📖 Lesezeit: 8 Minuten | Zuletzt aktualisiert: 13. Januar 2026
Was ist die Erbschaftssteuer? Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer auf Vermögen, das nach dem Tod einer Person auf Erben übergeht. In Deutschland regelt das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) die Besteuerung. Die Höhe hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Erbwert ab – Freibeträge zwischen 20.000 und 500.000 Euro können die Steuerlast erheblich senken oder sogar eliminieren.
Erbschaftssteuer betrifft früher oder später jeden von uns – ob als Erblasser oder Erbe. Am 13. Januar 2026 gelten weiterhin die seit 2009 festgelegten Freibeträge, obwohl CDU/CSU und SPD in ihren Wahlprogrammen eine Erhöhung angekündigt hatten. Wer rechtzeitig plant, kann die Steuerlast legal minimieren und seinen Erben finanzielle Sorgen ersparen.
Dieser umfassende Ratgeber erklärt dir alles Wichtige zu Freibeträgen, Steuerklassen und Steuersätzen. Du erfährst, wie du die Erbschaftssteuer berechnest und welche legalen Strategien es gibt, um Steuern zu sparen – besonders bei Immobilien.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist Erbschaftssteuer und wann fällt sie an?
- Erbschaftssteuer Freibeträge 2026: Die aktuelle Tabelle
- Wie hoch sind die Erbschaftssteuer Steuersätze?
- Erbschaftssteuer berechnen: So funktioniert's
- Wie kann ich Erbschaftssteuer bei Immobilien sparen?
- Welche legalen Strategien gibt es zur Steueroptimierung?
- Was passiert mit der Erbschaftssteuer in der Politik?
- Häufig gestellte Fragen zur Erbschaftssteuer
- Fazit: Erbschaftssteuer rechtzeitig planen spart bares Geld
Was ist Erbschaftssteuer und wann fällt sie an?
Die Erbschaftssteuer wird auf Vermögen erhoben, das eine Person durch den Tod eines anderen erhält. Das können Bargeld, Wertpapiere, Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder auch Hausrat sein. Die Steuer fällt an, sobald der Erbwert den persönlichen Freibetrag übersteigt.
Grundsätzlich gilt: Jeder, der in Deutschland erbt, muss das Erbe innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis beim Finanzamt melden. Bei einem notariellen Testament oder Erbvertrag übernimmt oft der Notar oder das Nachlassgericht diese Aufgabe. Interessanterweise macht die Erbschaftssteuer weniger als 1 Prozent des gesamten deutschen Steueraufkommens aus – dank der großzügigen Freibeträge zahlen die meisten Erben tatsächlich keine Steuer.

