Serienmörder Hafturlaub: Bundesgericht verweigert Freigang
Ein wegen mehrfachen Mordes verurteilter Mann, bekannt als der „Sadist von Romont“, wird keinen begleiteten Hafturlaub erhalten. Das Bundesgericht hat das Gesuch des heute 67-Jährigen abgelehnt. Damit bleibt der Mann, der 1989 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, weiterhin in Haft.

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Was bedeutet eine lebenslängliche Freiheitsstrafe in der Schweiz?
Eine lebenslängliche Freiheitsstrafe in der Schweiz bedeutet grundsätzlich eine Freiheitsentziehung auf unbestimmte Zeit. Allerdings besteht die Möglichkeit, nach frühestens 15 Jahren Haftentlassung auf Bewährung zu beantragen. Die endgültige Entscheidung liegt bei den zuständigen Behörden, die unter anderem die Gefährlichkeit des Verurteilten prüfen. (Lesen Sie auch: Centrumshüsli Bassersdorf: Darlehen Abgelehnt – droht Zerfall?)
Der Fall des „Sadisten von Romont“
Der Mann, der in den Medien als „Sadist von Romont“ bekannt wurde, hatte in den 1980er Jahren mehrere Morde begangen. Seine Taten sorgten in der ganzen Schweiz für Entsetzen und trugen dazu bei, die Debatte über die lebenslängliche Freiheitsstrafe neu zu entfachen. Die Verurteilung zu lebenslanger Haft erfolgte 1989.
Das ist passiert
- Das Bundesgericht hat ein Gesuch des „Sadisten von Romont“ auf begleiteten Hafturlaub abgelehnt.
- Der Mann wurde 1989 wegen mehrfachen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.
- Der Verurteilte ist heute 67 Jahre alt.
Warum wurde der Hafturlaub abgelehnt?
Die genauen Gründe für die Ablehnung des Hafturlaubsgesuchs durch das Bundesgericht sind nicht öffentlich bekannt. In solchen Fällen spielen jedoch in der Regel die Schwere der begangenen Taten, die Gefährlichkeit des Verurteilten und das Risiko einer Flucht oder weiterer Straftaten eine entscheidende Rolle. Wie Blick berichtet, hat das Gericht keine Gründe für seine Entscheidung genannt. (Lesen Sie auch: Centrumshüsli Bassersdorf: Droht Verfall nach Ablehnung?)
Hafturlaube dienen dazu, die soziale Wiedereingliederung von Gefangenen zu fördern. Sie ermöglichen es den Verurteilten, Kontakte zur Außenwelt aufrechtzuerhalten und sich auf die Zeit nach der Haft vorzubereiten. Die Gewährung von Hafturlaub ist jedoch an strenge Auflagen und Kontrollen gebunden.
Wie geht es nun weiter?
Mit der Ablehnung des Gesuchs durch das Bundesgericht bleibt der „Sadist von Romont“ weiterhin in Haft. Es bleibt ihm jedoch unbenommen, zu einem späteren Zeitpunkt erneut einen Antrag auf Hafturlaub oder vorzeitige Entlassung zu stellen. Die Chancen auf Erfolg dürften jedoch aufgrund der Schwere seiner Verbrechen gering sein. Das Schweizer Rechtssystem bietet unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, eine lebenslängliche Freiheitsstrafe in eine zeitlich begrenzte Strafe umzuwandeln, allerdings sind die Hürden dafür sehr hoch. Die Schweizerische Bundesverwaltung bietet detaillierte Informationen zum Strafvollzug. (Lesen Sie auch: Trin Unfall: Schwerer Crash im Tunnel –…)
Die Entscheidung des Bundesgerichts unterstreicht die Haltung der Schweizer Justiz gegenüber schweren Gewaltverbrechen und den Schutz der Bevölkerung. Die Frage, ob und unter welchen Bedingungen verurteilte Straftäter wieder in die Gesellschaft integriert werden können, wird jedoch weiterhin diskutiert. Laut SRF News gibt es immer wieder Diskussionen über die Ausgestaltung des Strafvollzugs.





