Sollten Supermarkt-Rabatte, die nur über Apps zugänglich sind, als Diskriminierung gelten? Das Oberlandesgericht Bamberg verhandelt am Mittwoch über eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Discounter Netto. Der Vorwurf: Exklusive App-Rabatte benachteiligen Menschen, die keine Smartphones nutzen können oder wollen, und verstoßen somit gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Die Verbraucherschützer fordern gleiche Rabatte für alle.

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Rückruf-Info
- Verbraucherzentrale klagt gegen Netto wegen App-Rabatten.
- Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz?
- Forderung: Gleiche Rabatte für alle Kunden.
- Prozesse gegen Penny und Lidl folgen.
Warum wird über Rabatte App Diskriminierung verhandelt?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht in den exklusiven App-Rabatten eine Benachteiligung von Menschen, die aus verschiedenen Gründen keine Smartphones oder Tablets nutzen können. Dies betrifft beispielsweise ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder Personen mit geringem Einkommen, die sich solche Geräte nicht leisten können. Die Verbraucherschützer argumentieren, dass diese Praxis gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt, da sie eine Ungleichbehandlung von Verbrauchern darstellt.
Die Klage gegen Netto
Wie Stern berichtet, ist der konkrete Anlass für die Klage des vzbv gegen Netto ein Prospekt, in dem die Supermarktkette einen Extra-Rabatt von 15 Prozent bewarb, der nur über die Netto-App eingelöst werden konnte. Das Aktenzeichen des Verfahrens vor dem Oberlandesgericht Bamberg lautet Az. 3 UKl 16/25 e. Nach Ansicht des vzbv ist dies eine unzulässige Diskriminierung von Verbrauchern, die die App nicht nutzen können oder wollen.
Die Verbraucherzentrale argumentiert, dass gerade preissensible Kunden, die in Discountern einkaufen, auf gleiche Rabatte angewiesen sind. (Lesen Sie auch: Prozessbeginn: Sind zusätzliche Rabatte in Bonus-Apps diskriminierend?)
Reaktionen von Handel und Verbraucherschützern
Netto selbst wollte sich zu dem laufenden Verfahren nicht äußern. Der Handelsverband Deutschland (HDE) betonte jedoch, dass grundsätzlich für alle Kunden derselbe Preis gelte. Apps seien lediglich ein Instrument für Händler, um Kunden besser kennenzulernen und auf ihre Bedürfnisse einzugehen. Auch ohne Apps gebe es attraktive Angebote. Ramona Pop, Vorständin des vzbv, fordert hingegen, dass jeder von Rabatten profitieren können müsse und niemand aufgrund fehlender App-Nutzung ausgeschlossen werden dürfe.
Weitere Verfahren geplant
Der vzbv geht nicht nur gegen Netto vor. Für April ist ein Prozess gegen Penny geplant, im September folgt ein weiterer gegen Lidl. Die Verbraucherschützer konzentrieren sich zunächst auf Discounter, da dort besonders preissensible Kunden einkaufen. Für Menschen mit geringem Einkommen sei Gleichbehandlung besonders wichtig.
Nutzen und Risiken von Bonus-Apps
Bonus-Apps bieten Händlern die Möglichkeit, Kundendaten zu sammeln und das Kaufverhalten besser zu analysieren. Im Gegenzug erhalten die Nutzer exklusive Rabatte und Vorteile. Für viele Verbraucher ist dies ein attraktives Tauschgeschäft. Kritiker bemängeln jedoch, dass durch die zunehmende Digitalisierung und Personalisierung des Handels eine Zwei-Klassen-Gesellschaft entsteht, in der bestimmte Bevölkerungsgruppen von Vergünstigungen ausgeschlossen werden.
Stern berichtet, dass 41 Prozent der Befragten exklusive Rabatte befürworten. (Lesen Sie auch: Straße von Hormus: Blockade Gefährdet Schiffe und…)
Was können Verbraucher jetzt tun?
Verbraucher, die sich durch exklusive App-Rabatte benachteiligt fühlen, können sich an die Verbraucherzentralen wenden und ihre Erfahrungen schildern. Sie können auch die Händler direkt kontaktieren und auf die Problematik aufmerksam machen. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte in den laufenden Verfahren entscheiden und ob es zu einer bundesweiten Regelung kommen wird.
Häufig gestellte Fragen
Warum kritisiert die Verbraucherzentrale die Rabatt-Apps der Supermärkte?
Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass nicht alle Menschen die Möglichkeit haben, solche Apps zu nutzen. Ältere Menschen oder jene ohne Smartphone werden so von Rabatten ausgeschlossen. Dies wird als Diskriminierung gesehen. (Lesen Sie auch: Straße von Hormus Blockiert: Krieg trifft Schiffe…)
Was genau fordert die Verbraucherzentrale in Bezug auf Rabatte App Diskriminierung?
Die Verbraucherzentrale fordert, dass alle Rabatte, die über Apps angeboten werden, auch auf anderem Wege zugänglich sein müssen. So soll sichergestellt werden, dass niemand aufgrund fehlender technischer Möglichkeiten benachteiligt wird.
Welche rechtlichen Grundlagen sieht die Verbraucherzentrale verletzt?
Die Verbraucherzentrale sieht durch die exklusiven App-Rabatte das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verletzt. Dieses Gesetz soll Diskriminierung aufgrund verschiedener Merkmale verhindern, wozu auch indirekte Benachteiligungen zählen können.
Welche Supermärkte sind von den Klagen der Verbraucherzentrale betroffen?
Bisher hat die Verbraucherzentrale Klagen gegen Netto, Penny und Lidl eingereicht. Es ist möglich, dass auch gegen andere Supermärkte vorgegangen wird, die ähnliche Praktiken anwenden.
Welche Alternativen gibt es für Verbraucher ohne Smartphone, um dennoch Rabatte zu erhalten?
Verbraucher ohne Smartphone können versuchen, über Prospekte, Coupons oder Kundenkarten Rabatte zu erhalten. Einige Supermärkte bieten auch spezielle Aktionen an, die nicht an die Nutzung einer App gebunden sind. Es lohnt sich, die Angebote der verschiedenen Händler zu vergleichen. (Lesen Sie auch: Herbert Diess bei Maischberger: Kritik an Krisen-Erzählung)