Erbschaftssteuer Freibeträge 2026: Die aktuelle Tabelle
Je nach Verwandtschaftsgrad zum Erblasser gelten unterschiedlich hohe Freibeträge. Diese wurden zuletzt 2009 angepasst – trotz gestiegener Immobilienpreise blieben sie seitdem unverändert.
| Verwandtschaftsgrad | Steuerklasse | Freibetrag |
|---|---|---|
| Ehepartner / eingetragene Lebenspartner | I | 500.000 € |
| Kinder, Stiefkinder | I | 400.000 € |
| Enkel (wenn Eltern verstorben) | I | 400.000 € |
| Enkel (Eltern leben noch) | I | 200.000 € |
| Eltern, Großeltern (bei Erbschaft) | I | 100.000 € |
| Geschwister, Nichten, Neffen | II | 20.000 € |
| Stiefeltern, Schwiegerkinder | II | 20.000 € |
| Unverheiratete Partner, Freunde, alle anderen | III | 20.000 € |
Neu seit 2025: Der Erbfallkosten-Pauschbetrag wurde von 10.300 Euro auf 15.000 Euro erhöht. Damit können Erben jetzt höhere Bestattungskosten pauschal geltend machen, ohne Einzelnachweise vorlegen zu müssen.
Wie hoch sind die Erbschaftssteuer Steuersätze?
Die Steuersätze richten sich nach der Steuerklasse und dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs. Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto niedriger der Steuersatz.
| Steuerpflichtiger Erwerb | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
|---|---|---|---|
| Bis 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| 75.001 – 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| 300.001 – 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| 600.001 – 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| 6.000.001 – 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| 13.000.001 – 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
| Über 26.000.000 € | 30 % | 43 % | 50 % |
Erbschaftssteuer berechnen: So funktioniert’s
Die Berechnung der Erbschaftssteuer folgt einer einfachen Formel:
(Erbwert – Freibetrag) × Steuersatz = Erbschaftssteuer
Rechenbeispiel: Ein Kind erbt vom Vater eine Immobilie und Wertpapiere im Gesamtwert von 550.000 Euro.
Der Freibetrag für Kinder beträgt 400.000 Euro. Die verbleibenden 150.000 Euro werden mit 11 Prozent besteuert (Steuerklasse I, Erwerb bis 300.000 Euro). Die Steuerlast beträgt somit 16.500 Euro.
Anders sieht es bei entfernteren Verwandten aus: Eine Nichte mit einem Freibetrag von nur 20.000 Euro müsste bei gleichem Erbwert 106.000 Euro Erbschaftssteuer zahlen – ein erheblicher Unterschied, wie auch bei anderen Verbrauchervergleichen deutlich wird, wo kleine Unterschiede große Auswirkungen haben können.
Wie kann ich Erbschaftssteuer bei Immobilien sparen?
Immobilien sind oft der wertvollste Teil eines Nachlasses – und können die Freibeträge schnell überschreiten. Das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) kennt jedoch einige Sonderregelungen, mit denen du die Steuerlast reduzieren kannst.
Selbstgenutzte Immobilie steuerfrei vererben: Ehepartner und Kinder können das Familienheim komplett steuerfrei erben, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen: Die Immobilie muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall bezogen werden. Der Erbe muss mindestens zehn Jahre lang selbst darin wohnen. Bei Kindern gilt zusätzlich eine Obergrenze von 200 Quadratmetern Wohnfläche – alles darüber wird anteilig besteuert.
Vermietete Immobilien: Bei vermieteten Wohngebäuden werden nur 90 Prozent des Verkehrswertes für die Berechnung herangezogen. Ein Mehrfamilienhaus im Wert von 500.000 Euro wird also nur mit 450.000 Euro angesetzt.
Welche legalen Strategien gibt es zur Steueroptimierung?
Mit der richtigen Planung lässt sich die Erbschaftssteuer erheblich reduzieren oder sogar ganz vermeiden. Die wichtigsten Strategien sind laut Bundesministerium der Finanzen und Steuerexperten folgende:
💡 Schenkungen zu Lebzeiten nutzen: Die Freibeträge gelten nicht nur für Erbschaften, sondern auch für Schenkungen – und können alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden. Wer frühzeitig plant, kann so erhebliche Vermögen steuerfrei übertragen.
Beispiel: Ein Vater schenkt seiner Tochter ein Haus im Wert von 800.000 Euro in zwei Schritten. Zunächst überträgt er einen Anteil von 400.000 Euro steuerfrei. Nach zehn Jahren folgt der zweite Teil – ebenfalls steuerfrei. Bei einer Vererbung hätte die Tochter hingegen auf die über dem Freibetrag liegenden 400.000 Euro 15 Prozent Steuern zahlen müssen: 60.000 Euro.
Nießbrauch einsetzen: Bei einer Schenkung mit Nießbrauchvorbehalt überträgt der Schenker die Immobilie, behält aber das Recht zur Nutzung oder Vermietung. Der Wert des Nießbrauchs mindert den steuerpflichtigen Wert der Schenkung erheblich.
Nachlassaufteilung optimieren: Durch geschickte Verteilung auf mehrere Erben lassen sich die individuellen Freibeträge optimal nutzen. Eine Familie mit zwei Elternteilen und zwei Kindern kann so bis zu 3,2 Millionen Euro steuerfrei übertragen.

Was passiert mit der Erbschaftssteuer in der Politik?
Die Debatte um die Erbschaftssteuer bleibt politisch kontrovers. Laut Deutschem Bundestag wurde im Dezember 2025 ein Antrag der Linken zur stärkeren Besteuerung hoher Erbschaften mit großer Mehrheit abgelehnt. CDU/CSU und SPD hatten in ihren Wahlprogrammen zur Bundestagswahl 2025 beide eine Erhöhung der Freibeträge in Aussicht gestellt – im Koalitionsvertrag ist davon jedoch nichts zu finden.
Experten gehen dennoch davon aus, dass eine Anpassung der Freibeträge mittelfristig kommen wird. Die Immobilienpreise haben sich zwischen 2009 und 2022 nahezu verdoppelt, während die Freibeträge seit 2009 unverändert blieben. Das führt dazu, dass immer mehr Erben – besonders bei Immobilienerbschaften – die Freibeträge überschreiten.

Häufig gestellte Fragen zur Erbschaftssteuer
Fazit: Erbschaftssteuer rechtzeitig planen spart bares Geld
Die Erbschaftssteuer muss kein finanzielles Fiasko werden. Mit den richtigen Strategien – von der Nutzung der Freibeträge über Schenkungen zu Lebzeiten bis hin zu Sonderregelungen für selbstgenutzte Immobilien – lässt sich die Steuerlast legal minimieren oder sogar vollständig vermeiden. Der wichtigste Rat: Plane frühzeitig. Wer sich erst im Erbfall mit dem Thema beschäftigt, hat deutlich weniger Gestaltungsmöglichkeiten als jemand, der schon Jahre vorher die Weichen stellt.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Bei komplexen Erbschaftsfragen empfiehlt sich die Konsultation eines Fachanwalts für Erbrecht oder Steuerberaters.
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