Polizei Freiburg Unfallflucht: Am 28. Februar 2026 kam es in Freiburg-Waldsee zu einer Unfallflucht, bei der ein Radfahrer verletzt wurde. Die Polizei Freiburg sucht Zeugen des Vorfalls, der sich gegen 17:30 Uhr in der Fritz-Geiges-Straße ereignet haben soll. Die Unfallverursacherin entfernte sich unerlaubt vom Unfallort.
| Datum/Uhrzeit | 28.02.2026, 17:30 Uhr |
|---|---|
| Ort | Fritz-Geiges-Straße, Freiburg-Waldsee |
| Art des Einsatzes | Verkehrsunfallflucht mit verletztem Radfahrer |
| Beteiligte Kräfte | Polizeipräsidium Freiburg |
| Verletzte/Tote | Ein verletzter Radfahrer |
| Sachschaden | Unbekannt |
| Ermittlungsstand | Zeugen werden gesucht |
| Zeugenaufruf | Ja, Telefonnummer siehe unten |
Was ist bisher bekannt?
Nach ersten Erkenntnissen kam es in der Fritz-Geiges-Straße zu einer Kollision zwischen zwei Fahrradfahrern. Eine Radfahrerin soll den Unfall verursacht haben und anschließend geflüchtet sein, ohne sich um den verletzten Radfahrer zu kümmern. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.
Zeugen gesucht: Wer hat etwas gesehen?
Die Polizei Freiburg bittet Zeugen, die den Unfall beobachtet haben oder Hinweise zur flüchtigen Radfahrerin geben können, sich zu melden. Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeiresidium Freiburg unter der Telefonnummer 0761/882-3100 entgegen.
Die Polizei weist darauf hin, dass das unerlaubte Entfernen vom Unfallort eine Straftat darstellt.

Wie geht es jetzt weiter?
Die polizei freiburg unfallflucht -Ermittlungen dauern an. Die Beamten sichern Spuren und werten Zeugenaussagen aus. Ziel ist es, die Unfallverursacherin zu identifizieren und zur Verantwortung zu ziehen.
Presseportal berichtet über den Vorfall. Die Polizei setzt auf die Mithilfe der Bevölkerung, um den Fall aufzuklären.
Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn man sich nach einem Unfall unerlaubt entfernt?
Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist eine Straftat, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Zudem drohen Punkte in Flensburg und der Verlust des Führerscheins. (Lesen Sie auch: POL-OG: Offenburg – Aktuellen Versicherungsschutz beachten /…)
Welche Pflichten hat man als Unfallbeteiligter?
Unfallbeteiligte sind verpflichtet, anzuhalten, sich um Verletzte zu kümmern, den Schaden festzustellen und ihre Personalien anzugeben. Bei Bedarf muss die Polizei informiert werden.
Wie verhalte ich mich als Zeuge eines Unfalls richtig?
Als Zeuge sollte man sich den Unfallort und die beteiligten Fahrzeuge merken, gegebenenfalls Fotos machen und der Polizei seinePersonalien und Beobachtungen mitteilen. Der ADAC informiert über Zeugenpflichten. (Lesen Sie auch: POL-FR: Wehr: Unfallflucht auf Supermarktparkplatz- Zeugensuche)

Freiburg im Breisgau ist die viertgrößte Stadt Baden-Württembergs.





