Die Fußfessel für Gefährder soll in Zukunft leichter eingesetzt werden können. Innenminister Gerhard Karner plant, die Hürden für die Anordnung einer solchen Maßnahme zu senken, insbesondere bei islamistischen Gefährdern. Die elektronische Überwachung soll verhindern, dass sich die Betroffenen bestimmten Orten nähern. Fußfessel Gefährder steht dabei im Mittelpunkt.

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Das ist passiert
- Innenminister Karner will die Anordnung von Fußfesseln für islamistische Gefährder erleichtern.
- Die Geräte sollen bei Annäherung an „Zentren, wo Radikalisierung stattfindet“, Alarm auslösen.
- Frauenministerin Raab fordert den Einsatz von Fußfesseln auch für Gewalt gefährdende Männer.
Fußfessel für Gefährder: Wie sollen die Hürden gesenkt werden?
Innenminister Gerhard Karner plant, die rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von Fußfesseln bei islamistischen Gefährdern zu erleichtern. Ziel ist es, die Überwachung dieser Personen zu intensivieren und sie daran zu hindern, sich bestimmten Orten, an denen Radikalisierung stattfindet, zu nähern. Die konkrete Ausgestaltung der Gesetzesänderung ist noch nicht bekannt.
Geplante Einsatzgebiete der Fußfessel
Die Fußfessel soll bei Personen zum Einsatz kommen, die als sogenannte Gefährder eingestuft werden. Laut einer Meldung von Der Standard, sollen die Geräte Alarm schlagen, wenn sich die Träger „Zentren, wo Radikalisierung stattfindet“ nähern. Dies ermöglicht den Behörden, frühzeitig zu reagieren und potenzielle Gefahren zu verhindern. (Lesen Sie auch: Geschäfte Ostermontag Geöffnet: Wo Sie am Feiertag)
Als Gefährder gelten Personen, denen von den Sicherheitsbehörden die Begehung einer politisch motivierten Straftat von erheblicher Bedeutung zugetraut wird. Die Einstufung als Gefährder ist an strenge Voraussetzungen geknüpft.
Forderung nach Ausweitung auf Gewalt gegen Frauen
Frauenministerin Susanne Raab (ÖVP) fordert, die Möglichkeit der elektronischen Fußfessel auch auf Gewalt gefährdende Männer auszuweiten. Sie argumentiert, dass dies ein wichtiger Schritt sei, um Frauen besser vor Gewalt zu schützen. Die Debatte über den Einsatz von Fußfesseln für Gewalt gefährdende Männer ist nicht neu und wird immer wieder geführt.
Rechtliche Bedenken und Kritik
Der Einsatz von Fußfesseln ist rechtlich umstritten, da er einen Eingriff in die persönliche Freiheit darstellt. Kritiker bemängeln, dass die Maßnahme nur bedingt geeignet ist, Straftaten zu verhindern, und fordern stattdessen verstärkte präventive Maßnahmen. Befürworter hingegen betonen, dass die Fußfessel ein wichtiges Instrument zur Gefahrenabwehr sei, insbesondere bei Personen, von denen eine hohe Wahrscheinlichkeit für die Begehung schwerer Straftaten ausgeht. (Lesen Sie auch: Belohnung für Terror? Der Nahost-Konflikt wird auch…)
Wie funktioniert die elektronische Überwachung konkret?
Die elektronische Fußfessel ist ein Gerät, das am Knöchel des Trägers befestigt wird und dessen Bewegungen überwacht. Über GPS und Mobilfunk werden die Standortdaten an eine Überwachungsstelle übermittelt. Diese kann festlegen, welche Bereiche der Träger nicht betreten darf (sogenannte „No-Go-Areas“). Verstößt der Träger gegen diese Auflagen, wird ein Alarm ausgelöst, und die Behörden können einschreiten. Weitere Informationen zur Funktionsweise elektronischer Fußfesseln finden sich beispielsweise auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Häufig gestellte Fragen
Was genau ist eine Fußfessel für Gefährder?
Eine Fußfessel für Gefährder ist ein elektronisches Gerät, das am Knöchel der betreffenden Person befestigt wird. Sie dient der Überwachung von Bewegungen und soll verhindern, dass sich Gefährder bestimmten Orten nähern oder bestimmte Handlungen ausführen.
Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen für den Einsatz einer Fußfessel vorliegen?
Die Anordnung einer Fußfessel setzt in der Regel eine richterliche Entscheidung voraus. Zudem müssen konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass von der betreffenden Person eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Die genauen rechtlichen Bestimmungen variieren je nach Land und Rechtsordnung.
Gibt es Alternativen zur Fußfessel für die Überwachung von Gefährdern?
Ja, es gibt verschiedene Alternativen zur elektronischen Fußfessel. Dazu gehören beispielsweise Meldeauflagen, Kontaktverbote, Aufenthaltsbeschränkungen und dieObservation durch Sicherheitsbehörden. Welche Maßnahme im Einzelfall geeignet ist, hängt von den Umständen des jeweiligen Falles ab. (Lesen Sie auch: Rapid Wien – Sturm Graz: gegen: Bundesliga-Spitzenspiel)
Wie werden die Daten, die durch die Fußfessel erhoben werden, geschützt?
Der Schutz der durch die Fußfessel erhobenen Daten ist ein wichtiger Aspekt. Die Daten werden in der Regel verschlüsselt übertragen und nur von autorisierten Personen eingesehen. Zudem gelten strenge Datenschutzbestimmungen, die den Umgang mit den Daten regeln.


