📖 Lesezeit: 9 Minuten | Zuletzt aktualisiert: 13. Januar 2026
Was ist die Rente für Handwerker? Selbstständige Handwerker mit zulassungspflichtigem Gewerbe sind in Deutschland gesetzlich rentenversicherungspflichtig. Über 50.000 Handwerksmeister zahlen Pflichtbeiträge in die Deutsche Rentenversicherung. Der Regelbeitrag liegt 2026 bei 735,94 Euro monatlich – mit Befreiungsmöglichkeit nach 18 Jahren Beitragszahlung.
Die Rente für Handwerker ist ein Thema, das viele Betroffene unterschätzen. Während angestellte Handwerker automatisch über ihren Arbeitgeber versichert sind, müssen selbstständige Meister ihre Altersvorsorge oft selbst managen. Mit den neuen Beitragsbemessungsgrenzen 2026 und der aktuellen politischen Debatte um mehr Rentenpunkte für Handwerker ist das Thema so relevant wie nie zuvor.
Dieser umfassende Ratgeber erklärt dir alles zur Rentenversicherungspflicht, zeigt welche Beiträge 2026 gelten und welche Strategien dir helfen, eine auskömmliche Rente im Handwerk aufzubauen – ob als Angestellter oder Selbstständiger.
Welche Handwerker sind rentenversicherungspflichtig?
Nicht alle Handwerker müssen automatisch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die Pflicht hängt von der Art des Gewerbes und der Rechtsform ab. Laut Deutscher Rentenversicherung gelten folgende Regeln:
Pflichtversichert sind: Selbstständige Handwerker, die in einem zulassungspflichtigen Handwerk nach Anlage A der Handwerksordnung in die Handwerksrolle eingetragen sind und persönlich die Qualifikation (meist Meisterprüfung) erfüllen. Das betrifft Gewerke wie Maurer, Zimmerer, Dachdecker, Elektrotechniker, Friseure, Bäcker oder Kraftfahrzeugtechniker.
Nicht pflichtversichert sind: Handwerker in zulassungsfreien Gewerben (Anlage B1), handwerksähnlichen Gewerben (Anlage B2) sowie Gesellschafter von Kapitalgesellschaften wie GmbHs. Auch Inhaber, die bereits eine Vollrente wegen Alters beziehen, sind von der Pflicht befreit.
💡 Wichtig: Die Versicherungspflicht beginnt mit dem Tag der Eintragung in die Handwerksrolle und endet erst mit der Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit – nicht mit der Löschung aus der Rolle.
Wie hoch sind die Rentenbeiträge für Handwerker 2026?
Für selbstständige Handwerker gibt es zwei Möglichkeiten der Beitragszahlung: den Regelbeitrag oder einen einkommensabhängigen Beitrag. Die Bundesregierung hat für 2026 neue Rechengrößen festgelegt.
| Beitragsart | Betrag 2026 | Besonderheit |
|---|---|---|
| Regelbeitrag (voller Satz) | 735,94 €/Monat | Ab dem 4. Jahr der Selbstständigkeit |
| Halber Regelbeitrag | 367,97 €/Monat | Erste 3 Jahre nach Gründung |
| Einkommensabhängiger Beitrag | 18,6 % vom Gewinn | Nachweis per Steuerbescheid |
| Beitragsbemessungsgrenze | 101.400 €/Jahr | Maximales beitragspflichtiges Einkommen |
Tipp für Gründer: In den ersten drei Kalenderjahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit kannst du ohne Einkommensnachweis den halben Regelbeitrag zahlen. Das spart erheblich Liquidität in der Aufbauphase.
Wie hoch ist die durchschnittliche Rente für Handwerker?
Die Rentenhöhe im Handwerk variiert stark je nach Gewerk, Region und Erwerbsbiografie. Generell fallen die Renten für Handwerker oft niedriger aus als in anderen Berufsgruppen – ein Problem, das auch bei finanziellen Themen wie der Erbschaftssteuer eine Rolle spielt.
| Handwerksberuf | Erwartete Bruttorente (40 Jahre) |
|---|---|
| Elektriker | ca. 1.200 – 1.600 € |
| Kfz-Mechatroniker | ca. 1.100 – 1.500 € |
| Maurer / Zimmerer | ca. 1.000 – 1.400 € |
| Friseur | ca. 800 – 1.100 € |
| Standardrente (45 Jahre Durchschnittsverdienst) | 1.835,55 € (seit Juli 2025) |
Die Zahlen zeigen: Gerade in körperlich anspruchsvollen Handwerksberufen ist das Erreichen von 45 Beitragsjahren mit Durchschnittsverdienst kaum realistisch. Viele Handwerker schaffen es gesundheitsbedingt nicht bis zum Regelrentenalter von 67 Jahren.
Kann ich mich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Befreiung ist möglich, wenn du mindestens 216 Monate (18 Jahre) Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt hast. Diese Beiträge können aus verschiedenen Quellen stammen: als angestellter Handwerker, als selbstständiger Meister oder aus anderen versicherungspflichtigen Tätigkeiten.
Der Antrag auf Befreiung muss bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Wichtig: Die Befreiung gilt nur für die Zukunft – bereits gezahlte Beiträge bleiben erhalten und fließen später in deine Rente ein.
