Wer einen Handyvertrag mindern möchte, weil das Mobilfunknetz schlechter ist als versprochen, kann jetzt aktiv werden. Eine neue App ermöglicht es, die tatsächliche Leistung des Netzes zu messen und einen rechtssicheren Anspruch auf Preisminderung oder Sonderkündigung geltend zu machen.

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- Handyvertrag Mindern: So funktioniert der Test
- Welche Schwellenwerte gelten für die Netzgeschwindigkeit?
- Wie viele Messungen sind notwendig, um den Handyvertrag zu mindern?
- Wie setze ich meinen Anspruch auf Minderung des Handyvertrags durch?
- Was kann ich tun, wenn der Anbieter sich weigert, meinen Handyvertrag zu mindern?
Zusammenfassung
- Neue App ermöglicht Messung der tatsächlichen Netzleistung.
- Bei Unterschreitung bestimmter Schwellenwerte besteht Anspruch auf Minderung oder Kündigung.
- 30 Messungen an fünf Tagen sind erforderlich.
- Anspruch muss mit dem Anbieter geklärt und notfalls eingeklagt werden.
Handyvertrag Mindern: So funktioniert der Test
Die Bundesnetzagentur hat die App „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk“ veröffentlicht. Wie Stern berichtet, können Nutzer damit ab sofort die Qualität ihres Mobilfunknetzes überprüfen und bei Bedarf ihren Handyvertrag Mindern.
Wie funktioniert die App „Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk“?
Die App führt eine Reihe von Messungen der Übertragungsrate durch. Diese werden mit der im Vertrag vereinbarten maximalen Übertragungsrate verglichen. Die Messungen können überall in Deutschland durchgeführt werden und sind entscheidend, um einen Anspruch geltend zu machen. (Lesen Sie auch: Mobilfunk: Bei schlechtem Handynetz: Tests für Rechtsanspruch…)
Welche Schwellenwerte gelten für die Netzgeschwindigkeit?
Die Anforderungen an die Netzgeschwindigkeit variieren je nach Bevölkerungsdichte. In dünn besiedelten Gebieten müssen mindestens 10 Prozent der vertraglich zugesicherten Maximalgeschwindigkeit erreicht werden. In Gegenden mit mittlerer Haushaltsdichte sind es 15 Prozent, und in dicht besiedelten Gebieten 25 Prozent.
Die Schwellenwerte müssen nicht permanent überschritten werden. Es reicht aus, wenn über einen bestimmten Zeitraum erhebliche Abweichungen zwischen der versprochenen und der tatsächlichen Leistung festgestellt werden.
Wie viele Messungen sind notwendig, um den Handyvertrag zu mindern?
Insgesamt sind 30 Messungen erforderlich, die auf fünf Tage verteilt werden müssen. Der Rechtsanspruch greift, wenn die Mindestschwelle an drei Tagen nicht einmal erreicht wird. Die Verbraucherzentrale bietet hierzu weitere Informationen. (Lesen Sie auch: Reese Witherspoon Aktuell: Emotionale Umarmung in Los…)
Was passiert, wenn die Mindestschwelle unterschritten wird?
Wenn die Messungen ergeben, dass die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht wird, entsteht ein Anspruch auf Preisminderung oder Sonderkündigung. Dieser Anspruch muss jedoch gegenüber dem Anbieter geltend gemacht werden.
Wie setze ich meinen Anspruch auf Minderung des Handyvertrags durch?
Automatische Preisreduzierungen sind nicht vorgesehen. Verbraucher müssen sich mit ihrem Anbieter in Verbindung setzen und die Ergebnisse der Messungen vorlegen. Im Streitfall kann der Anspruch vor Gericht durchgesetzt werden.
Verbraucherschützer sehen das Minderungsrecht als wichtigen Schritt, um die Rechte der Verbraucher zu stärken und die Netzbetreiber zu mehr Transparenz zu verpflichten. (Lesen Sie auch: Joshua Kimmich: Bayern München sichert sich Bundesliga-Titel)

Was kann ich tun, wenn der Anbieter sich weigert, meinen Handyvertrag zu mindern?
Sollte der Anbieter sich weigern, den Vertrag anzupassen, bleibt der Klageweg. Angesichts des schriftlich verbrieften Minderungsanspruchs bestehen gute Chancen auf Erfolg vor Gericht. Es empfiehlt sich, vorab rechtlichen Rat einzuholen.
Wer unzufrieden mit seinem Mobilfunknetz ist, sollte die neue App nutzen und seine Ansprüche prüfen. Mit etwas Ausdauer und den richtigen Nachweisen lässt sich der Handyvertrag mindern oder sogar vorzeitig kündigen.






