gehalt entsprechend kürzen – auch wenn dich persönlich keine Schuld trifft.
💡 Wichtig: Das Wegerisiko unterscheidet sich vom Betriebsrisiko. Kann der Betrieb selbst wegen Schnee nicht öffnen (z.B. Heizungsausfall, Stromausfall), erhältst du weiterhin Lohn. Das Betriebsrisiko trägt der Arbeitgeber.
Eine Ausnahme gilt laut § 616 BGB: Wenn die Kita oder Schule wegen Schnee geschlossen bleibt und du keine alternative Betreuung findest, liegt ein persönlicher Verhinderungsgrund vor. In diesem Fall besteht für einige Tage Anspruch auf Lohnfortzahlung.
![]()
Droht eine Abmahnung wegen Schnee?
Bei einem kurzfristigen Wintereinbruch oder einem plötzlichen Verkehrschaos ist eine Abmahnung in der Regel nicht gerechtfertigt. Die Verspätung ist dir nicht vorwerfbar, wenn Straßen unpassierbar sind und Bus und Bahn ausfallen.
Anders sieht es bei anhaltendem Winterwetter aus: Nach drei bis vier Tagen darf der Arbeitgeber erwarten, dass du dich auf die Situation einstellst. Wer dann noch regelmäßig zu spät kommt, während alle Kollegen pünktlich sind, riskiert eine Abmahnung.
Keine Abmahnung bei:
- Plötzlichem, unerwartetem Wintereinbruch
- Verkehrschaos durch Unfälle
- Höherer Gewalt (offizielle DWD-Warnung zum Zuhausebleiben)
- Nachweislich unpassierbaren Straßen
Homeoffice als Lösung bei Wintereinbruch?
Homeoffice ist kein Rechtsanspruch, sondern eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Du kannst bei extremer Wetterlage nicht einfach von zu Hause arbeiten, wenn dies nicht vertraglich geregelt ist. Umgekehrt kann dich der Arbeitgeber auch nicht einseitig ins Homeoffice schicken.
Bei drohendem Wintereinbruch empfehlen Arbeitsrechtler, frühzeitig mit dem Arbeitgeber zu sprechen. Viele Unternehmen bieten bei extremen Wetterverhältnissen flexible Lösungen an – dies sollte jedoch vor dem Wintereinbruch geklärt werden.
Wegeunfall bei Schnee: Was ist versichert?
Passiert auf dem direkten Weg zur Arbeit ein Unfall, gilt dieser als Arbeitsunfall. Die Berufsgenossenschaft übernimmt alle Behandlungskosten und zahlt gegebenenfalls eine Verletztenrente. Bei Schnee und Glatteis können auch Umwege mitversichert sein, wenn der übliche Weg unpassierbar oder zu gefährlich war.
| Versicherungsfall | Versichert? | Zuständigkeit |
|---|---|---|
| Direkter Arbeitsweg | ✓ Ja | Berufsgenossenschaft |
| Umweg wegen Glatteis | ✓ Ja | Berufsgenossenschaft |
| Private Umwege | ✗ Nein | Private Krankenversicherung |
| Unfall auf Firmengelände | ✓ Ja | Berufsgenossenschaft |
Räumpflicht im Winter Rechte: Wer muss Schnee schippen?
Grundstückseigentümer und Vermieter sind für die Verkehrssicherung der angrenzenden Gehwege verantwortlich. In den meisten Gemeinden wurde diese Pflicht per Satzung auf die Anlieger übertragen. Vermieter können die Räumpflicht wiederum auf ihre Mieter übertragen – allerdings nur, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde.
| Wer? | Pflichten | Räumzeiten |
|---|---|---|
| Eigentümer | Grundsätzlich verantwortlich, Kontrollpflicht bei Übertragung | Werktags: 7–20 Uhr |
| Vermieter | Kann übertragen, muss Geräte stellen, Kontrolle 2-3x wöchentlich | So./Feiertag: 8–20 Uhr |
| Mieter | Nur bei Mietvertragsklausel, bei Abwesenheit: Vertretung organisieren | Laut Mietvertrag/Hausordnung |
Welche Breite muss geräumt werden?