⚠️ Vor der Befreiung bedenken: Wer sich befreien lässt, verliert den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und Riester-Förderung. Außerdem muss die Altersvorsorge dann komplett privat organisiert werden. Eine Rückkehr in die Pflichtversicherung ist nicht möglich.
Welche Altersvorsorge-Optionen haben Handwerker?
Neben der gesetzlichen Rente stehen Handwerkern verschiedene Vorsorgewege offen. Die optimale Strategie hängt von der individuellen Situation ab – ob angestellt oder selbstständig, jung oder kurz vor der Rente.
Rürup-Rente (Basisrente): Speziell für Selbstständige konzipiert. Beiträge bis 30.826 Euro jährlich (2026) sind steuerlich absetzbar. Vorteile: Insolvenz- und pfändungssicher, flexibel bespaarbar. Nachteile: Nicht vererbbar, nur als lebenslange Rente auszahlbar.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Für angestellte Handwerker besonders attraktiv, da Arbeitgeber seit 2019 einen Zuschuss von 15 Prozent zahlen müssen. Die Direktversicherung ist die häufigste Form im Handwerk.
Riester-Rente: Nur für pflichtversicherte Handwerker möglich. Durch die staatlichen Zulagen (175 Euro Grundzulage, 300 Euro pro Kind) kann sich Riester trotz niedriger Zinsen lohnen.
ETF-Sparplan: Flexible und kostengünstige Alternative ohne staatliche Förderung. Geeignet als Ergänzung zu geförderten Produkten, da Kapital jederzeit verfügbar und vererbbar ist.

Was bringt die neue Aktivrente für Handwerker?
Seit Januar 2026 gilt die neue Aktivrente: Wer über das Rentenalter hinaus freiwillig weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen. Das soll einen Anreiz schaffen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Für das Handwerk gibt es allerdings einen Haken: Selbstständige Handwerker sind von der Aktivrente ausgeschlossen. Der steuerfreie Hinzuverdienst gilt nur für abhängig Beschäftigte, die bei einem Arbeitgeber angestellt sind.
Positiv für Betriebe: Ältere Mitarbeiter können jetzt auch ohne Sachgrund befristet weiterbeschäftigt werden. Das erleichtert den Übergang für Handwerker, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch nicht in Rente gehen möchten.
CDU will mehr Rentenpunkte für Handwerker
Aktuell sorgt ein Vorschlag aus der CDU für Aufsehen: Der Bundestagsabgeordnete Andreas Mattfeldt fordert, dass Handwerker künftig mehr Rentenpunkte erhalten sollen. Sein Argument: Deutschland habe jahrzehntelang zu viele Akademiker ausgebildet und zu wenige Handwerker – eine Aufwertung der Handwerksberufe über höhere Rentenansprüche könnte gegensteuern.
Konkret schlägt Mattfeldt vor, dass Handwerker für ihre körperlich anspruchsvolle Arbeit einen Bonus bei den Entgeltpunkten bekommen. Das würde die Renten im Handwerk spürbar erhöhen – allerdings ist der Vorschlag bisher nicht Teil offizieller Koalitionsverhandlungen.
Rentenniveau 2026: Was Handwerker wissen müssen
Das Rentenpaket 2025 hat das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent stabilisiert. Das bedeutet: Wer 45 Jahre lang das Durchschnittsentgelt verdient und eingezahlt hat, erhält eine Rente von 48 Prozent des aktuellen Durchschnittslohns.
Für 2026 liegt das vorläufige Durchschnittsentgelt bei 51.944 Euro jährlich. Wer diesen Betrag verdient, erwirbt einen Entgeltpunkt. Bei einem aktuellen Rentenwert von 40,79 Euro (seit Juli 2025) ergibt sich daraus ein Rentenanspruch von 40,79 Euro pro Monat für jeden gesammelten Entgeltpunkt.
Rentenformel: Entgeltpunkte × Rentenwert = monatliche Bruttorente
Beispiel: 35 Entgeltpunkte × 40,79 € = 1.427,65 € Bruttorente
Häufig gestellte Fragen zur Rente für Handwerker
Fazit: So sicherst du dir eine gute Rente im Handwerk
Die Rente für Handwerker erfordert frühzeitige Planung – gerade bei selbstständigen Meistern. Die Kombination aus gesetzlicher Rentenversicherung, Rürup-Rente und flexiblem Vermögensaufbau bietet die beste Absicherung. Nutze die Gründervorteile mit dem halben Regelbeitrag, prüfe nach 18 Jahren die Befreiungsmöglichkeit und vergiss nicht die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit.
Angestellte Handwerker sollten die betriebliche Altersvorsorge mit Arbeitgeberzuschuss nutzen und bei körperlich anspruchsvollen Tätigkeiten frühzeitig für einen möglichen vorzeitigen Renteneintritt planen. Die Aktivrente 2026 bietet zwar keine Vorteile für Selbstständige, kann aber für angestellte Handwerker ein interessantes Modell sein.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Bei komplexen Fragen zur Rentenversicherung und zur Rente für Handwerker empfiehlt sich ein Termin bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem Rentenberater.
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