Die Pendlerpauschale 2026 steigt deutlich: Ab dem 1. Januar gilt ein einheitlicher Satz von 38 Cent pro Kilometer – und zwar vom ersten Kilometer an. Der Bundestag hat das Steueränderungsgesetz am 4. Dezember 2025 beschlossen. Jetzt muss noch der Bundesrat am 19. Dezember zustimmen.
Die Reform bringt vor allem Pendlern mit kurzen Arbeitswegen eine spürbare Entlastung. Bisher galten für die ersten 20 Kilometer nur 30 Cent, erst ab dem 21. Kilometer erhöhte sich der Satz auf 38 Cent. Diese Staffelung fällt nun weg.
Pendlerpauschale 2026: Die wichtigsten Änderungen
Die Entfernungspauschale wird zum Jahreswechsel vereinheitlicht. Für alle Berufspendler gilt dann derselbe Kilometersatz, unabhängig von der Länge des Arbeitswegs.
| Zeitraum | Kilometer 1-20 | Ab Kilometer 21 |
|---|---|---|
| Bis 2025 | 0,30 Euro | 0,38 Euro |
| Ab 2026 | 0,38 Euro | 0,38 Euro |
Die Bundesregierung begründet die Änderung mit mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land. Gerade Beschäftigte im ländlichen Raum sollen stärker entlastet werden.
Wie viel Geld bringt die neue Pendlerpauschale?
Die Steuerersparnis hängt von der Entfernung, den Arbeitstagen und dem persönlichen Steuersatz ab. Das Bundesfinanzministerium nennt konkrete Beispiele für die zusätzlichen Werbungskosten bei einer Fünf-Tage-Woche:
| Entfernung | Zusätzliche Werbungskosten/Jahr | Pauschale gesamt (220 Tage) |
|---|---|---|
| 5 km | + 88 Euro | 418 Euro |
| 10 km | + 176 Euro | 836 Euro |
| 20 km | + 352 Euro | 1.672 Euro |
| 50 km | + 352 Euro | 4.180 Euro |
Die tatsächliche Steuerersparnis entspricht einem Prozentsatz dieser Werbungskosten – abhängig vom Grenzsteuersatz. Bei 30 Prozent Steuersatz ergeben 352 Euro zusätzliche Werbungskosten etwa 105 Euro weniger Steuern.
Wer profitiert von der Erhöhung?
Von der neuen Regelung profitieren grundsätzlich alle steuerpflichtigen Berufstätigen, die regelmäßig zur Arbeit pendeln. Das gilt für Arbeitnehmer, Selbstständige, Auszubildende und Minijobber mit der neuen Verdienstgrenze 2026.
Allerdings gibt es Einschränkungen:
- Die Pendlerpauschale wirkt nur, wenn die Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen
- Geringverdiener unter dem Grundfreibetrag zahlen keine Einkommensteuer und können die Pauschale nicht absetzen
- Für diese Personengruppe greift die Mobilitätsprämie – aber nur ab dem 21. Kilometer
Für welche Verkehrsmittel gilt die Pendlerpauschale?
Die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Sie gilt für alle Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, egal ob mit dem Auto, der Bahn, dem Fahrrad oder zu Fuß.
Ausnahmen bestehen für Flugreisen – hier kann nur das Ticket als Werbungskosten angesetzt werden. Bei Nutzung von Bahn, Bus oder Fahrrad ist die Pauschale auf maximal 4.500 Euro pro Jahr begrenzt. Wer mit dem eigenen PKW fährt, kann den vollen Betrag ohne Obergrenze absetzen.
Pendlerpauschale berechnen: So geht’s
Die Berechnung folgt einer einfachen Formel:
Entfernung (einfache Strecke) × Arbeitstage × 0,38 Euro = Pendlerpauschale
Wichtig dabei:
- Es zählt nur die einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg zusammen
- Die kürzeste Straßenverbindung wird zugrunde gelegt
- Angefangene Kilometer werden abgerundet
- Homeoffice-Tage müssen abgezogen werden
- Das Finanzamt erkennt bei einer Fünf-Tage-Woche meist 220 bis 230 Arbeitstage an
Bundesrat muss noch zustimmen
Das Steueränderungsgesetz 2025 ist vom Bundestag verabschiedet, aber noch nicht endgültig. Der Bundesrat entscheidet am 19. Dezember 2025 über die Zustimmung.
Die Länder haben bereits Bedenken angemeldet. Sie kritisieren hohe Steuermindereinnahmen und fordern zusätzliche Ausgleichszahlungen vom Bund. Die geschätzten Steuerausfälle bis 2030 betragen laut Bundesrat rund 11,2 Milliarden Euro für die Länder und 1,4 Milliarden Euro für die Kommunen.
Ob die höhere Pendlerpauschale tatsächlich zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt, hängt also von der Abstimmung im Bundesrat ab.
Weitere Änderungen im Steueränderungsgesetz 2025
Neben der Pendlerpauschale enthält das Gesetz weitere steuerliche Entlastungen:
- Die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie sinkt von 19 auf 7 Prozent
- Verbesserungen für das Ehrenamt
- Die Mobilitätsprämie für Geringverdiener wird über 2026 hinaus verlängert
Häufige Fragen zur Pendlerpauschale 2026
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
Ab dem 1. Januar 2026 beträgt die Pendlerpauschale einheitlich 38 Cent pro Kilometer – vom ersten Kilometer an. Die bisherige Staffelung mit 30 Cent für die ersten 20 Kilometer entfällt.
Wann tritt die neue Pendlerpauschale in Kraft?
Die neue Regelung soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 zugestimmt. Der Bundesrat entscheidet am 19. Dezember 2025 endgültig.
Gilt die Pendlerpauschale auch für Radfahrer und Fußgänger?
Ja, die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Sie gilt für Auto, Motorrad, Bahn, Bus, Fahrrad und sogar für den Fußweg. Nur Flugreisen sind ausgenommen.
Gibt es eine Obergrenze für die Pendlerpauschale?
Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Fahrrad oder zu Fuß ist die Pauschale auf 4.500 Euro pro Jahr begrenzt. Wer mit dem eigenen PKW fährt, kann den vollen Betrag ohne Obergrenze absetzen.
Profitieren auch Geringverdiener von der höheren Pendlerpauschale?
Nicht direkt. Wer unter dem Grundfreibetrag verdient und keine Einkommensteuer zahlt, kann die Pauschale nicht absetzen. Für diese Personengruppe gibt es die Mobilitätsprämie, die aber nur ab dem 21. Kilometer greift.











