E-Scooter Haftung: Wer zahlt bei Unfällen?
Die E-Scooter Haftung soll neu geregelt werden: Künftig sollen Geschädigte leichter Schadenersatz erhalten, auch von Vermietern. Ein Entwurf aus dem Bundesjustizministerium sieht vor, die Haftungsregeln für Unfälle mit den Elektrokleinstfahrzeugen zu verschärfen, da die Unfallzahlen steigen. E Scooter Haftung steht dabei im Mittelpunkt.

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- E-Scooter Haftung: Wer zahlt bei Unfällen?
- Was bedeutet das für Bürger?
- Warum diese Gesetzesänderung zur E-Scooter Haftung?
- Wie funktioniert die Haftung aktuell?
- Was ändert sich mit der Halterhaftung?
- Welche Perspektiven gibt es auf die neue E-Scooter Haftung?
- Nächste Schritte
- Häufig gestellte Fragen
Zusammenfassung
- Geplante Verschärfung der Haftungsregeln für E-Scooter-Unfälle.
- E-Scooter-Vermieter sollen stärker in die Verantwortung genommen werden.
- Geschädigte sollen einfacher Schadenersatzansprüche geltend machen können.
- Anstieg der Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen in den letzten Jahren.
Was bedeutet das für Bürger?
Die Neuregelung der E-Scooter Haftung bedeutet für Bürger, dass sie im Falle eines Unfalls mit einem E-Scooter leichter Schadenersatzansprüche geltend machen können. Bisher war es oft schwierig, den Fahrer oder Halter des E-Scooters zu identifizieren und ein Verschulden nachzuweisen. Durch die geplante Halterhaftung sollen nun auch Vermietungsfirmen für Schäden zur Verantwortung gezogen werden können.
Warum diese Gesetzesänderung zur E-Scooter Haftung?
Die Gesetzesänderung ist eine Reaktion auf die steigende Anzahl von Unfällen mit E-Scootern. Wie Stern berichtet, haben sich die Unfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen von rund 4.000 im Jahr 2021 auf fast 8.000 im Jahr 2024 verdoppelt. Besonders häufig sind E-Scooter von Sharing-Anbietern in Unfälle verwickelt. (Lesen Sie auch: Immer mehr Unfälle: Auch E-Scooter-Vermieter sollen für…)
Die Zahl der Unfälle mit E-Scootern hat sich von 2021 bis 2024 verdoppelt. Im Jahr 2024 wurden fast 8.000 Unfälle registriert. Das geht aus Daten des Statistischen Bundesamtes hervor, auf die sich die Bundesregierung beruft.
Wie funktioniert die Haftung aktuell?
Aktuell sind E-Scooter von den strengen Haftungsregeln für Kraftfahrzeuge ausgenommen. Geschädigte müssen ein Verschulden des Fahrers nachweisen, um Schadenersatz zu erhalten. Dies ist besonders schwierig, wenn die Ursache ein falsch abgestellter oder umgestürzter E-Roller ist. Die Beweislage gestaltet sich oft komplex, was die Durchsetzung von Ansprüchen erschwert.
Was ändert sich mit der Halterhaftung?
Mit der geplanten Halterhaftung soll eine verschuldensunabhängige Haftung eingeführt werden. Das bedeutet, dass der Halter des E-Scooters – in der Regel der Vermieter – auch dann haftet, wenn ihm kein eigenes Verschulden nachgewiesen werden kann. Zusätzlich soll für Fahrerinnen und Fahrer von E-Rollern ein Verschulden vermutet werden, wodurch sie ebenfalls haften, sofern sie sich nicht entlasten können. (Lesen Sie auch: Caf: AFCON 2025: Marokko statt Senegal –…)
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vergleicht E-Scooter von Sharing-Anbietern mit Mietwagen. Sie argumentiert, dass es keinen Grund gibt, diese anders zu behandeln, wenn es um die Haftung geht.
Welche Perspektiven gibt es auf die neue E-Scooter Haftung?
Befürworter der Gesetzesänderung argumentieren, dass sie Geschädigte besser schützt und E-Scooter-Vermieter dazu anhält, ihre Flotten besser zu warten und sicherer abzustellen. Kritiker befürchten, dass die Halterhaftung zu höheren Kosten für die Vermieter führen könnte, was sich wiederum auf die Mietpreise auswirken könnte. Zudem wird diskutiert, ob die Neuregelung zu einer übermäßigen Belastung der Vermieter führt und die Attraktivität von E-Scooter-Sharing-Modellen beeinträchtigt.
Der ADAC informiert über die geltenden Regeln für E-Scooter im Straßenverkehr. Die geplanten Änderungen könnten auch Auswirkungen auf die Versicherungsbedingungen haben, wie Stiftung Warentest erläutert.
Nächste Schritte
Der Entwurf aus dem Justizministerium soll nun im Kabinett beraten werden. Anschließend muss das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag und Bundesrat durchlaufen werden. Es bleibt abzuwarten, ob und in welcher Form die geplanten Änderungen tatsächlich in Kraft treten werden. (Lesen Sie auch: Raubüberfall auf Mallorca: Berichte: Deutscher auf Mallorca…)
Häufig gestellte Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Halterhaftung und Verschuldenshaftung?
Die Halterhaftung greift, wenn der Halter eines Fahrzeugs für Schäden verantwortlich gemacht wird, unabhängig davon, ob er ein Verschulden trägt. Bei der Verschuldenshaftung muss dem Schädiger ein Fehlverhalten nachgewiesen werden, um ihn haftbar zu machen. (Lesen Sie auch: Baugerüst Einsturz Wien: Vier Tote – Was…)
Wie können Geschädigte ihre Schadenersatzansprüche geltend machen?
Geschädigte können sich direkt an den Fahrer des E-Scooters wenden, sofern dieser bekannt ist. In jedem Fall können sie sich aber auch an den Halter des E-Scooters wenden, um ihre Ansprüche geltend zu machen und Schadenersatz zu fordern.
Welche Kosten müssen E-Scooter-Vermieter zukünftig einkalkulieren?
Durch die Gefährdungshaftung müssen Flottenbetreiber zukünftig auftretende Unfallkosten in ihre Kalkulation einbeziehen. Dies betrifft sowohl die Kosten für Sachschäden als auch für Personenschäden, die durch ihre E-Scooter verursacht werden.
Gibt es eine Versicherungspflicht für E-Scooter?
Ja, E-Scooter müssen über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen, um im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden zu dürfen. Diese Versicherung deckt Schäden ab, die durch den Gebrauch des E-Scooters anderen zugefügt werden.

















