Ein E-Trottinett zu schnell unterwegs? In Freiburg stoppte die Polizei einen 58-jährigen Mann, der mit seinem E-Trottinett deutlich über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit unterwegs war. Um den Raser zu stoppen, waren Blaulicht und Sirene notwendig.

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Illegales Rennen mit dem E-Trottinett: Was war passiert?
Am Sonntagabend fiel der Polizei in Freiburg ein E-Trottinett-Fahrer auf, der mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war. Wie Blick berichtet, ignorierte der 58-Jährige zunächst die Anhaltezeichen der Beamten. Erst der Einsatz von Blaulicht und Sirene zwang ihn zum Anhalten. (Lesen Sie auch: Mai Bern: Demo Zieht am Bundeshaus Vorbei…)
Wie schnell dürfen E-Trottinetts sein?
In der Schweiz sind die Regeln für E-Trottinetts klar definiert. Grundsätzlich gelten sie als Elektro-Leichtfahrzeuge und dürfen maximal 20 km/h schnell sein. Auf gewissen Strecken, wie beispielsweise auf Trottoirs, ist die Geschwindigkeit sogar auf 10 km/h begrenzt. Wer sich nicht daran hält, muss mit einer Busse rechnen.
Die wichtigsten Fakten
- 58-jähriger E-Trottinett-Fahrer raste mit über 120 km/h durch Freiburg.
- Polizei musste Blaulicht und Sirene einsetzen, um den Mann zu stoppen.
- E-Trottinetts dürfen in der Schweiz maximal 20 km/h fahren.
- Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen drohen hohe Bussen.
Welche Strafen drohen bei zu schnellem E-Trottinett?
Die Strafen für das Fahren eines E-Trottinetts zu schnell können erheblich sein. Neben einer Busse drohen bei groben Verstößen auch Verwarnungen oder sogar der Entzug des Führerausweises, falls der Fahrer einen besitzt. Die genaue Höhe der Strafe hängt von der Schwere der Geschwindigkeitsübertretung und den Umständen des Einzelfalls ab. (Lesen Sie auch: Unbewilligte Demo Zürich: Krawalle und Brennende Reifen)
E-Trottinett-Boom: Mehr Unfälle und Kontrollen?
Mit der steigenden Popularität von E-Trottinetts sind auch die Unfallzahlen gestiegen. Dies führt zu verstärkten Kontrollen durch die Polizei und einer zunehmenden Diskussion über die Sicherheit der elektrischen Gefährte. Viele Städte und Gemeinden arbeiten an Konzepten, um den E-Trottinett-Verkehr sicherer zu gestalten, beispielsweise durch den Ausbau von Radwegen und die Einführung von speziellen Parkzonen.
Das Fahren mit einem E-Trottinett unter Alkoholeinfluss ist ebenfalls verboten und wird mit hohen Strafen geahndet. Auch das Missachten von Verkehrsregeln kann teuer werden. (Lesen Sie auch: Villa Zürich Miete: Preisnachlass für Luxusimmobilie?)
Wie ist die rechtliche Lage von E-Trottinetts in der Schweiz?
In der Schweiz gelten E-Trottinetts als Motorfahrräder, sofern sie die entsprechenden technischen Anforderungen erfüllen. Dazu gehört unter anderem eine maximale Leistung von 500 Watt und eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Zudem müssen E-Trottinetts mit einer Klingel, Bremsen und Licht ausgestattet sein. Wer ein E-Trottinett im öffentlichen Raum nutzt, muss zudem eine gültige Vignette besitzen.

Die Kantonspolizei Freiburg hat den Fall des Trotti-Rasers zum Anlass genommen, erneut auf die Gefahren von überhöhter Geschwindigkeit und die Einhaltung der Verkehrsregeln hinzuweisen. Geschwindigkeitskontrollen werden weiterhin durchgeführt, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. (Lesen Sie auch: Miet-Rabatt für Ladenhüter: Teuerste Villa Zürichs steht…)




