📖 Lesezeit: 8 Minuten | Zuletzt aktualisiert: 11. Dezember 2025
Was ist die Reform Pflegeversicherung 2026?
Die Reform Pflegeversicherung 2026 bezeichnet das umfassende Reformpaket, das Bund und Länder bis Ende 2026 verabschieden wollen. Im Zentrum stehen die Einführung eines Familienpflegegelds als Lohnersatzleistung, die Deckelung der Eigenanteile in Pflegeheimen sowie eine nachhaltige Finanzierung der Pflegekassen. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat am 11. Dezember 2025 ihre Eckpunkte vorgelegt.
Die Pflegeversicherung steht vor einer historischen Weichenstellung. Mit fast 5,7 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland und einem Defizit von 550 Millionen Euro allein in den ersten drei Quartalen 2025 ist klar: So kann es nicht weitergehen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) kündigte an, dass das System neu aufgestellt werden müsse. Wir erklären, was sich für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen konkret ändert.
Bund-Länder-Arbeitsgruppe legt Eckpunkte vor
Am 11. Dezember 2025 hat die gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern ihre Ergebnisse präsentiert. Das vorgesehene Reformgesetz soll möglichst Ende 2026 in Kraft treten. Im Februar 2026 ist die nächste Bund-Länder-Runde zur Finanzierung geplant.
Gesundheitsministerin Warken betonte nach der abschließenden Sitzung in Berlin, dass Untätigkeit keine Option mehr sei. Begrenzte Mittel müssten zielgerichteter eingesetzt werden. Gleichzeitig stellte sie klar, dass niemandem Leistungen gekürzt werden sollen, die nachweislich ihren Nutzen haben.
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hatte im Juli 2025 ihre Arbeit aufgenommen. Fünf Fach-Arbeitsgruppen beschäftigten sich seitdem mit zentralen Fragen: Wie bleibt die Pflegeversicherung nachhaltig finanzierbar? Wie können Pflegebedürftige und Angehörige wirksam entlastet werden?
Pflegegeld 2026: Keine Erhöhung geplant
Das Pflegegeld wird 2026 nicht erhöht. Die zum 1. Januar 2025 angehobenen Beträge gelten unverändert weiter. Die nächste reguläre Anpassung ist frühestens für 2028 vorgesehen.
| Pflegegrad | Pflegegeld 2025/2026 | Pflegesachleistung |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | Kein Anspruch | Kein Anspruch |
| Pflegegrad 2 | 347 € | 761 € |
| Pflegegrad 3 | 599 € | 1.432 € |
| Pflegegrad 4 | 800 € | 1.778 € |
| Pflegegrad 5 | 990 € | 2.200 € |
Personen mit Pflegegrad 1 erhalten weiterhin kein Pflegegeld, aber den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro. Dieser kann für Betreuung, Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung verwendet werden.
Familienpflegegeld: Lohnersatz für pflegende Angehörige
Die wichtigste Neuerung der Reform Pflegeversicherung 2026 ist das geplante Familienpflegegeld. Es soll pflegenden Angehörigen erstmals einen echten Lohnersatz bieten – ähnlich wie das Elterngeld.
Die geplanten Eckdaten:
- Höhe: 65 Prozent des letzten Nettoeinkommens
- Mindestbetrag: 300 Euro pro Monat
- Höchstbetrag: 1.800 Euro pro Monat
- Voraussetzung: Erwerbstätigkeit wird ganz oder teilweise für die Pflege ausgesetzt
- Start: Frühestens Mitte 2026
Die Bezugsdauer soll bis zu zwölf Monate pro Pflegefall betragen. Zwei Angehörige können sich die Zeit aufteilen – analog zum Partnersplitting beim Elterngeld. Ein konkretes Rechenbeispiel: Eine berufstätige Tochter mit 2.300 Euro Netto reduziert ihre Stelle, um ihre Mutter mit Pflegegrad 3 zu betreuen. Sie erhält dann rund 1.500 Euro monatlich als Familienpflegegeld – zusätzlich zum Pflegegeld der Pflegeversicherung.
Entlastungsbudget: 3.539 Euro flexibel nutzbar
Seit dem 1. Juli 2025 gilt das neue gemeinsame Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Es beträgt 3.539 Euro und kann flexibel für beide Leistungsarten eingesetzt werden. 2026 steht dieser Betrag erstmals für ein vollständiges Kalenderjahr ohne Übergangsregelungen zur Verfügung.
| Leistung | Betrag 2026 | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Gemeinsames Jahresbudget | 3.539 € | Für bis zu 8 Wochen im Jahr |
| Entlastungsbetrag | 131 € / Monat | Für alle Pflegegrade |
| Wohnumfeld-Zuschuss | 4.180 € / Maßnahme | Barrierearmer Umbau |
Wichtig: Die bisherige sechsmonatige Vorpflegezeit vor erstmaliger Inanspruchnahme der Verhinderungspflege entfällt. Leistungen können damit direkt ab Feststellung von mindestens Pflegegrad 2 genutzt werden. Nicht verwendete Mittel verfallen allerdings am 31. Dezember.
Eigenanteile im Pflegeheim sollen gedeckelt werden
Ein zentrales Anliegen der Reform Pflegeversicherung 2026 ist die Begrenzung der Eigenanteile in Pflegeheimen. Die finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Familien sind in den vergangenen Jahren massiv gestiegen. Im Durchschnitt liegen die Zuzahlungen aktuell bei über 3.100 Euro pro Monat.
