Update zum Gebäudemodernisierungsgesetz (Stand 24.02.2026)
Die im Dezember 2025 von der Bundesregierung angekündigte Reform des Heizungsgesetzes nimmt Form an. Unter dem neuen Namen „Gebäudemodernisierungsgesetz“ sollen die Eckpunkte noch im Februar 2026 vom Kabinett beschlossen werden. Obwohl das Gesetz als „technologieoffener und einfacher“ beschrieben wird, bestätigen Regierungsquellen, dass die zentrale 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bestehen bleibt.
Gleichzeitig wurde der CO2-Preis für 2026 konkretisiert: Er wird sich in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne bewegen, was die Kosten für fossiles Heizen weiter verteuert. Hausbesitzern wird geraten, die aktuelle Förderlandschaft zu nutzen, da deren zukünftige Ausgestaltung im neuen Gesetz noch unklar ist und sich die Konditionen ändern könnten.
Heizungsgesetz 2026: Was sich jetzt für Hausbesitzer ändert
Das Heizungsgesetz 2026, eine wichtige Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), schreibt vor, dass neue Heizungen ab Mitte 2026 beziehungsweise 2028 zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Eine Reform zum „Gebäudemodernisierungsgesetz“ ist für Februar 2026 geplant, wobei die Kernregeln bestehen bleiben sollen. Hausbesitzer können dabei von staatlichen Förderungen bis zu 70 % profitieren.
📖 Lesezeit: 7 Minuten | Zuletzt aktualisiert: 24. Februar 2026
Inhaltsverzeichnis
- Was ist das Heizungsgesetz 2026?
- Reform angekündigt: Aus Heizungsgesetz wird Gebäudemodernisierungsgesetz
- Heizungsgesetz 2026: Die wichtigsten Fristen im Überblick
- Was bedeutet die 65-Prozent-Regel konkret?
- Welche Förderung gibt es für neue Heizungen?
- Was ist die kommunale Wärmeplanung?
- Was passiert mit bestehenden Heizungen?
- Steigende CO2-Kosten: Was Öl- und Gasheizungen künftig kosten
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Fazit: Was Hausbesitzer jetzt tun sollten
Was ist das Heizungsgesetz 2026?
Das Heizungsgesetz 2026 bezeichnet die nächste Stufe des reformierten Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die für viele Hausbesitzer entscheidende Änderungen bringt. Kernpunkt ist die Pflicht, neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Diese Regelung greift für Großstädte bereits ab dem 1. Juli 2026, während kleinere Kommunen bis spätestens Mitte 2028 nachziehen müssen.
Die politische Debatte um das Gesetz hält jedoch an. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte eine umfassende Reform für Februar 2026 an. Dennoch bleiben die Grundpfeiler bestehen. Wir erklären Ihnen, was sich für Millionen Hausbesitzer konkret ändert und wie Sie bis zu 70 Prozent Förderung für eine neue, klimafreundliche Heizung erhalten können.
Reform angekündigt: Aus Heizungsgesetz wird Gebäudemodernisierungsgesetz
Im Dezember 2025 verkündete Bundeskanzler Merz, dass das oft kritisierte Heizungsgesetz neu gefasst wird. Zukünftig soll es den Namen Gebäudemodernisierungsgesetz tragen. Die Bundesregierung plant, die Neufassung im Februar 2026 auf den parlamentarischen Weg zu bringen, um sie mit der ebenfalls umzusetzenden EU-Gebäuderichtlinie zu harmonisieren.
Die Eckpunkte der Reform werden derzeit unter Federführung von Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) erarbeitet. Trotz der angekündigten Änderungen und einem Fokus auf mehr Technologieoffenheit, bleibt ein zentraler Punkt bestehen: Umweltminister Carsten Schneider (SPD) bestätigte, dass die 65-Prozent-Regel als Kernanforderung nicht abgeschwächt wird. Das bedeutet, dass die Pflicht zum erneuerbaren Heizen weiterhin die zentrale Säule darstellt.