Der Gehweg vor dem Haus muss auf einer Breite von 1,00 bis 1,50 Metern geräumt werden – so, dass zwei Fußgänger aneinander vorbeikommen können. Der Zugang zur Haustür, zu Mülltonnen und Parkplätzen muss auf mindestens 50 Zentimetern passierbar sein.
Was passiert bei Verstoß gegen die Räumpflicht?
Stürzt ein Passant auf einem nicht geräumten Gehweg, kann der Verantwortliche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagt werden. Die Stiftung Warentest empfiehlt daher eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Der Bundesgerichtshof hat kürzlich die Durchsetzung solcher Ansprüche erleichtert (BGH, Beschluss v. 1.7.2025, VI ZR 357/24).
Winterreifenpflicht in Deutschland: Das gilt 2026
In Deutschland besteht eine situative Winterreifenpflicht nach § 2 Abs. 3a StVO. Das bedeutet: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen alle Räder mit geeigneten Winterreifen ausgestattet sein.
⚠️ Wichtige Änderung seit Oktober 2024: Nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Die frühere M+S-Kennzeichnung ist nicht mehr ausreichend!
| Verstoß | Bußgeld | Punkte |
|---|---|---|
| Einfacher Verstoß | 60 Euro | 1 Punkt |
| Mit Behinderung | 80 Euro | 1 Punkt |
| Mit Gefährdung | 100 Euro | 1 Punkt |
| Mit Unfallfolge | 120 Euro | 1 Punkt |
| Halter bei Verstoß | 75 Euro | 1 Punkt |
Unfall mit Sommerreifen: Zahlt die Versicherung?
Bei einem Unfall mit Sommerreifen auf winterlicher Fahrbahn kann die Kfz-Versicherung ihre Leistungen kürzen oder ganz verweigern. Die Haftpflichtversicherung darf bis zu 5.000 Euro Regress fordern. Auch als unschuldiges Unfallopfer kann dir eine Mitschuld angerechnet werden, wenn dein Fahrzeug nicht wintertauglich bereift war.
Der ADAC empfiehlt die Faustregel „von O bis O“ – also Winterreifen von Oktober bis Ostern. Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe beträgt 1,6 mm, Sicherheitsexperten empfehlen jedoch mindestens 4 mm.
![]()
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Fazit: Wintereinbruch Rechte richtig kennen und handeln
Ein plötzlicher Wintereinbruch stellt Arbeitnehmer, Mieter und Autofahrer vor rechtliche Herausforderungen. Das Wichtigste: Das Wegerisiko liegt bei dir als Arbeitnehmer – plane bei Schnee mehr Zeit ein und informiere deinen Arbeitgeber bei Verspätungen. Die Räumpflicht muss klar im Mietvertrag geregelt sein, sonst bleibt der Vermieter verantwortlich. Und auf winterlichen Straßen sind Winterreifen mit Alpine-Symbol Pflicht – wer mit Sommerreifen fährt, riskiert Bußgeld und Versicherungsprobleme. Drum Wintereinbruch Rechte und Pflichten genau befolgen, damit es nicht zu bösen Überraschungen kommt
Informiere dich rechtzeitig vor der kalten Jahreszeit über deine Rechte und Pflichten. Weitere Planungstipps für die nächsten Monate findest du in unserem Artikel zu den Feiertagen Baden-Württemberg 2026.
Autor: MinDelMedia Redaktion | Ratgeber & Recht
Unsere Redaktion informiert über aktuelle rechtliche Themen rund um Arbeit, Wohnen und Verkehr in Deutschland.
📧 redaktion@mindelmedia-news.de
Stand: 7. Januar 2026 | Quellen: DGB Rechtsschutz, ADAC, Stiftung Warentest, ver.di]]>