Europa Park Unfall: Geschäftsführer nach Unglück bei Wassershow verurteilt. Das Amtsgericht Ettenheim sprach den Mann wegen fahrlässiger Körperverletzung in acht Fällen schuldig. Ihm wird vorgeworfen, als Geschäftsführer einer externen Firma, die mit dem Aufbau der Wassershow beauftragt war, Mängel bei der Montage verursacht zu haben.
Das ist passiert
- Ein Geschäftsführer einer externen Firma wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt.
- Die Firma war mit dem Aufbau einer Wassershow im Europa-Park beauftragt.
- Mängel bei der Montage, wie fehlende Schrauben und Unterlegscheiben, führten zu dem Unfall.
- Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Mängel den Unfall verursacht haben.
Mehrere Personen werden verletzt.

Der Prozess muss aufgrund Erkrankung des Verteidigers neu aufgerollt werden.
Der Geschäftsführer wird zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Lesen Sie auch: Gerichtsprozess: Geldstrafe in Prozess zu Wassershow-Unfall im…)
Was ist bisher bekannt?
Bei einer Wassershow im Europa-Park kam es 2023 zu einem Unfall, bei dem acht Personen verletzt wurden. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass die beauftragte Firma, die die Show aufgebaut hatte, Mängel bei der Montage aufwies. Der Geschäftsführer wurde nun zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt.
Welche Mängel führten zu dem Unfall im Europa Park?
Die Montage der Wassershow wies mehrere Mängel auf, die laut Gericht ursächlich für den Unfall waren. So wurden weniger Schrauben als vorgeschrieben verwendet, Unterlegscheiben fehlten an einigen Stellen, und das Becken war nicht ordnungsgemäß im Boden verschraubt. Diese Versäumnisse wurden dem Geschäftsführer zur Last gelegt.
Wie argumentierte der Angeklagte?
Der Angeklagte räumte die Versäumnisse bei der Montage ein, gab jedoch an, dass der Aufbau der Show im Europa-Park schon immer so gehandhabt worden sei. Er habe die Vorgehensweise von der Vorgängerfirma übernommen. Richter Wolfram Wegmann ließ dies jedoch nicht als Entschuldigung gelten, da die Verantwortung der Sorgfaltspflicht klar geregelt sei. (Lesen Sie auch: Wale Fakten: 11 Unglaubliche Geheimnisse der Ozeanriesen)
Das Urteil gegen den Geschäftsführer ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob die Verteidigung Rechtsmittel einlegen wird.
Reaktionen auf das Urteil
Bisher gibt es keine öffentlichen Stellungnahmen des Europa-Parks oder des verurteilten Geschäftsführers. Wie Stern berichtet, räumte der Beschuldigte Versäumnisse bei der Montage ein. Der Europa-Park selbst hat sich noch nicht zu dem Urteil geäußert.
Was bedeutet das Urteil für die Sicherheitsvorkehrungen im Europa-Park?
Es ist davon auszugehen, dass der Europa-Park seine Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollmechanismen im Bereich der technischen Installationen überprüfen und gegebenenfalls anpassen wird. Der Vorfall dürfte das Bewusstsein für die Notwendigkeit sorgfältiger Montage und regelmäßiger Wartung schärfen. Die Einhaltung von Montageanleitungen und die Kontrolle durch verantwortliche Personen sind entscheidend, um solche Unfälle in Zukunft zu vermeiden. Das Land Baden-Württemberg hat hohe Sicherheitsstandards für Freizeitparks. (Lesen Sie auch: Wal Insel Poel: Neuer Rettungsversuch für Buckelwal…)
Häufig gestellte Fragen
Welche Strafe wurde gegen den Geschäftsführer verhängt?
Der Geschäftsführer wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt, insgesamt also 4500 Euro. Die Strafe wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung in acht Fällen verhängt. (Lesen Sie auch: Schulmassaker Türkei: Vier Tote bei Schüssen in…)
Ist das Urteil gegen den Geschäftsführer bereits rechtskräftig?
Nein, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, dass die Verteidigung Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt.
Welche Konsequenzen hat der Unfall für den Europa-Park?
Der Europa-Park wird voraussichtlich seine Sicherheitsvorkehrungen und Kontrollmechanismen überprüfen und anpassen, um ähnliche Unfälle in Zukunft zu vermeiden. Der Park legt großen Wert auf die Sicherheit seiner Besucher.
Wer ist für die Sicherheit der Shows im Europa-Park verantwortlich?
Grundsätzlich ist der Europa-Park als Betreiber für die Sicherheit auf dem gesamten Gelände verantwortlich. Bei externen Shows trägt auch die beauftragte Firma eine Mitverantwortung, insbesondere für die korrekte Montage und Durchführung.


