Wer mehr als 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen hat, erhält ab April 2025 kein Elterngeld mehr? Das muss nicht sein! Mit den richtigen steuerlichen Kniffen lässt sich die Elterngeld-Grenze 2025 womöglich doch noch überwinden. Eine Steuerberaterin verrät, worauf es ankommt. Elterngeld Grenze 2025 steht dabei im Mittelpunkt.

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Elterngeld trotz hohem Einkommen – So geht’s!
Viele werdende Eltern sind verunsichert: Was passiert, wenn das zu versteuernde Einkommen die Elterngeld-Grenze 2025 von 175.000 Euro übersteigt? Bedeutet das automatisch den Verlust des Elterngeldes? Glücklicherweise gibt es legale und clevere Strategien, um das zu verhindern. Wie Stern berichtet, kann eine vorausschauende Steuerplanung helfen, das zu versteuernde Einkommen im Bemessungszeitraum zu senken und somit den Anspruch auf Elterngeld zu sichern.
Was ist die Elterngeld-Grenze 2025 und wer ist betroffen?
Ab April 2025 greift eine neue Einkommensgrenze beim Elterngeld. Paare, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 175.000 Euro übersteigt, sind dann nicht mehr anspruchsberechtigt. Diese Regelung betrifft vor allem Familien, in denen beide Elternteile gut verdienen. Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen von über 150.000 Euro sind ebenfalls von der Neuerung betroffen. Laut Statistischem Bundesamt lag das durchschnittliche Bruttojahresgehalt von vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern in Deutschland im Jahr 2023 bei rund 52.000 Euro. Die neue Elterngeld-Grenze betrifft somit einen kleineren, aber dennoch relevanten Teil der Bevölkerung mit überdurchschnittlich hohem Einkommen. (Lesen Sie auch: Stichprobe: Tankrabatt drückt Benzinpreise vielerorts unter 2…)
Auf einen Blick
- Elterngeld-Grenze sinkt ab April 2025 auf 175.000 Euro für Paare.
- Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten können den Elterngeldanspruch sichern.
- Individuelle Beratung durch einen Steuerberater ist empfehlenswert.
- Die Regelung betrifft auch Alleinerziehende mit über 150.000 Euro Einkommen.
Wie kann man das zu versteuernde Einkommen senken?
Es gibt verschiedene legale Wege, das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren. Eine Möglichkeit ist die Nutzung von Freibeträgen und Pauschalen, wie beispielsweise dem Kinderfreibetrag oder dem Sparerpauschbetrag. Auch der Ansatz von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen kann das zu versteuernde Einkommen mindern. Eine weitere Option ist die Verschiebung von Einkünften oder Ausgaben in andere Steuerjahre. So kann man beispielsweise geplante Investitionen oder größere Ausgaben vorziehen oder aufschieben, um das Einkommen im Bemessungszeitraum für das Elterngeld zu senken. Eine Steuerberaterin kann hier individuell beraten und die optimalen Strategien aufzeigen.
Welche Rolle spielt die Wahl der Steuerklasse?
Die Wahl der Steuerklasse hat ebenfalls Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes. Besonders relevant ist dies für Paare, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. In der Regel ist es sinnvoll, dass der Elternteil, der Elterngeld beziehen möchte, die Steuerklasse wählt, die zu einem höheren Nettoeinkommen führt. Dies ist meist die Steuerklasse III für den besserverdienenden Partner und V für den anderen Partner. Ein Wechsel der Steuerklasse ist jedoch nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor der Geburt des Kindes möglich. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Steuerklassen zu informieren und gegebenenfalls eine Anpassung vorzunehmen.
Denken Sie daran, dass Steuergestaltung Zeit braucht. Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung, idealerweise bereits vor der Schwangerschaft, um alle Möglichkeiten optimal nutzen zu können. (Lesen Sie auch: Werben um Fahrgäste: Jetzt auch Last-Minute-Tickets für…)
Individuelle Beratung ist entscheidend
Jede Familiensituation ist einzigartig, und die steuerlichen Möglichkeiten sind vielfältig. Eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater ist daher unerlässlich, um die optimale Strategie zur Senkung des zu versteuernden Einkommens zu finden und den Elterngeldanspruch zu sichern. Ein Steuerberater kann die persönliche Situation analysieren, die relevanten Freibeträge und Pauschalen ermitteln und die besten Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen. Die Kosten für eine Steuerberatung können in der Regel als Werbungskosten abgesetzt werden, was die Investition zusätzlich attraktiv macht. Die Einkommensteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes bietet einen Überblick über die durchschnittlichen Steuerbelastungen verschiedener Einkommensgruppen.
Ursprünglich berichtet von: Stern
Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn mein Einkommen die Elterngeld-Grenze 2025 knapp überschreitet?
Auch wenn Ihr Einkommen die Grenze nur geringfügig überschreitet, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Elterngeld. Es ist daher ratsam, alle Möglichkeiten zur Einkommenssenkung auszuschöpfen, um unter die Grenze zu fallen. Eine Steuerberatung kann hier helfen. (Lesen Sie auch: Pharmabranche: Merck setzt auf Urgestein: Kai Beckmann…)
Kann ich Elterngeld Plus beantragen, wenn mein Einkommen zu hoch ist?
Nein, die Einkommensgrenze gilt sowohl für das Basiselterngeld als auch für das Elterngeld Plus. Ein Anspruch auf Elterngeld Plus besteht nur, wenn die Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Elterngeld.net bietet hierzu weiterführende Informationen.

Welche Einkunftsarten werden bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt?
Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden grundsätzlich alle Einkunftsarten berücksichtigt, also beispielsweise Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Gibt es Ausnahmen von der Elterngeld-Grenze 2025?
Derzeit sind keine generellen Ausnahmen von der Elterngeld-Grenze 2025 vorgesehen. In Härtefällen kann es jedoch unter Umständen möglich sein, eine Einzelfallprüfung zu beantragen. Dies sollte jedoch im Vorfeld mit einem Experten besprochen werden. (Lesen Sie auch: Mit Halt in Berlin: Neue Bahn-Verbindung zwischen…)
Wie wirkt sich Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld aus?
Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet. Es reduziert den Elterngeldanspruch jedoch nicht vollständig, sondern wird lediglich bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt, um eine Überkompensation zu vermeiden. Weitere Details finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die neue Elterngeld-Grenze ab 2025 stellt viele Familien vor Herausforderungen. Mit einer vorausschauenden Steuerplanung und individueller Beratung lassen sich jedoch oft Wege finden, den Elterngeldanspruch zu sichern. Sprechen Sie am besten frühzeitig mit einem Steuerberater, um Ihre persönlichen Möglichkeiten auszuloten und die Familienplanung finanziell optimal zu gestalten.