Heizungsgesetz 2026: Die wichtigsten Fristen im Überblick
Die Fristen des Heizungsgesetz 2026 sind entscheidend an die sogenannte kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Deshalb gelten je nach Größe der Gemeinde unterschiedliche Stichtage, ab denen die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen verbindlich wird.
| Gebäudetyp / Region | 65-Prozent-Pflicht ab | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Neubauten in Neubaugebieten | Seit 1. Januar 2024 | Bereits in Kraft |
| Großstädte (>100.000 Einwohner) | 30. Juni 2026 | Ca. 80 Kommunen betroffen |
| Kleinere Gemeinden (<100.000 Einwohner) | 30. Juni 2028 | Alle übrigen Kommunen |
| Bei vorliegendem Wärmeplan | Sofort nach Veröffentlichung | Einige Kommunen sind bereits fertig |
Wichtig zu wissen: In einigen Städten und Gemeinden gilt die 65-Prozent-Regel schon heute, da diese ihre Wärmepläne vorzeitig fertiggestellt haben. Dazu gehören beispielsweise Freiburg, Karlsruhe, München und Stuttgart. Hausbesitzer sollten sich daher unbedingt bei ihrer Kommune über den aktuellen Stand informieren.
Was bedeutet die 65-Prozent-Regel konkret?
Die 65-Prozent-Regel ist das Herzstück des Gesetzes. Sie besagt, dass jede neu eingebaute Heizung ihre Wärme zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme erzeugen muss. Das Gesetz ist dabei bewusst technologieoffen gestaltet, um verschiedene Lösungen zu ermöglichen.
Folgende Heizungssysteme erfüllen beispielsweise die Anforderungen:
- Wärmepumpen: Nutzen Umweltwärme aus Luft, Erde oder Wasser.
- Biomasseheizungen: Heizen mit Pellets, Hackschnitzeln oder Stückholz.
- Solarthermie-Anlagen: Meist in Kombination mit einem anderen System.
- Fernwärme: Sofern der Anschluss an ein klimafreundliches Wärmenetz erfolgt.
- Hybridheizungen: Kombination aus Wärmepumpe und fossilem Spitzenlastkessel.
- Wasserstoff-Ready-Gasheizungen: Unter der Voraussetzung eines verbindlichen Netzausbauplans.
Der Einbau reiner Öl- und Gasheizungen ohne erneuerbare Komponente ist nach den genannten Stichtagen somit nicht mehr zulässig. Bestehende Anlagen dürfen Sie jedoch weiter betreiben und auch reparieren lassen.
Welche Förderung gibt es für neue Heizungen?
Um den Umstieg finanziell zu erleichtern, flankiert eine umfangreiche Förderung das Heizungsgesetz 2026. Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können Hausbesitzer Zuschüsse von bis zu 70 Prozent der Investitionskosten erhalten. Die Förderung setzt sich aus mehreren Modulen zusammen.
| Förderart | Fördersatz | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Für alle Antragsteller im selbstgenutzten Eigentum |
| Klimageschwindigkeits-Bonus | 20 % | Austausch einer fossilen Heizung bis Ende 2028 |
| Einkommens-Bonus | 30 % | Zu versteuerndes Haushaltseinkommen unter 40.000 € |
| Effizienz-Bonus | 5 % | Für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme |
| Maximale Förderung | 70 % | Gesamtförderung ist gedeckelt |
Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit begrenzt. Dadurch ergibt sich bei der maximalen Förderung von 70 Prozent ein Zuschuss von bis zu 21.000 Euro. Wichtig ist, den Antrag über das KfW-Zuschussportal zu stellen, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen.
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Instrument, das eng mit dem Heizungsgesetz 2026 verknüpft ist. Jede Kommune muss einen Plan vorlegen, der aufzeigt, wie ihre Wärmeversorgung zukünftig klimaneutral gestaltet werden soll. Dieser Plan gibt Hausbesitzern eine wichtige Orientierung für ihre eigene Investitionsentscheidung.
Die Wärmepläne legen unter anderem fest:
- Wo der Ausbau von Fern- oder Nahwärmenetzen geplant ist.
- Wo zukünftig klimaneutrale Gasnetze (z.B. für Wasserstoff) zur Verfügung stehen könnten.
- In welchen Gebieten dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen die primäre Option sind.
Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz schreitet die Erstellung der Pläne unterschiedlich schnell voran. Während einige Bundesländer wie Baden-Württemberg bereits weit fortgeschritten sind, haben andere noch Aufholbedarf. Die Fertigstellung ist jedoch für alle Kommunen bis zu den genannten Fristen in 2026 bzw. 2028 verpflichtend.