Die Reformpläne sehen vor:
- Schrittweise Einführung einer Obergrenze
- Langfristiges Ziel: Monatlicher Höchstbetrag von etwa 1.000 Euro
- Umsetzung bis 2027
Allerdings soll es bei dem Grundsatz bleiben, dass die Pflegeversicherung – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten trägt. Zuzahlungen für Versicherte werden also auch künftig notwendig sein.
Finanzierung: Woher kommt das Geld?
Die Finanzierung der Reform Pflegeversicherung 2026 ist die größte Herausforderung. Die Soziale Pflegeversicherung schrieb in den ersten drei Quartalen 2025 ein Defizit von 550 Millionen Euro. In den kommenden Jahren werden Milliardendefizite erwartet.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wurde bereits Anfang 2025 auf 3,6 Prozent erhöht. Für Kinderlose ab 23 Jahren kommt ein Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten hinzu. Der Beitrag für 2026 soll zunächst stabil bleiben.
| Finanzierungsoption | Mögliche Entlastung | Status |
|---|---|---|
| Rückzahlung Corona-Gelder | Mehrere Mrd. € | Gefordert |
| Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige | Bis zu 10 Mrd. € (2026) | In Diskussion |
| Einbeziehung aller Einkunftsarten | Offen | In Diskussion |
| Steuermittel des Bundes | Offen | Geplant |
Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) sprach sich dafür aus, bei der künftigen Finanzierung auch über eine Einbeziehung aller Einkunftsarten nachzudenken. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) betonte, dass vor allem die häusliche Pflege stabilisiert werden müsse.
5,7 Millionen Pflegebedürftige: Die Zahlen
Die Dimension der Herausforderung wird anhand der Zahlen deutlich. Im Dezember 2023 waren in Deutschland knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Das entspricht einem Anstieg von 730.000 Personen oder 15 Prozent gegenüber 2021.
- Zu Hause versorgt: 4,89 Millionen (86 Prozent)
- Stationär im Pflegeheim: 0,8 Millionen (14 Prozent)
- Prognose 2055: 6,8 Millionen Pflegebedürftige
Etwa drei Viertel aller Pflegebedürftigen werden zu Hause versorgt – meist von Angehörigen. Für sie ist die Reform Pflegeversicherung 2026 besonders wichtig. Das Verhältnis von zu Hause zu stationär versorgten Pflegebedürftigen liegt aktuell bei etwa 6:1.
Was bleibt unverändert?
Die Systematik mit fünf Pflegegraden bleibt bestehen. Eine Abschaffung des Pflegegrads 1, die zeitweise diskutiert wurde, ist vom Tisch. Gesundheitsministerin Warken stellte klar: Der Pflegegrad 1 soll erhalten bleiben.
Generell soll auch daran festgehalten werden, dass die Pflegeversicherung nur einen Teil der Pflegekosten übernimmt. Anders als bei der Krankenversicherung mit ihrer Vollabdeckung handelt es sich weiterhin um eine Teilkasko-Lösung.
Kritik an den Reformplänen
Von der Opposition im Bundestag kam Kritik an den vorgelegten Eckpunkten. Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen nannte es ernüchternd, dass der Bericht zwar Probleme klar beschreibe, bei Lösungen aber unverbindlich und teilweise sogar widersprüchlich bleibe. Die Pflege brauche jetzt klare politische Entscheidungen – nicht weitere Prüfaufträge.
Linke-Fachpolitikerin Evelyn Schötz sprach von einem mutlosen Papier. Der fast ergebnislose Prozess habe die Reform noch mehr verzögert.
Auch Gewerkschaften fordern weitergehende Reformen. Die IG Metall sprach sich für eine solidarische Lösung aus – ohne Leistungskürzungen und Zwang zur Privatvorsorge. Gefordert wird eine Bürgerversicherung, in die alle Berufstätigen einzahlen und die als Vollversicherung sämtliche pflegebedingten Kosten übernimmt.
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👉 Das Bundesministerium für Gesundheit bietet auf seiner Website aktuelle Informationen zu allen Änderungen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann kommt die Reform Pflegeversicherung 2026?
Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?
Was ist das Familienpflegegeld?
Wie hoch ist das Entlastungsbudget 2026?
Werden die Eigenanteile im Pflegeheim begrenzt?
Fazit: Was Pflegebedürftige und Angehörige jetzt tun sollten
Die Reform Pflegeversicherung 2026 bringt wichtige Neuerungen für Millionen Betroffene. Das geplante Familienpflegegeld könnte pflegenden Angehörigen erstmals eine echte finanzielle Absicherung bieten. Die Deckelung der Eigenanteile im Pflegeheim macht stationäre Pflege planbarer.
Gleichzeitig bleiben viele Fragen offen. Die Finanzierung ist noch nicht geklärt, konkrete Gesetzentwürfe fehlen. Pflegebedürftige und Angehörige sollten das gemeinsame Jahresbudget von 3.539 Euro für 2026 optimal nutzen und sich über die Entwicklung der Reformpläne auf dem Laufenden halten.
Die nächsten Monate werden zeigen, ob die ambitionierten Reformziele Realität werden – oder ob es bei Absichtserklärungen bleibt.
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