Was passiert mit bestehenden Heizungen?
Eine der häufigsten Sorgen von Hausbesitzern ist unbegründet: Das Gesetz enthält keine generelle Austauschpflicht für funktionierende Öl- und Gasheizungen. Solange Ihre Heizung intakt ist, dürfen Sie diese unbegrenzt weiterbetreiben und auch Reparaturen durchführen lassen.
Für Bestandsheizungen gelten folgende Regeln:
- Intakte Heizungen: Dürfen ohne zeitliche Begrenzung weiterlaufen.
- Reparaturen: Sind jederzeit zulässig, um die Funktionsfähigkeit zu erhalten.
- Havarie: Bei einem irreparablen Defekt greift eine Übergangsfrist von fünf Jahren, in der eine neue Heizung installiert werden muss.
- 30-Jahre-Regel: Die bereits bestehende Austauschpflicht für über 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel (§ 72 GEG) bleibt unberührt.
Allerdings gibt es eine wichtige Einschränkung: Wer nach dem 1. Januar 2024 und vor dem Greifen der kommunalen Wärmeplanung eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 stufenweise steigende Anteile an erneuerbaren Energien (z.B. Biogas) nutzen. Dies beginnt mit 15 Prozent ab 2029 und steigt auf 60 Prozent ab 2040.
Steigende CO2-Kosten: Was Öl- und Gasheizungen künftig kosten
Unabhängig vom Heizungstausch werden fossile Heizsysteme durch den steigenden CO2-Preis teurer. Ab 2026 wird der Preis nicht mehr festgesetzt, sondern bewegt sich in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2. Dies führt zu spürbaren Mehrkosten beim Heizen mit Öl und Gas.
| Heizungstyp | Verbrauch/Jahr (Beispiel) | Zusätzliche CO2-Kosten 2026 |
|---|---|---|
| Gasheizung | 20.000 kWh | ca. 280 € |
| Ölheizung | 2.000 Liter | ca. 340 € |
Diese Kosten werden in den Folgejahren weiter ansteigen, da der CO2-Preis ab 2027 in den europäischen Emissionshandel integriert und sich dann am Markt bilden wird. Dies schafft einen starken finanziellen Anreiz, frühzeitig auf ein klimafreundliches Heizsystem umzusteigen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich meine funktionierende Gasheizung 2026 ausbauen?
Nein, es gibt keine Pflicht, eine funktionierende Heizung auszutauschen. Sie dürfen diese weiter betreiben und reparieren. Die 65-Prozent-Regel gilt nur für den Einbau neuer Heizungen nach den genannten Fristen.
Was passiert, wenn meine Heizung kaputtgeht?
Bei einem irreparablen Defekt (Havarie) haben Sie eine Übergangsfrist von fünf Jahren, um eine neue, GEG-konforme Heizung zu installieren. In dieser Zeit können Sie übergangsweise auch eine gebrauchte fossile Heizung einbauen.
Gilt das Heizungsgesetz 2026 auch für Mietwohnungen?
Ja, die Regelungen gelten für alle Gebäude. Vermieter können einen Teil der Modernisierungskosten auf die Miete umlegen, müssen dabei aber Förderungen abziehen und bestimmte Obergrenzen einhalten.
Was ändert sich durch das neue Gebäudemodernisierungsgesetz?
Die geplante Reform soll das Gesetz „technologieoffener, flexibler und einfacher“ machen. Die Kernforderung, dass neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, wird jedoch nach aktuellem Stand bestehen bleiben.
Fazit: Was Hausbesitzer jetzt tun sollten
Das Heizungsgesetz 2026 markiert einen entscheidenden Schritt in der Wärmewende. Auch wenn die angekündigte Reform zum Gebäudemodernisierungsgesetz noch Details ändern mag, ist die grundsätzliche Richtung klar: Die Zukunft des Heizens ist erneuerbar. Für Hausbesitzer bedeutet dies, sich frühzeitig mit den Optionen auseinanderzusetzen.
Prüfen Sie den Stand der kommunalen Wärmeplanung in Ihrer Gemeinde und lassen Sie sich von einem Energieberater über die passende Heiztechnologie für Ihr Gebäude aufklären. Angesichts der attraktiven Förderungen und der stetig steigenden CO2-Kosten ist ein proaktives Handeln nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch sinnvoll.

